Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FrageFuerNenFreund

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 11:10Ich kann ihnen sagen wie der A7 oder A8 in meiner Einheit das macht.
1. keine Kinder weil zu teuer,
2. Abends im Supermarkt noch Regale einräumen gehen.

Wenn Sie sagen ich hätte 7.5k netto, zahlen Sie mir dann die Differenz zu meinem tatsächlichen Sold?



Sorry aber ich habe nicht von 7,5 Netto geschrieben sondern von fast 7000 netto! 6364.29 + Kindergeld!

Falls Sie in die PKV einzahlen müssen sind Sie netto immer noch beim A7/8 mit 3 Kindern Netto!

Sie haben also drillinge im KiTa Alter bis 3 Jahre.... Und pro Kind 600 also 1800 im Monat?!?! Aha Okay...Weil der Kindergarten dürfte ja eigentlich kostenfrei sein.... kann mich zwar irren....

Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Zealord

Zitat• Massive Verzerrung durch Familienzuschläge:
Prof. Dr. Gisela Färber, die auch als Gutachterin in diesem Bereich sehr erfahren ist, legte dar, dass die Übertragung der vergangenen Tarifrunden auf den Beamtenbereich zu massiven Realeinkommensverlusten geführt hat. Um das vom Gericht geforderte Mindestabstandsgebot zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum mathematisch einzuhalten, haben Bund und Länder die Familienzuschläge oft ,,in nicht mehr nachvollziehbarer Weise" erhöht. Das führt zu einer absurden Berechnungskonstruktion: Das eigentliche Grundgehalt bleibt niedrig, während die Besoldung künstlich über die Anzahl der Kinder aufgebläht wird.
• Verletzung des internen Abstandsgebots:
Aus den Berechnungen der Expertinnen ging hervor, dass diese Praxis das interne Abstandsgebot empfindlich stört. Wenn ein lediger Beamter in einer höheren Besoldungsgruppe (z. B. A 9) kaum mehr verdient als ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in einer deutlich niedrigeren Gruppe (z. B. A 5), verliert das gesamte System seine leistungsorientierte Logik. Die Berechnung dürfe das Leistungsprinzip (höhere Verantwortung = spürbar höheres Grundgehalt) nicht aushebeln.

Als jemand, der schon an nicht wenigen Gesetzen mitgewirkt und einige Institutionen mitverursacht hat, die Deutschland immerhin ein paar Dutzend Millionen Euro gekostet haben, möchte ich bezüglich dieses spezifischen Punktes einmal die juristische Kleingeistigkeit der bisher angedachten und hier auch diskutierten Reformvorschläge herausstellen, die meines Erachtens besteht. Es fehlt klar an Kreativität (übrigens üblicherweise ein als "besonders wichtig" markiertes Beurteilungskriterium auf Referentenebene).

Das BVerfG hat neben den ganzen Detailweisungen auch zwei Fundamentalaspekte in den Entscheidungen herausgestellt: 1. Die fortgesetzt bestehende, weite Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers und 2. Die Erschütterung des Gesamtsystems der Besoldung. Das eröffnet gedanklich den Raum für durchaus radikale Anpassungen und nicht bloße Rechenschiebereien in der A-Tabelle. Eine ernstgemeinte Offenheit zu radikaleren Änderungen kann aber auch die Steifheit der Fortschreibungsverpflichtung aufbrechen, da die Fortschreibungspflicht sich ja auf gleichartige Statusämter bezieht. Absolute Grenze ist dabei nur der Wesenskern des Art. 33 Abs. 5 GG. Mehr als der Wesenskern kann davon nicht zwingend geschützt sein, sonst wäre die an selber Stelle geregelte Fortentwicklungspflicht auf Kosmetik der preußischen Ideen des 19. Jhd. beschränkt.

Will sagen:
1) Der Gesetzgeber (bzw. ein vorgehender Regierungsentwurf) könnte sich durchaus trauen, mit der Logik der A- und B-Tabelle bewusst zu brechen. Die Inhalte und damit Wertigkeit von sehr großen Gruppen (Lehrer, Polizisten, Soldaten, Ausführende Verwaltung, Ministeriale Verwaltung) könnten so neu bewertet werden. Zum Beispiel durch eigene Besoldungstabellen. Das wäre wahrscheinlich im Ergebnis nicht gut für einige dieser Beamtengruppen, weil damit vor allem Einsparungen rechtfertigt werden würden. Aber die fundamentale Argumentation wäre immerhin sachgeleitet und nicht von wackeligen Konstruktionen wie dem fiktiven Partnerabkommen abhängig. Es müsste nur die Überleitung aus dem alten System ins neue schonend gestaltet werden. Das ist aber mit üblichen Mitteln (Abschmelzbeträge, Besitzstandsregelungen etc.) möglich.

2) Es ist, nimmt man die weite Einschätzungsprärogative ernst und sieht nur den Wesenskern von Art. 33 Abs. 5 GG als verfassungsrechtliche Grenze, dem Gesetzgeber frei, die Besoldungslogik von absoluten Besoldungsbeträgen zu entkoppeln und sie relativ zu gestalten und zwar mit den Bordmitteln, die das BVerfG in seiner Kontrollrechnung ohnehin mitgeliefert hat, u. a. dem Medianäquivalenzeinkommen. Das BVerfG hat ausdrücklich noch einmal betont, dass Alimentation etwas anderes ist als Bedarfssicherung und Arbeitsentlohnung. Das Statusamt soll viel mehr einen bestimmten Status in der Gesellschaft sichern. Genau an dem Argumentationspunkt könnte man ansetzen und die Statusämter an einem bestimmten Prozentsatz der Medianäquivalenzeinkommen koppeln. Klar definiert ist dabei die Untergrenze von 80% für die niedrigsten Statusämter. Wenn wir vom status quo ausgehen, dann liegt B11 derzeit bei ca. 400% des Medianäquivalenzeinkommens. Dies könnte man also als Sollgröße für eines der höchsten Ämter ansehen. Dann könnte man ohne Weiteres alle dazwischenliegenden Ämter an eigene Prozentwerte festbinden.

Diese Relativierung hätte auch einige interessante Nebeneffekte. Familienbezogene Komponenten wäre insofern keine "Zuschläge" mehr, sondern lediglich statuserhaltende Ausgleichszahlungen. Sprich auch der A5-Beamte mit 12 Kindern soll weiter bei 95% des MÄE liegen. Wenn er dafür 12000 EUR pro Monat braucht, dann ist es halt so. Aber schon ob der Berechnungsweise würde jedem auffallen, dass es eben nur ein Ausgleich und kein "on top" ist. Insofern ließe sich dies für Gesetzgeber / Regierung auch leichter verkaufen. Zudem müsste man sich gar keine Gedanken mehr über Tarifverhandlungen etc. Gedanken machen. Klar sinkt damit das Einsparpotential durch verzögerte oder unvollständige Übernahmen, aber auf der anderen Seite erhält man eine klare Berechenbarkeit. Zudem könnte die Besoldungsentwicklung (das wurde schon hier und da Mal erwähnt) dann auch negativ sein (an dieser Stelle müsste man wahrscheinlich das Verhältnis zu Sozialleistungen trotz der Kehrtwende des BVerfG dennoch prüfen).

Blieben zwei weitere Fragen:
- welches MÄE könnte der Bezugspunkt sein: Muss es wirklich 4K bei einer völligen Neuordnung der Besoldungsstruktur sein oder würden auch 2K gehen? Mit der Relativierung hätte meinen einen völlig neuen Bezugspunkt (in Geld umgerechneten gesellschaftlichen Status statt Versorgung einer Modellfamilie). Ein neuer Bezugspunkt könnte hier neue Argumentationslinien eröffnen, so dass man eben nur den Beamten selbst und einen möglichen Ehepartner als Ausgangspunkt definiert, da diese sozusagen die Keimzelle für etwaig nachfolgende Kinder sind. Die Vorabberücksichtigung des Ehepartners ist also die Ermöglichung dieser Keimzelle. Der Rest würde aber erst alimentationsnotwendig werden, wenn er auch wirklich existiert. Vielleicht relativiert man es sogar noch weiter und geht im Grunde immer eine Stufe weiter als der Realzustand ist, um diesen "Ermöglichungsvektor" zu erhalten. Also Beamter ist alleinstehend: MÄE-Ausgangsbasis ist 2K. Beamter ist verheiratet: MÄE-Ausgangsbasis ist 3K usw. Der Kreativität sind bei einer Ausschöpfung der Gestaltungsprärogative kaum Grenzen gesetzt, gerade WEIL das Gesamtgefüge der Besoldung erschüttert ist und eine bloße Rechenschieberei nur Kosmetik wäre, selbst wenn sie im Ergebnis eine Unteralimentation beseitigen würde.

- Kaum Grenzen ist dabei das letzte Stichwort: Der Wesenskern von Art. 33 Abs. 5 GG bleibt natürlich die harte Grenze. Aber zumindest nach meiner kursorischen Prüfung kann ich daraus nichts Zwingendes(!) ableiten, wonach die bisher mit Absolutwerten betrachtete Besoldung nicht auf ein anderes System umgeleitet werden könnte. Was auch naheliegend ist, da diese Betrachtungsweise eben neu wäre.

Und das alles, ist zudem nur EINE von wahrscheinlich Dutzenden Möglichkeiten die Besoldung völlig neu zu strukturieren, wonach sich in der Folge das BVerfG im Zweifel andere Prüfmaßstäbe überlegen müsste, da es die Gestaltungsprärogative des Gesetzgebers als solche akzeptieren muss. Aber mit den bisherigen Denkweise die Besoldungsstruktur in seiner etablierten Form einfach weiter zu führen, verpasst der Gesetzgeber / die Regierung diese Chance und erzeugt meines Erachtens erst das Potential für negative Rezeption sowohl in der Bevölkerung als auch bei den Beamten selbst. 

Rheini

Vielleicht kann mir jemand erklären warum gefühlt die Beamten sich immer rechtfertigen müssen, warum Sie darauf bestehen das zu bekommen, was Ihnen zusteht.

Ich kenne keine andere Berufsgruppe, von der sowas eingefordert wird.

Ist das so ein Sektending oder woran liegt das?

FrageFuerNenFreund

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:23Vielleicht kann mir jemand erklären warum gefühlt die Beamten sich immer rechtfertigen müssen, warum Sie darauf bestehen das zu bekommen, was Ihnen zusteht.

Ich kenne keine andere Berufsgruppe, von der sowas eingefordert wird.

Ist das so ein Sektending oder woran liegt das?

Meine These.... Es liegt an der Büroluft.....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: A´ler in Gestern um 10:12Ich bin seit sehr langer Zeit stiller Mitleser. Jetzt muss ich aber einfach mal Danke sagen. Das sind Kommentare die einfach mal sitzen und an denen sich viele Menschen und vor allem BEAMTE ein Beispiel nehmen sollten.

Zum eigentlichen Thema: Mir persönlich wird Stellenweise übel was ich hier lese. Für uns (Bundesbeamte / Soldaten) sollte im Vordergrund stehen unseren Dienst zu leisten. Über Geld können wir alle uns meines Erachtens nach nicht beschweren. Es geht uns gut.

Natürlich ist es ein Ärgernis wenn die Alimentierung nicht stimmt. Auf kurz oder lang wird diese jedoch angepasst. Und wenn es nun am Ende heißt, dass wir alle noch ein wenig länger warten müssen, dann kann ich nur als Soldat "ISSO" sagen.

Wir alle sollten bedenken, dass es uns nach wie vor verdammt gut geht. Jeden Tag im warmen, fließend Wasser und Essen. Vielen würde ein wenig mehr Demut verdammt gut tun.





Kann man so sehen, wenn man denn möchte und es glücklich macht.

Ich erwarte von unserem Dienstherr, dass er sich an die Verfassung hält und amtsangemessen bezahlt. Dafür verrichten wir alle tagtäglich unseren Dienst und dafür steht uns die amtsangemessene Alimentation gem. GG zu. Da gibt es nichts zu diskutieren.

Weder Beamte noch AN sind Samariter oder Bittsteller, die aus Langeweile arbeiten (Dienst halten) und auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers oder Dienstherren angewiesen sind.

A´ler

UTV: Vielen Dank, auch wenn wir im Dienst mit Abk. um uns schmeißen hat mir das tatsächlich nichts gesagt  ;D

Ja das ist ein Vorteil im aktiven Dienst. Ändert sich aber mit der Pension.

@Rheini: Nein dein Leben wirst du nicht in Gänze nachholen können. Da stoßen wir wieder auf ein Ärgernis.


Mir ging es, wie schon erwähnt, darum einfach mal über den Tellerrand zu blicken.
Vielleicht liegt es auch an meiner Person und meiner Einstellung. Nur bin ich der Meinung (eine Meinung muss man nicht annehmen aber darüber lässt sich diskutieren), dass wir vieles was wir haben als ein Selbstverständnis ansehen welches in der heutigen Zeit aber leider keins ist.

Ich stoße ebenfalls gelegentlich an finanzielle Grenzen. Jedoch überdenke ich, bevor ich mich über was aufrege (das soll keine Unterstellung an jemanden sein) ob eine Ausgabe gerade notwendig ist. Das meinte ich eben mit Demut.

Aber da es hier im Kern um das Gesetz für die aA. gehen soll: Besteht nicht Möglichkeit einer Untätigkeitsklage ?
Falls ich das auf den 447 Seiten übersehen haben sollte bitte ich das zu entschuldigen.

Rheini

Zitat von: A´ler in Gestern um 11:27@Rheini: Nein dein Leben wirst du nicht in Gänze nachholen können. Da stoßen wir wieder auf ein Ärgernis.


Da ich nicht an eine Wiedergeburt glaube, ist das nach Jahrzehnten einer nicht aA, weit mehr als nur ein Ärgernis.

Ausserdem wird der Betrag nicht verzinst und eine Wohnung bekomme ich auch nicht zu dem Preis, den ich vor Jahrzehnten hätte zahlen müssen. Daneben ist meine Mietzahlung nicht in die Abtragung meiner Wohnung gegangen.

P. S. Ich gönne Dir ja deine Ansicht. Allerdings muss auch jeder verstehen, wenn man anderer Ansicht ist. Auch finde ich es sehr merkwürdig wenn man sich für seine Lebensführung rechtfertigen soll, auch wenn das Geld für mehr als Wasser und Brot reicht. Jeder darf sein Leben so führen ud Geld dafür ausgegebn, wofür er es möchte. Das berechtigt niemanden  jemanden sein Geld vorzuenthalten (oder habe ich eine Rechtsgrundlage für so ein Tun übersehen?).

GeBeamter

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 11:21Sorry aber ich habe nicht von 7,5 Netto geschrieben sondern von fast 7000 netto! 6364.29 + Kindergeld!

Falls Sie in die PKV einzahlen müssen sind Sie netto immer noch beim A7/8 mit 3 Kindern Netto!

Sie haben also drillinge im KiTa Alter bis 3 Jahre.... Und pro Kind 600 also 1800 im Monat?!?! Aha Okay...Weil der Kindergarten dürfte ja eigentlich kostenfrei sein.... kann mich zwar irren....



Also auf meinen letzten 15 Bezügemitteilungen war da keine 6 vorne.

Und ja, mir ist bewusst, dass ich ca. 30% mehr verdiene als ein mDler mit gleich vielen Kindern. Und wissen Sie was? Aus Führungskraft dieser Leute habe ich absoluten Respekt davor und fremdschäme mich für meinen DH, dass er diese Leute zwingt, Nebentätigkeiten nachzugehen, um über die Runden zu kommen.
Gegenseitiger Respekt und Hineinversetzen in andere ist übrigens eine Eigenschaft guten Führungsverhaltens. Und das lasse ich jetzt hier Mal so stehen.

Und noch eine Bitte: bevor Sie weiter so einen Unsinn wie kostenlose Kita in die Welt posaunen. Denken Sie daran, dass die Kolleginnen und Kollegen hier zur Gesunderhaltung angehalten sind. Wer vor Lachen vom Stuhl kippt, kann sich schnell etwas brechen.

Libor

Zitat von: Rheini in Gestern um 10:11Wenn Du deine Psychose nicht anders ruhig stellen kannst, dann darfst Du gerne glauben was Du möchtest.

Ach, jetzt auch noch persönlich beleidigend werdend?

Rheini

Zitat von: Libor in Gestern um 11:38Ach, jetzt auch noch persönlich beleidigend werdend?

Auch das darfst Du empfinden wie Du möchtest.

EiTee

Zitat von: FrageFuerNenFreund in Gestern um 11:21Sorry aber ich habe nicht von 7,5 Netto geschrieben sondern von fast 7000 netto! 6364.29 + Kindergeld!

Falls Sie in die PKV einzahlen müssen sind Sie netto immer noch beim A7/8 mit 3 Kindern Netto!

Sie haben also drillinge im KiTa Alter bis 3 Jahre.... Und pro Kind 600 also 1800 im Monat?!?! Aha Okay...Weil der Kindergarten dürfte ja eigentlich kostenfrei sein.... kann mich zwar irren....



Kindergarten ist kostenlos? Das gilt auf gar keinen Fall pauschal. In der Regel zahlt man. Bei uns sind es 480 pro Kind + 90 € Essensgeld.

Fast 7k Netto? A7/8 mit 3 Kindern steht doch bei 3900€ Netto oder habe ich hier Kontext verpasst?

Kindergeld mit auf den Tisch bringen? Also das Kindergeld ist ja keine Leistung die nur der Beamte erhält, diese mit einzubringen, weil die Zahlt - Netto - dadurch höher wird um Stimmung zu machen ist absoluter Usus.
Familie X mit 8 Kindern, nicht berufstätig erhält auch direkt über 2 k Netto.


FrageFuerNenFreund

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 11:34Also auf meinen letzten 15 Bezügemitteilungen war da keine 6 vorne.

Und ja, mir ist bewusst, dass ich ca. 30% mehr verdiene als ein mDler mit gleich vielen Kindern. Und wissen Sie was? Aus Führungskraft dieser Leute habe ich absoluten Respekt davor und fremdschäme mich für meinen DH, dass er diese Leute zwingt, Nebentätigkeiten nachzugehen, um über die Runden zu kommen.
Gegenseitiger Respekt und Hineinversetzen in andere ist übrigens eine Eigenschaft guten Führungsverhaltens. Und das lasse ich jetzt hier Mal so stehen.

Und noch eine Bitte: bevor Sie weiter so einen Unsinn wie kostenlose Kita in die Welt posaunen. Denken Sie daran, dass die Kolleginnen und Kollegen hier zur Gesunderhaltung angehalten sind. Wer vor Lachen vom Stuhl kippt, kann sich schnell etwas brechen.

Also jetzt reicht es aber mal! Wenn Sie (jetzt das zweite mal ) nicht lesen können)

KiTA = Kindertagesstätte (meinst von 0-3 Jahren, ja leider mit Gebühren behaftet)
KiGA = Kindergarten (Kostenfrei von 3 - 6 Jahren)

Und als Beispiel: (Falls Sie mit A14 noch Stufe 3 sind senden Sie mir Ihre GoFoundme Seite!)

Besoldungsgruppe A 14, Stufe 4, Tabelle obsolet 2026x

Monatsbeträge

Grundgehalt:                  6474.87 €
verheiratet:                  974.23 € Familienzuschlag Stufe 4
3 Kinder
       
Lohnsteuer:          - 1387.50 € (Klasse III Ein monatlicher Beitrag in Höhe von 100 Euro zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung nach §10 Absatz 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        - 1387.50 € (Anteil: 18.6%)
Monats-Brutto:                7449.10 €
netto bleiben:          6061.60 € (Steuerjahr 2026)

plus Kindergeld fast 7000 euro


Ich lasse mich nämlich nicht der Lüge bezichtigen! >:(
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

Rheini

PKV?

Steht zwar nicht auf der Besoldungsmitteilung, aber reduziert ja das verfügbare Einkommen.

Aleko82

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 11:19Habe ich nach Mitleid gefragt?

Zum Kotzen finde ich eher die Einstellung, ständig nach dem alten Beamtenspruch: "ab A13 fängt die Armut an", zu glauben, Beamte des hD ginge das Thema aA nichts an.

Lass dich nicht ägern GeBeamter, meine Ehefrau und ich liegen zusammen mit 2 Kindern bei monatlich ca. 7900€ netto nach Abzug der PKV. Sie ist Bundesbeamtin A13 (9/10 Modell) und ich im öffentlichen Dienst (E9a). Nichtsdestotrotz empfinde ich unsere Entlohnung für die Verantwortung, die man trägt und was man leistet als zu niedrig. Sie hat ihre Wahl getroffen und da wird sich auch nichts mehr dran ändern. Ich komme aus der Freien Wirtschaft und habe mich monetär verschlechtert aber an besserer Arbeitszeit und Flexibilität gewonnen. Es war meine freie Entscheidung und Ich könnte wieder wechseln und mehr verdienen aber bin auch kollegial gesehen sehr zufrieden und gehe mit Spaß zur Arbeit.

Mit dem, was wir verdienen sehe ich uns nicht als reich oder gehobene Mitte an, da wird im Bekanntenkreis oft besser verdient. Sicher mag es für den ein oder anderen jammern auf hohem Niveau sein, aber wenn man etwas Lebt anstatt zu überleben bleiben keine 2-3k zum sparen über.

Bis ich sie vor 4 Jahren auf das Thema aufmerksam gemacht hatte, war das Thema auch in ihrer Behörde nicht existent und ich bemängele da eindeutig das verschleppen und hinhalten in jeglicher Form. Dazu ist es für mich unverständlich das auch Gewerkschaften nicht aktiv unterstützen und aufmerksam machen und frage mich oft, ob es nicht hilfreicher wäre dem ein oder anderen Personalrat oder Gewerkschafter mal offen zu fragen, ob sie Dumm oder ignorant sind?

Schlimm wie sich manche verarschen lassen, ich persönlich hätte als Beamter meine 30 Tage extra im Jahr, die ich mir für die fehlende Besoldung als Ruhezeit zum fokussieren auf meine täglichen Aufgaben nehmen müsste um in Balance zu bleiben. Das ist anstatt manch einer Teilzeitregelung für den ein oder anderen evtl. eine Gedankenanstoß  ::)

A´ler

Abschließend zu meiner Meinung:

Ich kann zu 100% die Wut und den Ärger nachvollziehen. Sei es von jemandem der in Köln A14 bekommt, jemandem der gerne seinen Traumurlaub haben möchte oder allen anderen die auf ihre Art und Weise mit der, und hier nochmal ausdrücklich geschrieben, zur Zeit NICHT amtsangemessenen Alimentation unzufrieden sind.

Ich wollte lediglich meine Sichtweise darlegen, die vielleicht dem einen oder anderen, beim ich nenne es mal bewältigen hilft. Man muss sich ja auch nicht angegriffen fühlen. Denn diese beiden explizit oben benannten Punkte gehören nicht zu den geschriebenen Texten von denen mir Übel wird.