Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

RandomValue

#1425
Zitat von: clarion in 18.09.2026 15:43Hallo Rentenonkel,

Indexreihen sind erfunden worden, um die Entwicklung von Zeitreihen zu beschreiben. Sie tun genau das, was Du verlangst, nämlich die Entwicklung einer Größe im Zeitverlauf zu beschreiben.

B und C wurden von A ja auch nicht abgehängt, sondern haben vorübergehend weniger als A bekommen.

Aus der Indexreihe kann man problemlos genau ausrechnen, wie viel weniger B und C in jedem einzelnen Jahr im Vergleich zu A erhalten haben. Ich habe nie verstanden, was ihr mit dem Punkt zu Punkt-Argument überhaupt sagen wollt.

Zitat von: Poldi2006 in Heute um 12:44Bester und abschließender Beitrag zum Thema.

Kurz zu Klärung, damit ich bestätige dass ich euch richtig verstehe, insbesondere wie genau Indexreihen und -summen definiert sind:

Indexwert des Jahres t zu Basisjahr T der indizierbaren Größe X_i: I_T(t)= (X_t - X_T)/X_T
Indexreihe: (sortierte) Menge aller X_i mit dem Basisjahr T: ‖_T={I_T(t),t>=T}
Indexreihe bis zum Jahr τ: ‖_T(τ)={I_T(t),τ>=t>=T}
Indexsumme bis zum Jahr τ: S_T(τ)=1 + \sum_(t=T)^τ I_T(t)
Differenz zweier Indexsummen: D_T(τ)= \sum_(t=T)^τ (I_1_T(t)-I_2_T(t))

Damit könnte ich arbeiten und die Entwicklung zweier Indexsummen als kummulierte Differenz D zum Basisjahr T zu einem Jahr τ als eine Zahl ablesen (ohne Zinseffekte). Voraussetzung ist hierbei, eine Unterbesoldung einer Überbesoldung gleich zu behandeln.

Korrekt soweit?

Rentenonkel

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:09Wirf doch einfach mal einen kurzen Blick in die Rn. 159 des aktuellen BVerfG-Beschlusses! Hier am Beispiel von A15:
- In den Jahren 2014 und 2015 haben die Tariflohn-Lampe, die Verbraucherpreis-Lampe und die (mittelbare) Abstandsgebots-Lampe geleuchtet.
- In den Jahren 2016 und 2017 war hingegen plötzlich nur noch die Abstandgebots-Lampe an.
- In den Jahren 2018 und 2019 haben dann wiederum die Tariflohn-Lampe und die Abstandsgebots-Lampe geleuchtet.
- Und schließlich war im Jahr 2020 dann wieder die Abstandsgebots-Lampe die einzig leuchtende.


Bist Du der Meinung, dass der betroffene Kollege in den Jahren 2016, 2017 und 2020 verfassungsgemäß besoldet wurde und ihm deswegen zu Recht keine Nachzahlung zusteht?