Frage zur Zulage bei Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten

Begonnen von nevermind, 07.10.2026 10:40

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nevermind

Ich bin Beamter in Bayern, derzeit in A7, Stufe 4.

Seit dem 01.08.2026 nehme ich aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers die Aufgaben einer höherwertigen Leitungsfunktion wahr. Der entsprechende Dienstposten ist mit A12 bewertet und umfasst die Leitung von 22 Beschäftigten.

Wie lange ich diese Funktion wahrnehmen werde, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Möglicherweise wird dies bis zum 31.07.2027 der Fall sein.

Besteht für diesen Zeitraum grundsätzlich die Möglichkeit, aufgrund der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeit eine Zulage (z. B. nach Art. 53 BayBesG) zu erhalten?

Hat jemand Erfahrungen mit einer vergleichbaren Konstellation, insbesondere mit der vorübergehenden bzw. kommissarischen Wahrnehmung eines deutlich höher bewerteten Dienstpostens?

eros

Einfach ausgedrückt.
Es besteht kein Anspruch auf Beförderung sowie auf eine Zulage. Sozusagen alles kann nichts muss. Kommt immer drauf an wie dein Umfeld dazu steht.

Muenchner82

Du könntest in Richtung ModQ aktiv werden, das wäre nachhaltiger als eine vorübergehende Zulage, den Dienstposten dafür hättest Du jetzt ja bereits.