Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Kreidefresser

Ich sehe hier wenig Chancen, da es dafür aktuell keine Rechtsgrundlage gibt. Mann könnte den Weg über die Verzögerung gehen, da in Berlin oder vielleicht nächstes Jahr in Niedersachsen teils sehr lange Verfahrensdauern für eine Entwertung von bis zu 30% geführt haben. Hier sehe ich eher einen Ansatz. Wenn 5% Entkoppelung von der Preisentwicklung bereits ein Indiz für Verfassungswidrigkeit ist, wäre die Toleranz von 30% ein Wertungswiderspruch.

Ozymandias

Es gibt leider keine Prozesszinsen bei einer Feststellungsklage.

Der Betrag der ja indirekt eingeklagt wird, ist schlichtweg unbestimmt. Es geht nur darum, verfassungswidrig alimentiert ja oder nein. Auch das BVerfG setzt ja keinen Betrag fest.

lotsch

Zitat von: Kreidefresser in Heute um 11:38Ich sehe hier wenig Chancen, da es dafür aktuell keine Rechtsgrundlage gibt. Mann könnte den Weg über die Verzögerung gehen, da in Berlin oder vielleicht nächstes Jahr in Niedersachsen teils sehr lange Verfahrensdauern für eine Entwertung von bis zu 30% geführt haben. Hier sehe ich eher einen Ansatz. Wenn 5% Entkoppelung von der Preisentwicklung bereits ein Indiz für Verfassungswidrigkeit ist, wäre die Toleranz von 30% ein Wertungswiderspruch.

Der Weg ist, Antrag auf Verzinsung, Feststellungswiderspruch, Feststellungsklage, Rechtsweg bis EGMR, so wie bei Meidanis ./. GRE. Oder das BVerfG ändert es vorab, wie angekündigt, von sich aus im nächsten Urteil. Das wäre sehr klug vom BVerfG.

Knecht

Zitat von: lotsch in Heute um 11:55Der Weg ist, Antrag auf Verzinsung, Feststellungswiderspruch, Feststellungsklage, Rechtsweg bis EGMR, so wie bei Meidanis ./. GRE. Oder das BVerfG ändert es vorab, wie angekündigt, von sich aus im nächsten Urteil. Das wäre sehr klug vom BVerfG.

Und nicht vergessen die Ansprüche zu vererben... :D

BVerfGBeliever

#6019
Zitat von: lotsch in Heute um 11:55Das wäre sehr klug vom BVerfG.
Nur noch mal kurz zur Erinnerung:

- Im Jahr 1923 gab es eine Hyperinflation. Im Rahmen der "damaligen Zeit des völligen Währungszusammenbruchs" (späterer BGH-Sprech) wurde daher am 08.12.1923 die Reichsregierung "im Hinblick auf die Not von Volk und Reich" ermächtigt, Maßnahmen zu treffen, die sie für "erforderlich und dringend erachtet", siehe Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 126, Seite 1179.
- Basierend auf dem genannten Ermächtigungsgesetz wurde am 12.12.1923 eine Verordnung erlassen, die unter anderem in Artikel 7 die Negation eines etwaigen "Rechtsanspruchs auf Verzinsung oder Ersatz des durch die spätere Auszahlung entstandenen Schadens" aufgrund einer Zahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen "nach dem Tage der Fälligkeit" beinhaltete, siehe Reichsgesetzblatt Teil I, Nr. 127, Seite 1183.
- Diese Regelung sollte den Fiskus "davor schützen, bei Verzögerungen in der Auszahlung der Gehälter und Versorgungsbezüge noch mit Verzugszinsen und Ersatzansprüchen belastet zu werden, obwohl bei den damaligen Verhältnissen, die vielfach eine Neufestsetzung und Neuberechnung der Gehälter erforderten, solche Verzögerungen oft unvermeidbar waren" (späterer BGH-Sprech).
- Des Weiteren wurden damals "außerordentlich hohe Bankzinsen bezahlt und verlangt, so daß etwaige Ansprüche auf Zinsen und Ersatz des Verzugsschadens einen ganz erheblichen für den Fiskus nicht tragbaren Umfang angenommen hätten" (ebenfalls späterer BGH-Sprech).
- Die Verneinung des Rechtsanspruchs auf "Verzinsung oder Ersatz des durch die spätere Auszahlung entstandenen Schadens" war also eindeutig eine Notfall-Regelung im Lichte der Hyperinflation!
- Ungeachtet dessen hat der BGH am 25.06.1953 die Rechtswirksamkeit der Regelung bestätigt, siehe III ZR 373/51.
- Auch das BVerwG war am 08.06.1966 der gleichen Meinung, siehe VIII C 153/63.


Wie gesagt, als Nicht-Jurist sind mir die beiden genannten Entscheidungen ein absolutes Rätsel. Allerdings heiße ich ja auch weder BGHBeliever noch BVerwGBeliever..  ;)

Murmels Frauchen

Zitat von: PolareuD in Heute um 11:25Das hängst ab vom Streitwert der vom Verwaltungsgericht festgelegt wird.

Zunächst mal ein dickes Dankeschön für die ausführliche Antwort.
In der Preisklasse bin ich dann raus. 😕

SGLBund

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 08:54Aber Bürgergeld auszahlen ist wichtiger...

Vor allem für all jene ,,Fachkräfte" aus aller Herren Länder, deren einzige vorzuweisende ,,Qualifikation" darin bestand, unerlaubt in die Bundesrepublik einzufallen und die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu missachten.

SGLBund

Zitat von: Murmels Frauchen in Heute um 13:06Zunächst mal ein dickes Dankeschön für die ausführliche Antwort.
In der Preisklasse bin ich dann raus. 😕

Das ist sicher besser so. Beamtinnen und Beamte, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um auf eigenes Kostenrisiko anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zu führen, liefern jedenfalls ein durchaus anschauliches Indiz dafür, dass die behauptete existenzielle Unteralimentierung offenbar nicht jeden Betroffenen in gleicher Weise erreicht. ;D

PolareuD

#6023
Zitat von: SGLBund in Heute um 13:40Das ist sicher besser so. Beamtinnen und Beamte, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um auf eigenes Kostenrisiko anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen zu führen, liefern jedenfalls ein durchaus anschauliches Indiz dafür, dass die behauptete existenzielle Unteralimentierung offenbar nicht jeden Betroffenen in gleicher Weise erreicht. ;D

Eine gute Rechtsschutzversicherung kann für den Großteil der Unteralimentierten das Kostenrisiko erheblich reduzieren.

Für die anderen lässt sich das Kostenrisiko auf ein Minimum beschränken, in dem man selber Klage erhebt, ohne anwaltliche Vertretung. Ein Muster einer Klageschrift individuell anpassen und beantragt dabei das Ruhen des Verfahrens...Fertig. Zumindest hält man den Rechtsanspruch aufrecht. Das Kostenrisiko beträgt dann ca. 500€.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

unkreativhoch10

Mich würde ernsthaft mal interessieren:

Woher stammen solche Aussagen/Gerüchte?

- [...]"zumal in 26 und 27 weitere Grundsatzentscheidungen des BVerfG in Sachen aA (Partnereinkommen, 4K-Familie, etc. pp) erwartet werden."

- ,,Habe im Flurfunk gehört, dass im nächsten Urteil vom Bundesverfassungsgericht ein Passus zur Verzinsung enthalten sein soll. [...]"

- Für Brandenburg ist ,,zeitnah" (oder war die Aussage sogar für dieses Jahr?!) mit einem Beschluss vom BverfG zu rechnen. (Ich meine mich erinnern zu können, dass die Aussage sogar von einer Gewerkschaft kam)

Ich hatte meinen Unmut und meine Sorgen vor einigen Monaten schriftlich and das BVerfG adressiert und darauf folgende Antwort (Auszug) erhalten:

,,Sehr geehrter Herr XXX,

Ihr Vorbringen Ihr Vorbringen zum Beschluss des Zweiten Senats vom
17. September 2025 - 2 Bvl 5/18 u.a. - (Beamtenbesoldung
Berlin) wurde hier zur Kenntnis genommen. [...] Es  gehört insbesondere
nicht zum Aufgabenbereich des Bundesverfassungsgerichts, in
einen allgemeinen Meinungsaustausch mit dem Bürger über
abgeschlossene oder zur Entscheidung anstehende Verfahren
einzutreten."

Für mich liest sich daraus, dass sich das BVerfG nicht auf Diskussionen, Austausch oder sonst was in Bezug auf anstehende oder laufende Entscheidungen mit dem Bürger, Gewerkschaft und Politik einlässt (letztere beiden Parteien vielleicht auch eine ,,mutige" Interpretation meinerseits).
Also woher stammen solche Gerüchte, Aussagen und Annahmen? Über eine Erleuchtung wäre ich dankbar!

GoodBye

Ich sehe es anders herum.

Die Unteralimentation hat Größen erreicht, in denen es Kollegen aus dem mittleren Dienst aus Kostenaspekten kaum noch zuzumuten ist, den Rechtsweg zu bestreiten, wenn pro Jahr ein Streitwert von 10.000 Euro angenommen wird.

Eigentlich ist eine Unverschämtheit, dass am unteren Ende des Spektrums wahrscheinlich keine PKH gewährt wird.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BVerfGBeliever

Zitat von: unkreativhoch10 in Heute um 13:59Woher stammen solche Aussagen/Gerüchte?
Das kann ich dir nicht beantworten.

Aber wie gesagt, in einer guten Woche trifft sich die "High Society" des Besoldungsthemas (inklusive "unseres" BVerfG-Richters Herrn Wöckel) in Speyer, siehe hier. Eventuell gibt es ja anschließend neue "Gerüchte"..  :)