Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Quasselstrippe

Ich lese jetzt seit wenigen Jahren hier mit und einige Leute hier im Forum haben mir erfolgreich vermittelt, dass Verfassungsrecht höchst komplex ist, weil es aufeinander aufbaut und quasi Ewigkeitsgarantie hat und daher jedes neue Urteil sich möglichst widerspruchsfrei zu allen anderen Urteilen eingliedern muss und auch daher alles so unendlich lange dauert.

Dieses Urteil aus 2025 mit seinem "was interessiert uns unser Ansatz aus 2020, heute machen wir es besser" war für mich wirklich ein Schock in dem Sinne, dass das BVerfG auch einfach mal vorhandene Leitplanken wegreißen kann und neue aufbauen. Von wegen "Ewigkeitsgarantie".

Ja, in diesem Fall hoffentlich zu unserem Vorteil und die inhaltliche Begründung kann ich gut nachvollziehen, es ist ja auch besser.

Aber es hat für mich ein bisschen den Touch als würde der Papst mal eben ein paar uralte Grundregeln der katholischen Kirche stürzen, weil er zu der Ansicht gekommen ist, dass sie falsch sind. Damit gibt man zu, nicht unfehlbar gewesen zu sein, obwohl man dieses immer behauptet hat. Was ist denn dann ggf. noch alles falsch?

Das BVerfG behauptet sowas zwar zum Glück nicht, aber man kann sich seiner Sache dann wohl doch nicht so sicher sein... bloß weil bis heute etwas verfassungswidrig sein müsste, kann es dann vor Gericht auch mal ganz anders ausgehen... das beunruhigt mich... schließlich sind diese Entscheidungen nicht mehr wirklich anfechtbar...

und für die DH ist es natürlich ein gefundenes Fressen, wenn man behaupten kann, heute macht das BVerfG so und morgen ganz anders...

Pumpkin76

ZitatDieses Urteil aus 2025 mit seinem "was interessiert uns unser Ansatz aus 2020, heute machen wir es besser" war für mich wirklich ein Schock in dem Sinne, dass das BVerfG auch einfach mal vorhandene Leitplanken wegreißen kann und neue aufbauen. Von wegen "Ewigkeitsgarantie".

Wohl eher reine Notwehr. Das BVerfG hatte den Besoldungsgesetzgebern (aus seiner Sicht) unmissverständliche, klare Anweisungen gegeben - und hat erfahren müssen, dass diese Besoldungsgesetzgeber sich blind/doof gestellt haben.

Deswegen musste ein Mindestmaß her, welches nicht von Datenerhebungen durch die Gesetzgeber abhängt.

Die Idee von 2020 war gut, aber ihre Effektivität hängt von der Compliance derer ab, die sie bezahlen sollen. Das BVerfG hätte wohl nicht gedacht, wie leicht sich manche Gesetzgeber tun, es zu ignorieren  ::)