Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Neuromancer

Gibt es eine Info wann die nächsten Urteile vom BVerfG anstehen ?

NvB



InternetistNeuland

Über Abschaffung von Home-Office würde ich mir keine Sorgen machen. Bei uns wurden Immobilien abgemietet und Behörden zusammengelegt in ein Gebäude, um Geld zu sparen.

Es gibt insgesamt nur noch für jeden zweiten Kollegen einen Arbeitsplatz. Wenn also zu wenig Kollegen Home-Office, Urlaub oder Krankheit haben, dann wird es eng.

Skywalker2000

Zitat von: InternetistNeuland in 04.10.2026 23:42Über Abschaffung von Home-Office würde ich mir keine Sorgen machen. Bei uns wurden Immobilien abgemietet und Behörden zusammengelegt in ein Gebäude, um Geld zu sparen.

Es gibt insgesamt nur noch für jeden zweiten Kollegen einen Arbeitsplatz. Wenn also zu wenig Kollegen Home-Office, Urlaub oder Krankheit haben, dann wird es eng.

Verstehe diese Propaganda gegen Home-Office nicht.

Zur Corona-Zeit wurde es als das Erfolgsmodell verkauft. Jetzt wird ess verteufelt und soll reduziert werden?

Was funktioniert schlechter seit Home-Office? Anträge werden abgearbeitet und alles läuft. Immer diese Neid-Debatte


Und: Überall dort wo Homeoffice reduziert wird, steigt die Krankheitsquote. Ob im öffentlichen Dienst oder freie Wirtschaft gleich...

MOGA

Zitat von: BPolFrust in 04.10.2026 22:51Teils teils.
Ich dachte meine Anspielung auf einen aktuellen Wanderurlaub haben das untermauert. 😁

Aber ich kann mir das tatsächlich gut vorstellen.

@AltStrG danke für die Zustimmung. 🙏

Es ist doch in Berlin immer ein geben und nehmen.

Bei manchen Themen sollte aber auch das BMF kein Mitspracherecht haben.
Die Besoldung wird nicht durch ein Ministerium festgelegt, sondern durch die Berechnungsgrundlagen des BVerfG.

Und deshalb verstehe ich dieses ganze Theater um das ,,Gesetz" nicht... wieso braucht es parlamemtarische Mehrheiten um das Grundgesetz anzuwenden respektive durchzusetzen... das ist doch alles nur noch Farce...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

BRUBeamter

https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd6

   
"Gestaltungsspielräume und Grenzen bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Beamtenversorgung, WD6-30000-0012-0007"

Mhhhh, Pkt. 5.2.3.1 ist ein interessanter Beitrag - mal sehen wo da die Reise hingeht! (Beitrag vom 03.08.2026)

Ich ahne böses!!!

xap

Zitat von: Schnauzevoll in 04.10.2026 14:52Unser geliebter Kanzler ist ja gerade heute wieder in die Ukraine gereist, um das Geld zu verschenken, was wir eigentlich bekommen sollten.

Glückwunsch zu diesem Schwachsinnkommentar. Und das als Einstand.

RArnold

Zitat von: BRUBeamter in Gestern um 08:12https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd6

   
"Gestaltungsspielräume und Grenzen bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Beamtenversorgung, WD6-30000-0012-0007"

Mhhhh, Pkt. 5.2.3.1 ist ein interessanter Beitrag - mal sehen wo da die Reise hingeht! (Beitrag vom 03.08.2026)

Ich ahne böses!!!

Das Thema hatten wir schon oft.
So lange es Mrd. an Subventionen gibt, ist das rechtlich nicht durchsetzbar.

DeltaLima

Zitat von: BRUBeamter in Gestern um 08:12https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd6

   
"Gestaltungsspielräume und Grenzen bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Beamtenversorgung, WD6-30000-0012-0007"

Mhhhh, Pkt. 5.2.3.1 ist ein interessanter Beitrag - mal sehen wo da die Reise hingeht! (Beitrag vom 03.08.2026)

Ich ahne böses!!!

Das ließt sich ja interessant 🧐

Vorallem das aufgrund des bugetrechts und der ,,schuldenbremse" eine Unterschreitung gerechtfertigt werden könnte 🙈🙈

Hanswurst

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 08:43Das ließt sich ja interessant 🧐

Vorallem das aufgrund des bugetrechts und der ,,schuldenbremse" eine Unterschreitung gerechtfertigt werden könnte 🙈🙈
Nein, das steht da nicht! Unter bestimmten Voraussetzungen wäre die Unterschreitung gerechtfertigt. Ist ein ziemlich großer Unterschied. Und diese bestimmten Voraussetzungen liegen, wie RArnold bereits schrieb, erst dann vor, wenn man das schmückende Beiwerk im Haushaltsplan weggestrichen hat. Dann dürfte aber für die aA wieder genug Mittel zur Verfügung stehen.

DeltaLima

Zitat von: Hanswurst in Gestern um 08:55Nein, das steht da nicht!

Zitat:"5.2.3.1. Budgetrecht und Schuldenbremse als Rechtfertigungsgrund
In anderen Entscheidungen, insbesondere auch in der jüngeren Besoldungsrechtsprechung, hatte
sich der Gesetzgeber explizit als Rechtfertigung auf das Budgetrecht und die Schuldenbremse berufen.
Zwar hat das BVerfG auch dort den Grundsatz angeführt, dass sachliche Rechtfertigungsgründe
grundsätzlich im Bereich des Systems der Beamtenversorgung, etwa in strukturellen oder
funktionsbezogenen Änderungen dieses Systems liegen müssen.84 Allerdings können unter bestimmten
Voraussetzungen auch finanzielle Gründe aus dem Budgetrecht und der Schuldenbremse
herangezogen werden.
Das parlamentarische Budgetrecht ist ein zentrales Verfassungsprinzip, das sich aus Art. 110 GG
ergibt. Es begründet die Hoheit des Parlaments über den Haushalt und rechtfertigt damit seine
Entscheidungen über Umfang und Priorisierung staatlicher Aufgaben.85
Allerdings stellt die bloße Absicht des Gesetzgebers, Ausgaben zu reduzieren, für sich genommen
keinen sachlichen Grund dar. 86 Etwas anderes gilt nur, wenn die Einschnitte als Bestandteil eines
schlüssigen Gesamtkonzepts dem in Art. 109 Abs. 3 GG verankerten Ziel der Haushaltskonsolidierung
dienen und dieses Konzept anhand einer aussagekräftigen Gesetzesbegründung erkennbar
ist.87
Ein solches Konzept fordert mindestens:88
– die Definition eines angestrebten Sparziels, – eine nachvollziehbare Auswahl der zu dessen Erreichung erforderlichen Maßnahmen,
– einen hinreichend konkreten Zeitplan,
– eine nach den Maßstäben des Art. 3 GG gleichheitsgerechte Erwirtschaftung des notwendigen
Sparziels.
Dem BVerfG zu Folge kann ein solches Konzept auch als Rechtfertigungsgrund herangezogen
werden, wenn die Grenze der Mindestbesoldung unterschritten wird.89 Entscheidend ist dabei
aber ferner, ob der Gesetzgeber im Rahmen der praktischen Konkordanz einen angemessenen
Ausgleich zwischen der Garantie aus Art. 33 Abs. 5 GG und der Schuldenbremse aus Art. 109
Abs. 3, Art. 115 Abs. 2 GG geschaffen hat.90
."

Also sorry Ich verstehe das so

GeBeamter

Entscheidend ist dieser Satz in der Ausarbeitung:

"eine nach den Maßstäben des Art. 3 GG gleichheitsgerechte Erwirtschaftung des notwendigen
Sparziels."

Damit ist die Diskussion in praktischer Anwendung zu Ende. Eine solche gleichheitsgerechte Erwirtschaftung des Sparziels wird es nie geben, weil dann sämtliche Subventionen und Steuererleichterungen (Dienstwagenprivileg, Diesel- und Agrardieselbesteuerung, EEG-Umlage, KfW-Kredite, Steuerzuschuss in die Rentenkasse,...) gestrichen werden müssten. Der Gesetzgeber müsste zusätzlich hingehen und ein für alle anteilig gerechtes Steuerrecht schaffen, inklusive der Abschaffung von Pauschalbesteuerung auf Kapitalerträge und eine Bemessung nach dem individuellen Steuersatz.

Von daher bleibt die Feststellung, dass es rechtlich möglich wäre, eine (sorry for that) typisch juristisch-akademische Diskussion ohne praktische Relevanz. Wenn ich auch zugeben muss, dass es schon befremdlich wirkt, wenn der DH seinen wissenschaftlichen Dienst erarbeiten lässt, dass nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG sogar das unterschreiten der Mindestbesoldung aufgrund eines die o.g. Maßstäbe erfüllenden Kurses der Haushaltskonsolidierung möglich wäre.

Würde in Verbindung mit dem fPE ja bedeuten, dass der Beamte so wenig Sold für 41h Wochenarbeit bekäme, dass sogar unter der tatsächlichen Existenz einer Erwerbstätigkeit des Partners die Mindestbesoldung nicht erreicht wird. Der Beamte würde somit trotz Arbeit in Armut, ggf. sogar unterhalb des Existenzminimum leben.

Ich glaube da sollte das BVerfG auch noch Mal drüber nachdenken, welche, wenn auch nur theoretische, Türe es da offen gehalten hat. Da wären wir sogar unterhalb Weimarer Verhältnisse und der Verfassungsstaat wäre von innen heraus in Frage gestellt. Da sollte das BVerfG vielleicht noch einmal als Hüterin der verfassungsmäßigen Ordnung einen kritischen Gedanken daran verschwenden.

HlMatthäus

Zitat von: BRUBeamter in Gestern um 08:12https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd6

   
"Gestaltungsspielräume und Grenzen bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Beamtenversorgung, WD6-30000-0012-0007"

Mhhhh, Pkt. 5.2.3.1 ist ein interessanter Beitrag - mal sehen wo da die Reise hingeht! (Beitrag vom 03.08.2026)

Ich ahne böses!!!

Ich finde den Punkt "5.2.2.2.1. Steigende Ausgaben der Beamtenversorgung" letzter Satz auch sehr interessant:
"Daher müssen zu den finanziellen Erwägungen in der Regel weitere Gründe herangezogen werden, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzung der Versorgung als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen."

Man muss es also nur sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen. Es muss nicht mehr sachlich gerechtfertigt sein. Frei nach dem großen Demokraten Ulbricht: ,,Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben".

In welchem Universum befinden wir uns eigentlich gerade?
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

BPolFrust

https://www.n-tv.de/politik/SPD-besteht-auf-abschlagsfreie-Rente-nach-45-Jahren-id31380222.html

Wir können noch lange warten.

Die Koalition wird an den anstehenden Reformen zerbrechen, weil die SPD in der Vergangenheit lebt und nicht an die Zukunft denkt.

Ich kann nicht verstehen, wie man als fallende Partei sehenden Auges in den Abgrund springen kann und die eigene Existenz gefährdet.
Die Rentner werden sie als Partei irgendwann auch nicht mehr retten können und den Sozialstaat muss irgendjemand bezahlen. Wenn man immer mehr in soziale Themen steckt ohne Einnahmen zu generieren wird irgendwann alles zusammenbrechen.
Man muss sich leider eingestehen, dass diese Regierung es immer noch nicht verstanden hat, das es die allerletzte Chance war eine stabile Regierung ohne die AfD zu stellen.

Game Over. ☠️