Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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andreb

Man sollte unseren Berichterstattern Durgi/BalBund aus dem Maschinenraum definitiv dankbar sein !
Ansonsten bestünde durchaus die Gefahr, dass man sich hier weiter die Augen aussticht.

In anderer Sache möchte ich jedoch einwerfen, dass es den besagten Referenten mit Sonderschichten und co auch um ,,ihre" aA geht. Was macht denn der Hauptpersonalrat im BMI ? Nickt der die Sonderschichten auch noch schön ab beim Kaffeetrinken mim Alex ?

Rheini

Für mich beginnt die Verantwortlichkeiten dort, wo die Posten per Partei verteilt werden, also min. ab Staatssekretär. Ab da kann sich niemand mehr rausreden.

Und wenn ich dann lese das einige Abgeordneten mitteilen das sie für den Bereich aA nicht zuständig sind frage ich mich, ob ich das bei der letzten Wahl auf meinem Wahlzettel überlesen habe und sich der Kandidat für Berlin oder Düsseldorf nur für den Bereich "Verkehr", "Entwicklungshilfe" oder was auch immer beworben hat oder ob man als gewählter Abgeordneter nicht für alles zuständig ist.

GoodBye

In seinem Beschluss aus 2024 zum Polizeipräsidenten hat das BVerfG nochmal die Grenzen zwischen Beamtentum und Politik abgesteckt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schützt weiterhin das verfassungsrechtliche Leitbild der Amtscourage. Hierdurch stärkt es Beamten den Rücken, damit diese als sachliche und rechtstreue Gegenpole agieren können, statt in vorauseilenden Gehorsam zu verfallen und zu bloßen Erfüllungsgehilfen der Politik herabgestuft zu werden. Unser verfassungsrechtliches System will, dass ein Spitzenbeamte aufbegehrt, wenn Minister ungesetzliche oder fachlich verheerende Pläne schmieden. Insoweit stellt das Lebenszeitprinzip kein Privileg zur persönlichen Absicherung dar, sondern dient allein dem Schutz des Staates. Nur wer nicht fürchten muss, bei fachlichem Widerspruch entlassen zu werden, kann seinem Dienstherrn die objektive Wahrheit sagen.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GeBeamter

Zitat von: Südwestler in Gestern um 09:12Genau!
Das ist auch der Grund dafür, dass drei der 40 Ceos der Dax Konzerne Frauen sind!
Und jeder fünfte Vorstand einem Netzwerk der Drei großen Unternehmensberaterfirmen entspringt.
Also nur nach Qualifikation und keinerlei Korruption in der deutschen Wirtschaft...Du hast Recht


Ich glaube vielen pW Beschäftigten ist - gemessen am Maßstab des öffentlichen Dienstes - gar nicht mehr bewusst, wo Korruption (im kleinen) beginnt.

In vielen Unternehmen ist es usus, dass zu Geburtstagen ein Blumenstrauß vom Lieferanten oder Dienstleister geschickt wird, Einladungen zum Abendessen (natürlich steuerlich absetzbar), ein Feinkostkorb zu Weihnachten, eine Einladung zum Konzert oder in die VIP-Loge eines Fußballvereins,... .

Während Beamte auf Tagungen schauen müssen, dass die kostenfreie Verpflegung mit geschmierten Brötchen angezeigt und freigegeben wird, von Give-aways und deren Anmeldung oder gar Ablehnung ganz zu schweigen.

Cancun86

Zitat von: Durgi in Gestern um 08:04Geplante Sonderschicht. Wenn das hilft.

Was mir bei der ganzen Diskussion allerdings zunehmend auffaellt, ist die Selbstverstaendlichkeit, mit der hier ministerielle Untaetigkeit unterstellt wird, sobald ein Ergebnis auf sich warten laesst.

Ich frage mich gelegentlich, ob wir die Menschen hinter diesen Verfahren ueberhaupt noch wahrnehmen. Da sitzen moeglicherweise auch an einem Samstag oder Sonntag Referenten, die sich durch verfassungsgerichtliche Entscheidungen arbeiten, unterschiedliche Berechnungsmodelle gegeneinander pruefen, fiskalische Auswirkungen ueber Jahrzehnte prognostizieren, rechtliche Risiken einzelner Regelungsvarianten bewerten oder mit dem BMF ueber die Finanzierbarkeit einer verfassungsrechtlich gebotenen Loesung ringen.

Man muss sich nur einmal vergegenwaertigen, was es bedeutet, eine Neuregelung zu entwickeln, die gleichzeitig das Mindestbesoldungsgebot, das Abstandsgebot, die gesamte Besoldungssystematik und moegliche Rueckwirkungen auf vergangene Haushaltsjahre beruecksichtigen muss. Und deren rechtliche Tragfaehigkeit sich im Zweifel erst Jahre spaeter in Karlsruhe erweist.

Das alles macht politische Versaeumnisse nicht ungeschehen. Es entbindet auch niemanden von der Verantwortung fuer jahrelange Verzoegerungen.

Aber zwischen der berechtigten Kritik an einem ministeriellen Ergebnis und der pauschalen Unterstellung, dort wuerde niemand ernsthaft arbeiten, liegt ein erheblicher Unterschied.

Vielleicht sollten gerade wir als Angehoerige des oeffentlichen Dienstes diesen Unterschied gelegentlich etwas bewusster wahrnehmen.

Dies sei insbesondere an diejenigen gerichtet, die mit bemerkenswerter Gewissheit beurteilen, was hinter den Tueren eines Ministeriums angeblich alles nicht geschieht.

Vermutlich kommt der Frust eher daher, dass das BMI einfach überhaupt nicht kommuniziert und man seit Jahren nur mit Floskeln vertröstet wird. Es gibt in dem Thema kaum Transparenz. Erklärungen warum der Entwurf vom April überarbeitet wird, was überarbeitet wird usw. würde wahrscheinlich mehr Akzeptanz hervorrufen.

Durgi

Zitat von: andreb in Gestern um 09:14Man sollte unseren Berichterstattern Durgi/BalBund aus dem Maschinenraum definitiv dankbar sein !
Ansonsten bestünde durchaus die Gefahr, dass man sich hier weiter die Augen aussticht.

In anderer Sache möchte ich jedoch einwerfen, dass es den besagten Referenten mit Sonderschichten und co auch um ,,ihre" aA geht. Was macht denn der Hauptpersonalrat im BMI ? Nickt der die Sonderschichten auch noch schön ab beim Kaffeetrinken mim Alex ?

Die Antwort darauf wuerde dich vmtl. gleichermassen ueberraschen wie erschuettern.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Finanzer

Zitat von: Cancun86 in Gestern um 09:20Vermutlich kommt der Frust eher daher, dass das BMI einfach überhaupt nicht kommuniziert und man seit Jahren nur mit Floskeln vertröstet wird. Es gibt in dem Thema kaum Transparenz. Erklärungen warum der Entwurf vom April überarbeitet wird, was überarbeitet wird usw. würde wahrscheinlich mehr Akzeptanz hervorrufen.

Dazu noch das (berechtigte) völlige Misstrauen dem Dienstherren gegenüber.
Gerade auf Landesebene werden die Ministerialbeamte eher als willfährige Werkzeuge des DH zum Zwecke der Gängelung der anderen Beamten gesehen und weniger als Kollegen.

Camouflage62

Ja Beamte holen halt keinen Umsatz ein, wir dienen ja "NUR".

Korruption gibt es überall, da sind wir uns einig. Wenigstens haben in der Wirtschaft, die Mitarbeiter am Ende der Nahrungskette auch etwas davon..

War Minijobben die letzen Wochen an ner Würth-Tagung, Mercedes Abteilungsfest, Etliche weitere Firmen.

Da gibts Freibier, Freiwein, Gegrilltes, Softdrinks jeder Art, Barista, Eisstand und und und, alles natürlich 3mal, für ca 140 MA.

Da spüre ich nichts von Kriese...^^

Camouflage62

Aber ja bleiben wir beim Thema, ist alles einfach nur frustrierend, wenn ich mit Mitarbeitern aus der Abteilung spreche.

Aa was ist dass? Oder ja wird eh nichts kommen!

Das höchste der Gefühle ist: Warten wir mal ab...

Man wird ja "NUR" unterbezahlt. Nachweislich.. ^^

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 08:04Dies sei insbesondere an diejenigen gerichtet, die mit bemerkenswerter Gewissheit beurteilen, was hinter den Tueren eines Ministeriums angeblich alles nicht geschieht.

Nimm' es mir  nicht übel, aber ich habe selber viele Jahre in so einer "Ministerialbürokratie" zugebracht und an vielen Stellen wird beim Wort "Tätigkeit" vergessen, dass der "gemeine Mensch" damit die Lösung einer gegebenen Problemstellung in einer angemessenen Zeit verbindet. Einen Vorgang durch, nennen wir es mal "unerfüllbare Zielvorgabe", zu verschleppen, verdient grundsätzlich sogar noch andere Worte als "Untätigkeit" - Unfähigkeit, Unwille oder Böswilligkeit fallen mir da ein.

In jedem Führungskräftecoaching wird einem Mantra gleich auf der Mitarbeiterkommunikation herumgeritten. Welche Entschuldigung hat das BMI (denn zu dem gehört auch die Arbeitsebene nun einmal) für seine katastrophale Kommunikation?

Fakt ist, seit 2020 ist hinsichtlich der aA als Ergebnis für die Beamten exakt gar nichts passiert - egal, wieviele Entwürfe, Vorlagen oder Aktenordner dort in einem Ministerium sinnfrei geschwärzt wurden. Wenn man ehrlich ist, ist seit 1977 (letztes Urteil des BVerfG zur Beamtenbesoldung mit der Feststellung, dass diese zu einem Zeitpunkt mal amtsangemessen war) dort "nichts passiert".

Ist das die Schuld der Arbeitsebene? Nein, sofern sie remonstriert hat und ansonsten nur ihre Vorgaben erfüllt.

Ändert das etwas an der Gesamtbewertung "Untätigkeit" bei der Gesamtschau auf das BMI? Nein.

In so einer Lage habe ich mehrfach gesessen und man muss dann halt einfach lernen, dass Kritik an seiner Dienststelle/seinem Konzern/seinem Arbeitgeber eben nicht zwingend eine persönliche Kritik an einem selbst ist.

Durgi

Zitat von: Illunis in Gestern um 08:18Die selbe Selbstverständlichkeit, mit der fiktive Partner mit erheblichem Einkommen unterstellt werden und gleichzeitig die Menschen und deren Alltag komplett ausgeblendet wird.

Beides doch Punkte die völlig egal sind, diese Fragen kann man sich dann bei den "Lieblingsprojekten zur Wählergewinnung" stellen.

@Illunis, um dich geht es.
@All, verzeiht, es wird ein wenig laenger.

Deine Einlassung zum fiktiven Partnereinkommen kann ich inhaltlich durchaus nachvollziehen. Die Frage, inwieweit eine lediglich unterstellte Erwerbstaetigkeit des Partners als Grundlage einer verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation herangezogen werden darf, ist schliesslich alles andere als trivial. Gerade deshalb beschaeftigen sich Juristen mit der verfassungsrechtlichen Tragfaehigkeit solcher Konstruktionen...und nicht der UvD der 3. Kompanie.

Umso erstaunlicher finde ich, mit welcher Beilaeufigkeit du im naechsten Absatz ausgerechnet diese juristische Pruefung, die Berechnung langfristiger Haushaltswirkungen und die Abstimmung mit dem BMF fuer voellig belanglos erklaerst.
Dat ist argumentativ schon ein bemerkenswerter Spagat.

Zunaechst bemuehst du die Lebenswirklichkeit der Betroffenen als Massstab staatlichen Handelns, um anschliessend die fachlichen Verfahren, mit denen eben diese Lebenswirklichkeit in eine rechtlich belastbare Regelung ueberfuehrt werden soll, kurzerhand fuer entbehrlich zu erklaeren?!?

Vielleicht erklaerst du uns einmal, wie du dir die praktische Umsetzung vorstellst....ein paar Besoldungstabellen anpassen, Familienzuschlaege erhoehen, die Haushaltsmittel irgendwo abziehen und das Ergebnis dem Bundesgesetzblatt zufuehren?

Dein Verweis auf politische Lieblingsprojekte offenbart dabei ein recht eigentuemliches Verstaendnis ministerieller Zustaendigkeiten.

Du vermengst hier die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn, die politische Entscheidung ueber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die fachliche Verantwortung der mit dem Gesetzentwurf befassten Referate. Drei unterschiedliche Ebenen, deren jeweilige Funktion fuer die Beurteilung des Verfahrens nun einmal von erheblicher Bedeutung ist.

Die Feststellung, dass andere Regierungsvorhaben gegebenenfalls zugunsten einer verfassungsgemaessen Besoldung zurueckstehen muessen, ist politisch durchaus vertretbar. Nur hat der mit der Ausarbeitung einer Besoldungsnovelle befasste Referent weder die Kompetenz, entsprechende Haushaltsentscheidungen eigenmaechtig herbeizufuehren, noch darf er deshalb auf eine ordnungsgemaesse Gesetzesfolgenabschaetzung verzichten.

Deine Schlussfolgerung beruht insofern auf einer recht komfortablen Verschiebung der Zustaendigkeiten. Man erklaert die fachlichen Anforderungen fuer irrelevant, verweist auf anderweitig vorhandene Haushaltsmittel und hat damit vermeintlich bereits das gesamte Problem geloest.GiG - geloest is geil.

Ich vermute, in den beteiligten Ressorts waere man fuer eine derart unkomplizierte Methode der Gesetzgebung ausgesprochen dankbar.  8)

Hinzu kommt, dass du mir implizit eine Position entgegenhaeltst, die ich ueberhaupt nicht vertreten habe. Ich habe weder die Beruecksichtigung fiskalischer Auswirkungen als Rechtfertigung fuer eine verfassungswidrige Besoldung angefuehrt noch behauptet, die Betroffenen haetten sich aus Ruecksicht auf ministerielle Arbeitsablaeufe weiterhin zu gedulden.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, welche fachlichen Arbeiten hinter einem solchen Gesetzgebungsvorhaben stehen koennen und wie leichtfertig hier teilweise ueber die vermeintliche Untaetigkeit der damit befassten Menschen geurteilt wird.

Ausgerechnet darauf mit dem Hinweis zu reagieren, die genannten Taetigkeiten seien ohnehin belanglos, bestaetigt meine urspruengliche Beobachtung auf eine Weise, die ich mir kaum anschaulicher haette wuenschen koennen.

Besonders interessant is' dabei deine Berufung auf die Menschen hinter den Besoldungstabellen. Deren individuelle Lebensumstaende verdienen zweifellos Beruecksichtigung. Bei den Beschaeftigten, die mit der rechtlichen und administrativen Aufarbeitung dieser Problematik betraut sind, scheint dir eine vergleichbare Differenzierung hingegen entbehrlich.

Diese eigentuemliche Asymmetrie in der Betrachtung faellt (dem geuebten Leser) durchaus auf.

Und bevor wir uns missverstehen: Die jahrelange Verzoegerung, die politische Prioritaetensetzung und insbesondere die unzureichende Kommunikation gegenueber den Betroffenen bieten mehr als genug Anlass fuer deutliche Kritik. In diesem Punkt haben auch andere Foristen vollkommen zu Recht auf bestehende Defizite hingewiesen.

Nur erschliesst sich mir nicht, weshalb man dafuer die fachliche Arbeit innerhalb der Ministerien geringschaetzen muss.

Ich halte es jedenfalls fuer einen recht gewagten Ansatz, ausgerechnet bei einem Vorhaben, dessen bisherige rechtliche Ausgestaltung seit Jahren Gegenstand verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen ist, die sorgfaeltige Pruefung weiterer Regelungsvarianten fuer ueberfluessig zu erklaeren.

Die Konsequenzen einer solchen Herangehensweise duerften uns dann in einigen Jahren erneut beschaeftigen. Vermutlich wieder in diesem Forum, mit denselben Vorwuerfen und der erneuten Frage, weshalb der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht hinreichend beruecksichtigt hat.

Und moeglicherweise erklaert uns dann wieder jemand, dass man das alles doch ganz einfach haette loesen koennen.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:54Und moeglicherweise erklaert uns dann wieder jemand, dass man das alles doch ganz einfach haette loesen koennen.

Dann mal ernsthaft gefragt: Was hindert denn das BMI daran, bis zum Abschluss dieses "komplexen Vorhabens" (und da bin ich deiner Meinung, wenn man es richtig macht, im Sinne einer Neuordnung und Neustrukturierung des Berufsbeamtentums einschließlich Neubewertung der Wertigkeit der Ämter und des damit verbundenen sozialen Status in der Gesellschaft - dummerweise erkenne ich diese Befassung in den bisher öffentlichen Entwürfen nicht) basierend auf einer vernünftigen Abschätzung mit Abschlägen zu arbeiten?

Wenn man weiß, dass die Zahlen aus dem Entwurf des Aprils 2026 das "Optimum" für den Dienstherrn darstellen, weil das fPE maximal ausgereizt ist, kann man auf dieser Grundlage und diesen Tabellen doch schon Abschläge zahlen? Damit würde man Zeichen setzen und kommunizieren, dass man noch "Interesse" an seiner Belegschaft hat?

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:54Du vermengst hier die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn, die politische Entscheidung ueber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die fachliche Verantwortung der mit dem Gesetzentwurf befassten Referate. Drei unterschiedliche Ebenen, deren jeweilige Funktion fuer die Beurteilung des Verfahrens nun einmal von erheblicher Bedeutung ist.

Sofern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn besteht, zumal mehrfach durch höchstrichterliche Urteile des BVerfG bestätigt, gibt es keinen Spielraum für "die politische Entscheidung ueber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel". So einfach funktioniert der Rechtsstaat, ob der Politik das gefällt oder nicht. Zumal es ja, wie dir sicherlich bekannt ist, jedes Jahr dazu kommt, dass Mittel in der notwendigen Höhe der aA nicht verausgabt werden. Mir fällt da sogar ein EP ein, der aufgrund des massiven Anstiegs und seiner eigentümlichen Bürokratie sicherlich locker Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe liegenlassen wird  ;)

Rheini

@Durgi

Alles berechtigte Hinweise von Dir. Ich frage mich allerdings warum der DH nicht min. in den letzten 6 Jahren ein Besoldungsgesetz hinbekommen hat (wie immer es bzgl fPe, Ämterwertigkeit usw. Regelungen enthält)?

Oder anders gefragt, wie lange braucht der DH noch um sich zu einer Meinung und Entscheidung durchzuringen, zu der er offensichtlich die letzten 6 Jahren nicht gekommen ist.

P. S: Ich glaube nicht das NRW mit seinen Gesetzen auf sicheren Boden steht, jedoch hat NRW wenigstens Gesetze erlassen ...

Julianx1

Zitat von: Maximus in Gestern um 09:14Wie habe ich die Nachricht von Durgi (zwischen den Zeilen) zu verstehen? Wird jetzt zeitnah doch ein neuer Entwurf veröffentlicht?

Der Bund will zu der Gruppe der Spitzenbesolder gehören. Insofern müsste der Bund den Abstand zur Brandenburger Besoldung zumindest deutlich verkürzen.

Ich bin gespannt...



Ich versteh das so: ,,Es wird noch daran gearbeitet". Nicht mehr und nicht weniger. Das finde ich schon sehr hilfreich. Denn zwischendurch kam mir der Verdacht dass alles in die Ablage rund gewandert ist und man nicht mehr dran arbeitet.

Die Tatsache dass Referate aber noch Aufträge dazu haben bedeutet auch das Entscheidungsträger mit der Thematik beschäftigen.

Der Zug mit dem Spitzenbesolder sollte wohl schon abgefahren sein. Hier wurde der Optimismus des Ministers wohl von der Haushaltsrealität überholt.

Ich denke, es geht um einigermaßen rechtskonforme Schadensbegrenzung mit möglichst wenig Angriffsfläche. Angriffsfläche nach innen und aber auch politisch nach außen.

Unknown

Zitat von: Durgi in Gestern um 09:54@Illunis, um dich geht es.
@All, verzeiht, es wird ein wenig laenger.

Deine Einlassung zum fiktiven Partnereinkommen kann ich inhaltlich durchaus nachvollziehen. Die Frage, inwieweit eine lediglich unterstellte Erwerbstaetigkeit des Partners als Grundlage einer verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation herangezogen werden darf, ist schliesslich alles andere als trivial. Gerade deshalb beschaeftigen sich Juristen mit der verfassungsrechtlichen Tragfaehigkeit solcher Konstruktionen...und nicht der UvD der 3. Kompanie.

Umso erstaunlicher finde ich, mit welcher Beilaeufigkeit du im naechsten Absatz ausgerechnet diese juristische Pruefung, die Berechnung langfristiger Haushaltswirkungen und die Abstimmung mit dem BMF fuer voellig belanglos erklaerst.
Dat ist argumentativ schon ein bemerkenswerter Spagat.

Zunaechst bemuehst du die Lebenswirklichkeit der Betroffenen als Massstab staatlichen Handelns, um anschliessend die fachlichen Verfahren, mit denen eben diese Lebenswirklichkeit in eine rechtlich belastbare Regelung ueberfuehrt werden soll, kurzerhand fuer entbehrlich zu erklaeren?!?

Vielleicht erklaerst du uns einmal, wie du dir die praktische Umsetzung vorstellst....ein paar Besoldungstabellen anpassen, Familienzuschlaege erhoehen, die Haushaltsmittel irgendwo abziehen und das Ergebnis dem Bundesgesetzblatt zufuehren?

Dein Verweis auf politische Lieblingsprojekte offenbart dabei ein recht eigentuemliches Verstaendnis ministerieller Zustaendigkeiten.

Du vermengst hier die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn, die politische Entscheidung ueber die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die fachliche Verantwortung der mit dem Gesetzentwurf befassten Referate. Drei unterschiedliche Ebenen, deren jeweilige Funktion fuer die Beurteilung des Verfahrens nun einmal von erheblicher Bedeutung ist.

Die Feststellung, dass andere Regierungsvorhaben gegebenenfalls zugunsten einer verfassungsgemaessen Besoldung zurueckstehen muessen, ist politisch durchaus vertretbar. Nur hat der mit der Ausarbeitung einer Besoldungsnovelle befasste Referent weder die Kompetenz, entsprechende Haushaltsentscheidungen eigenmaechtig herbeizufuehren, noch darf er deshalb auf eine ordnungsgemaesse Gesetzesfolgenabschaetzung verzichten.

Deine Schlussfolgerung beruht insofern auf einer recht komfortablen Verschiebung der Zustaendigkeiten. Man erklaert die fachlichen Anforderungen fuer irrelevant, verweist auf anderweitig vorhandene Haushaltsmittel und hat damit vermeintlich bereits das gesamte Problem geloest.GiG - geloest is geil.

Ich vermute, in den beteiligten Ressorts waere man fuer eine derart unkomplizierte Methode der Gesetzgebung ausgesprochen dankbar.  8)

Hinzu kommt, dass du mir implizit eine Position entgegenhaeltst, die ich ueberhaupt nicht vertreten habe. Ich habe weder die Beruecksichtigung fiskalischer Auswirkungen als Rechtfertigung fuer eine verfassungswidrige Besoldung angefuehrt noch behauptet, die Betroffenen haetten sich aus Ruecksicht auf ministerielle Arbeitsablaeufe weiterhin zu gedulden.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, welche fachlichen Arbeiten hinter einem solchen Gesetzgebungsvorhaben stehen koennen und wie leichtfertig hier teilweise ueber die vermeintliche Untaetigkeit der damit befassten Menschen geurteilt wird.

Ausgerechnet darauf mit dem Hinweis zu reagieren, die genannten Taetigkeiten seien ohnehin belanglos, bestaetigt meine urspruengliche Beobachtung auf eine Weise, die ich mir kaum anschaulicher haette wuenschen koennen.

Besonders interessant is' dabei deine Berufung auf die Menschen hinter den Besoldungstabellen. Deren individuelle Lebensumstaende verdienen zweifellos Beruecksichtigung. Bei den Beschaeftigten, die mit der rechtlichen und administrativen Aufarbeitung dieser Problematik betraut sind, scheint dir eine vergleichbare Differenzierung hingegen entbehrlich.

Diese eigentuemliche Asymmetrie in der Betrachtung faellt (dem geuebten Leser) durchaus auf.

Und bevor wir uns missverstehen: Die jahrelange Verzoegerung, die politische Prioritaetensetzung und insbesondere die unzureichende Kommunikation gegenueber den Betroffenen bieten mehr als genug Anlass fuer deutliche Kritik. In diesem Punkt haben auch andere Foristen vollkommen zu Recht auf bestehende Defizite hingewiesen.

Nur erschliesst sich mir nicht, weshalb man dafuer die fachliche Arbeit innerhalb der Ministerien geringschaetzen muss.

Ich halte es jedenfalls fuer einen recht gewagten Ansatz, ausgerechnet bei einem Vorhaben, dessen bisherige rechtliche Ausgestaltung seit Jahren Gegenstand verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen ist, die sorgfaeltige Pruefung weiterer Regelungsvarianten fuer ueberfluessig zu erklaeren.

Die Konsequenzen einer solchen Herangehensweise duerften uns dann in einigen Jahren erneut beschaeftigen. Vermutlich wieder in diesem Forum, mit denselben Vorwuerfen und der erneuten Frage, weshalb der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht hinreichend beruecksichtigt hat.

Und moeglicherweise erklaert uns dann wieder jemand, dass man das alles doch ganz einfach haette loesen koennen.

Hallo Durgi,

ich schätze deine Beiträge und lese sie gerne, vor allem mag ich die Substanz, die du in deine Beiträge mit reinbringst.
Was ich trotzdem nicht verstehe. Wie kann die oberste Ebene Minister und Staatssekretär die anhaltende Verzögerung von mehr als sechs Jahren rechtfertigen, immerhin reden wir von zwei Beschlüssen des BVerfG. Haben die auf dieser Ebene keine Bedeutung?
Wieso remonstrieren die Beamten nicht, angefangen vom Referent, Referatsleiter und Abteilungsleiter, wenn die Möglichkeit eines verfassungswidrigen Entwurfes besteht, sei es die Höhe der Besoldung oder das fiktive Partnereinkommen. Wie kann es sein, dass das dann trotzdem im Entwurf drin steht?

Ich denke wir alle wissen, dass es auf keinen Fall am Referat oder an den Referenten liegt, dass da immer noch nichts passiert ist und man von Woche zu Woche weiter vertröstet wird.

Vielleicht denke ich auch einfach zu einfach.