Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Kority

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 15:04Okay danke für deine Rechnung.



ich seh es schon kommen die werden die familienzuschläge rausnehmen wie bei den ländern und jeder beamte der single ist wird mit nem + nachhause gehen und wir mit kindern werden mit nem Minus rausgehen, danach wird er wieder auf Eis gelegt und es geht wieder von vorne los

Viggen

... 100% Beihilfe wäre eine gute Sache.

Synergieeffekt, die Rückstellungen aus der PKV könnten nahtlos an die GKV/ Pflege durchgereicht werden  8)
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

BVerfGBeliever

#6077
Swen behauptet übrigens seit heute, dass die Neuordnung im BMI-Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz "offensichtlich nicht evident sachwidrig" sei und der Entwurf daher "vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben" werde. Unter anderem angesichts der signifikanten Abschmelzung der Binnenabstände (siehe Nachbarthread) sowie des angerechneten Partnereinkommens in Höhe von 22.648 EUR erscheint mir das als eine relativ mutige These..


P.S. Wer mir nicht glaubt (wofür ich durchaus Verständnis hätte), überzeuge sich selbst:
Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:08Das BMI hat - anders als die Dienstherrn der Länder - im Entwurf eine Neuordnung vorgenommen, die offensichtlich nicht evident sachwidrig ist und also einen sachlichen Kern hat. Insofern liegt hier ein Entwurf vor, der vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.

BPolFrust

Ich denke auch, dass vom nächsten Entwurf nicht zu viel erwartet werden kann.
Solange die DH keine Verpflichtung zur Neuberechnung der Besoldung bzgl. des fiktiven Einkommens haben, wird so viel wie möglich gespart werden.

Wie einige Mitglieder bereits geschrieben haben, wird 2027 und 2028 am interessantesten, da dort Urteile bzgl. des fPE erwartet werden können.

Jetzt wird es ein bisschen mehr geben, um zumindest auf dem Papier mit einer eigenen Rechnung die aA zu erreichen.

Rheini

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:53Swen behauptet übrigens seit heute, dass die Neuordnung im BMI-Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz "offensichtlich nicht evident sachwidrig" sei und der Entwurf daher "vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben" werde. Unter anderem angesichts der signifikanten Abschmelzung der Binnenabstände (siehe Nachbarthread) sowie des angerechneten Partnereinkommens in Höhe von 22.648 EUR erscheint mir das als eine relativ mutige These..


P.S. Wer mir nicht glaubt (wofür ich durchaus Verständnis hätte), überzeuge sich selbst:

Man könnte fast meinen das dich @Swn triggert.

BPolFrust

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:53Swen behauptet übrigens seit heute, dass die Neuordnung im BMI-Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz "offensichtlich nicht evident sachwidrig" sei und der Entwurf daher "vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben" werde. Unter anderem angesichts der signifikanten Abschmelzung der Binnenabstände (siehe Nachbarthread) sowie des angerechneten Partnereinkommens in Höhe von 22.648 EUR erscheint mir das als eine relativ mutige These..


P.S. Wer mir nicht glaubt (wofür ich durchaus Verständnis hätte), überzeuge sich selbst:

Wie im anderen Thread beschrieben, würde mich auch interessieren, ob zwischen den jeweiligen Laufbahnen noch einmal ein größerer Sprung gemacht werden muss.
Ansonsten war zu vermuten, dass die bisherigen großen Sprünge (aus der alten Laufbahnordung, wo gd erst mit a11 angefangen hat) zwischen a10/a11 und a12/a13 als Puffer genutzt werden, um prozentual die Abstände zu gewährleisten.

Ich denke die Abstände werden nicht das Problem sein, solange die Laufbahnen nicht berücksichtigt werden müssen.

Das fPE sehe ich in der Höhe jedoch kritischer. 😅

AltStrG

Zitat von: Viggen in Heute um 15:52... 100% Beihilfe wäre eine gute Sache.

Synergieeffekt, die Rückstellungen aus der PKV könnten nahtlos an die GKV/ Pflege durchgereicht werden  8)

Nun, da die "Rücklagen" (ala Alterungsrückstellungen im Kapitaldeckungsverfahren) den tatsächlich Versicherten im Versichertenkollektiv gehören, wird es eher eine Nach- oder Auszahlung an selbige.

Ich lege mich mal Verallgemeinernd fest: das mutmaßlich angedachte nahtlose "Durchreichen" an die GKV/Pflege ist rechtlich unmöglich. Sollte der Staat das PKV-System jemals abwickeln, müssten die Alterungsrückstellungen entweder an das Kollektiv einzeln ausgezahlt (bzw. mit deren neuen GKV-Beiträgen verrechnet) ODER über extrem komplexe, verfassungsfeste Übergangsgesetze mit Ausgleich über Jahre und Jahrzehnte geregelt werden. Die "Rücklagen" sind kein Staatsvermögen, sondern privatrechtlich geschützte Gelder der Versicherten.

Von den politischen Implikationen der weltweit agierenden Versicherungskonzerne, die ihr Geld auch anlegen müssen, mal ganz zu schweigen, denn plötzlich wären Kapital und Anlagensysteme in Deutschland nicht mehr "sicher". Da kämen Probleme und Abzug von Kapital auf Deutschland zu, die alle anderen Probleme verblassen lassen würden.