Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BalBund

Zitat von: abi in 23.09.2026 13:52Nach meiner Einschätzung ist die Veröffentlichung des Referentenentwurfs im BMI bei Punkt 3) mit abgebildet.
Referentenentwurf Alimentationsgesetz

Die Punkte 0-2 wären demnach zeitlich nicht einschätzbar (außer es wären belastbare leaks vorhanden).

Auf den Punkt 3 warten wir alle (auf die nächste Veröffentlichung des neuen/überarbeiteten Referentenentwurf).

Sobald dieser Online ist, wären die Zeitlinien von Punkt 3) bis 7) zumindest grob darstellbar (ohne Gewähr von zwischenzeitlichen politischen Minenfeldern oder weiteren Urteilen des BVerfG)....

der "aufregendste" Ministervorbehalt der letzten Jahre war der des Bundesministers des Äußeren gegenüber dem Wehrdienstgesetz von Boris P. Ist ein Standardvorgang, insbesondere bei verschiedenfarbigen Häusern. 

Ansonsten ist die zu Grunde liegende Auflistung recht akkurat.

Freak


PolareuD

Zitat von: Freak in 23.09.2026 21:05Wurde doch schon geschrieben, dass laut HH BMI ein Kabinettsbeschluss im Oktober 2026 erwartet wird.

Erwarten kann man vieles, ob es dazu auch kommt, steht ggf. auf einem anderen Blatt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Hummel2805

Was heißt denn: HH BMI?

Porzellanladen


TorteJones

Zitat von: Hummel2805 in 24.09.2026 06:44Was heißt denn: HH BMI?

Hamburger Body-Mass-Index

Sunflare

Zitat von: Freak in 23.09.2026 21:05Wurde doch schon geschrieben, dass laut HH BMI ein Kabinettsbeschluss im Oktober 2026 erwartet wird.

Na dann wissen wir ja nun, dass die Bundesregierung nicht mehr lange hält!

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Hummel2805 in 24.09.2026 06:44Was heißt denn: HH BMI?

Frage aus dem Fahrstuhl oder wie soll man das verstehen.....

abi

Zitat von: FrageFuerNenFreund in 24.09.2026 08:34Frage aus dem Fahrstuhl oder wie soll man das verstehen.....

Nach so einer Frage jedenfalls kein Fahrstuhl im BMI  ;D

Oder die Hummel ist aufgrund einer Kollision mit der Scheibe der Zugangstüre ein wenig verwirrt....
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

FrageFuerNenFreund

Zitat von: abi in 24.09.2026 08:49Nach so einer Frage jedenfalls kein Fahrstuhl im BMI  ;D

Oder die Hummel ist aufgrund einer Kollision mit der Scheibe der Zugangstüre ein wenig verwirrt....

Es liegt an der Kälte.... alles andere ist schwerlich zu erklären.... :-)

MOGA

Zitat von: Freak in 23.09.2026 21:05Wurde doch schon geschrieben, dass laut HH BMI ein Kabinettsbeschluss im Oktober 2026 erwartet wird.
Dann sollten wir den überarbeiteten Entwurf ja schon bald zu Gesicht bekommen...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

abi

Zitat von: Freak in 23.09.2026 21:05Wurde doch schon geschrieben, dass laut HH BMI ein Kabinettsbeschluss im Oktober 2026 erwartet wird.

Bei gerechneten ca. 4 Wochen Beteiligungsfrist für die Verbände müsste, zur Einhaltung des Kabinettsbeschlusses im Oktober 2026, die Veröffentlichung des Referentenentwurfs spätestens nächste Woche erfolgen. Ansonsten wird die Zeitlinie nicht zu halten sein :-)
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Libor

Zitat von: GoodBye in 23.09.2026 15:46Vielleicht formulierst du einfach mal klar und deutlich worauf du überhaupt hinaus willst.

Ich habe eine inhaltliche Frage gestellt. Was ist an der Frage nicht klar und verständlich? Die Frage lautet: Womit wird die rechtliche Positionierung begründet, der jährliche Musterwiderspruch schließe die Verjährung aus? Welche Bedeutung es hat, wenn sich der Dienstherr erfolgreich auf die Verjährung berufen kann, brauch ich jetzt wohl nicht zu erklären.
 
Der  User SwenTanortsch hatte ja auch kein Problem beim inhaltlichen Verständnis der Frage, sondern ihm fehlt nach eigenen Angaben die Zeit zur Beantwortung. Vielleicht kannst du das für ihn übernehmen und hast eine Antwort?

GoodBye

Der seit Jahren übliche individuelle Verjährungsverzicht in der Eingangsbestätigung.

Betrifft einen natürlich nicht, wenn man um Bescheidung gebeten und geklagt hat.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Libor

Zitat von: GoodBye in 24.09.2026 11:06Der seit Jahren übliche individuelle Verjährungsverzicht in der Eingangsbestätigung.

Also Vertrauen auf den Dienstherrn?

Das war ja offenbar nicht die Idee des Users SwenTanortsch, der sich ja auch sonst für alle "Winkelzüge" des Dienstherrn wappnen will. In dem Beitrag, den er hier verlinkt hatte (Beitrag 15708 unter: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg379795.html#quickreply_anchor) heißt es vielmehr, das ergebe sich aus der "maßgeblichen Rechtsprechung nicht zuletzt des Bundesverwaltungsgerichts". Als Beispiel genannt ist: BVerwG, Urteil vom 21.02.2019, 2 C 50.16.

Damit wäre ich aber sehr vorsichtig, denn das Thema "Verjährung" kommt in diesem Urteil gar nicht vor. Deswegen meine Nachfrage.