Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in 20.10.2026 11:23PolareuD,

na gut, Butter bei die Fische.

Ich wuerde zunaechst die Grundgehaelter ordentlich aufstellen. Und zwar durchaus grosszuegiger als im gegenwaertigen Referentenentwurf. Wenn du konkrete Zahlen moechtest: A3 in der Eingangsstufe statt 3.107 Euro eher bei 3.500 Euro, A9 Stufe 7 statt 4.722 Euro bei etwa 5.100 Euro und A14 in der Endstufe statt 7.952 Euro bei rund 8.500 Euro. Die uebrigen Tabellenwerte entsprechend systematisch angepasst, mit nachvollziehbaren Abstaenden zwischen den Besoldungsgruppen und einer etwas staerkeren Honorierung der Erfahrungsstufen. Das sind wohlgemerkt meine Vorstellungen, keine aus Karlsruhe abgeleiteten Pflichtbetraege.

Amtswertigkeit, Qualifikation und Verantwortung muessen sich im Grundgehalt wiederfinden. Gerade A9 bis A15 wuerde ich mir nochmals ansehen, weil dort die Besoldungsentwicklung gegenueber vergleichbaren Tarifentgelten ueber Jahre zurueckgeblieben ist. Familienbezogene Mehrbelastungen gehoeren ueber Zuschlaege beruecksichtigt. Die vorgesehenen 265 Euro fuer das erste und zweite Kind wuerde ich beispielsweise auf 350 Euro, die 708 Euro ab dem dritten Kind auf 800 Euro anheben. Erhebliche regionale Wohnkostenunterschiede koennte man ueber einen sachgerecht bemessenen Ortszuschlag ausgleichen. Auf das fiktive Partnereinkommen von 22k Euro wuerde ich verzichten und die entsprechenden Mittel lieber in eine belastbare grundbesoldung investieren....

Auch die geplante Streichung der ersten Erfahrungsstufe wuerde ich anders umsetzen  8) . Wenn wir schon die Einstiegsbesoldung verbessern, sollten die Bestandsbeamten durch eine entsprechende Ueberleitung mitgenommen werden. Die strukturellen Verbesserungen muessen selbstverstaendlich auch in der Versorgung ankommen. Und die regelmaessige Fortschreibung sollte sich an der tatsaechlichen wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.

Bei den Soldaten wuerde ich zudem die tatsaechliche Fuehrungsverantwortung und dienstliche Belastung wesentlich staerker honorieren. Ein Hauptfeldwebel, der als Zugfuehrer drei oder vier Kampfpanzer samt Besatzungen und Millionenwerten verantwortet, sich auf Uebungsplaetzen durch Schlamm und Naesse quaelt und im Ernstfall Menschenleben verantwortet, soll gefaelligst signifikant mehr verdienen als sein dienstgradgleicher Kollege in der Container- und Palettenzentrale des LogZBw, der bei Gleitzeit und thermostatisch optimiertem Raumklima den Regen allenfalls von der anderen Seite der Fensterscheibe kennt. Dafuer braucht es endlich substanzielle, funktions- und belastungsbezogene Zulagen. Die Gleichheit des Dienstgrades darf nicht zur besoldungsrechtlichen Gleichmacherei voellig unterschiedlicher Verantwortung und Belastung fuehren.

Das waere mein Ansatz. Vermutlich nicht der billigste, aber verfassungsrechtlich meines Erachtens deutlich weniger anfaellig als die mittlerweile ueblichen besoldungsrechtlichen, ermuedenden Rechentricks.

Allerdings frage ich mich ernsthaft, was euch hier im Forum meine persoenliche Wunschvorstellung bringt. Wollt ihr konkrete Vorlagen aus den vergangenen siebeneinhalb Jahren meiner Arbeit? Seitenlange, selbstgefaellige Argumentationsmarathons nach Swens Vorbild, oder lieber Hummels Fahrstuhlanekdoten aus dem Paulanergarten? Beides mag seinen Unterhaltungswert haben, bringt mich fachlich allerdings kaum weiter.

Ich bin hier wegen des Erkenntnisgewinns, moeglichst nah an der Front der tatsaechlichen Entwicklungen. Das war von Anfang an mein Interesse. Die letzten zwanzig Seiten haben mir diesbezueglich wenig geliefert. Dafuer jede Menge Emotionen, die durchaus ihre Berechtigung haben. Nur frage ich mich gelegentlich, ob wir hier noch ein Fachforum betreiben oder mittlerweile eine Selbsthilfegruppe fuer alimentationsrechtlich Enttaeuschte.

Und wenn du schon nach meinen grundsaetzlichen Vorstellungen fragst: Vielleicht muesste man das Alimentationsprinzip irgendwann tatsaechlich neu denken, gegebenenfalls sogar auf verfassungsrechtlicher Ebene.

Denn wir diskutieren seit Jahren innerhalb eines Systems, dessen Berechnungsgrundlagen uns vor erhebliche Zielkonflikte stellen. Nach der frueheren, am Grundsicherungsniveau orientierten Rechtsprechung haette man theoretisch auch an den sozialrechtlichen Transferleistungen drehen koennen, um den alimentationsrechtlichen Mindestabstand rechnerisch zu verringern. Mit der neuen Orientierung an 80 Prozent des Median-Aequivalenzeinkommens ist dieser vermeintlich elegante Ausweg ohnehin weitgehend versperrt. Und selbst nach alter Berechnung waere damit niemandem tatsaechlich geholfen gewesen.

Oder wir schrauben die Besoldungstabellen derart nach oben, dass irgendwann der verbeamtete Bauhofmitarbeiter mit A6 finanziell mit dem Facharzt im ersten Berufsjahr konkurriert. Spaetestens dann duerfte uns die Privatwirtschaft ziemlich unsanft erklaeren, was sie von unserem Besoldungsgefuege haelt - und diese Lobby ist ein Rabbithole mit einer immensen Sprengkraft. Weil viele unserer Politiker doch gerne wieder zurueckgehen wuerden - vornehmlich in Fuehrungspositionen ohne Anwesenheitspflicht.

Natuerlich ueberspitze ich. Aber genau diese volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und verfassungsrechtlichen Wechselwirkungen interessieren mich. Was passiert, wenn man an einer Stellschraube dreht, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus an ganz anderer Stelle?

Was meine Fragen betrifft: Ich versuche hier herauszuarbeiten, was der Gesetzgeber nach Art. 33 Abs. 5 GG leisten muss und welchen Spielraum Karlsruhe ihm tatsaechlich laesst.

Dass ich dafuer gleich selbst das Bundesbesoldungsgesetz schreiben soll, halte ich fuer eine etwas ambitionierte Erwartung an einen Forenbeitrag. ;-)


Das sind mal wieder interessante Zahlen, Durgi, im Rahmen der rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren, wie Du so treffend formulierst.

Spielen wir sie also mal konkret für den Eckbeamten in der Besoldungsgruppe A 3 durch, und zwar mit den PKV-Kosten für das Jahr 2025, die 2026 offensichtlich eher höher liegen dürften:

Grundgehalt:                3.500,00 €
+ FS Stufe 1:                   176,42 €
+ FS Stufe 2:                   350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:           5,37 €
+ FS Stufe 3:                   350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:          26,84 €

Monatsbesoldung:      4.408,63 €
Besoldungsniveau:    52.903,56 €
- Einkommensteuer:    4.714,00 €  (BEG-Anteil 2025 (Monat): 451 € laut PKV-Verband)
- PKV                          7.485,36 €  (PKV 2025 (Monat): 623,78 € laut PKV-Verband)
+ Kindergeld:               6.216,00 €

Nettobesoldung:      46.920,20 €

nachfolgende MÄE gerundet:

MÄE 2025 Neue Bundesländer: 46.633,- €
MÄE 2025 Früheres Bundesgebiet: 50.520,- €
MÄE 2025 Bremen: 44.602,- €
MÄE 2025 Baden-Württemberg: 52.507,- €
MÄE 2025 Bayern: 53.434,- €
MÄE 2025 RR Donau-Iller: 53.854,- €
MÄE 2025 RR Ingolstadt: 54.671,- €
MÄE 2025 RR Havelland: 51.093,12 €
MÄE 2025 RR Vechta: 49.105,92
MÄE 2025 Stadt München: 63.348,- €
MÄE 2025 Stadt Düsseldorf: 55.421,- €
MÄE 2025 Stadt Frankfurt am Main: 53.655,- €
MÄE 2025 Stadt Köln: 50.784,- €
MÄE 2025 Stadt Berlin: 48.355,20 €

Da Du ja klarstellst:

Zitat von: Durgi in 20.10.2026 11:23na gut, Butter bei die Fische. [...]

Erhebliche regionale Wohnkostenunterschiede koennte man ueber einen sachgerecht bemessenen Ortszuschlag ausgleichen.


Wie genau stellst Du Dir Deine Ideen konkret vor?

Denn BVerfGBeliever legt zurecht den Finger in die Wunde. Deine Antwort auf seine Ausführungen bleiben aber - letztlich wie Deine gesamten Zahlen, die sich offensichtlich am MÄE der neuen Länder orientieren, also jenes des Jahres 2025 extrapoliert auf das Jahr 2026 (s.o.) - ein weiteres Mal unkonkret, also das übliche Problem in Deinen Ausführungen:

Zitat von: Durgi in 20.10.2026 13:32Die 22k halte ich durchaus fuer eine interessante besoldungspolitische Verhandlungsmasse. Nicht als vorhandene Haushaltsmittel, die gibt es schliesslich nur auf dem Papier, sondern als jene Rechengroesse, mit der das BMI seine Alimentationsverpflichtung bislang erheblich reduziert. Streichen wir diese Fiktion, muss der Gesetzgeber die entstehende Luecke tatsaechlich schliessen und kann neu entscheiden, welche Anteile ins Grundgehalt und welche in familienbezogene Komponenten fliessen.

Deine rund 5.300 Euro fuer den vierkoepfigen Haushalt sind insofern durchaus eine plausible Zielgroesse. Nur muessen die eben nicht vollstaendig im Grundgehalt stecken. Daher lieber vorsichtig mit einem Druckmittel aka Ass im Aermel arbeiten.

Rheini

Kann es sein das man im BMI inzwischen kalte Füsse bzgl. des fPE bekommt und falls der Worst Case eintritt, gewappnet sein will?

MOGA

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:47Kann es sein das man im BMI inzwischen kalte Füsse bzgl. des fPE bekommt und falls der Worst Case eintritt, gewappnet sein will?
Will man das aussitzen? Es word ja noch dauern bis mam weiss ob die Füsse zurecht kalt geworden sind...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in Gestern um 09:54Will man das aussitzen? Es word ja noch dauern bis mam weiss ob die Füsse zurecht kalt geworden sind...

Na ich habe bisher von keinem DH gelesen, dass diese kampflos die fPE aufgeben wollen. Ich fürchte ohne das BVErfG, wird sich keiner bewegen. Vorbereiten kann man sich ja trotzdem schon einmal.

BPolFrust

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 09:02Das sind mal wieder interessante Zahlen, Durgi, im Rahmen der rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren, wie Du so treffend formulierst.

Spielen wir sie also mal konkret für den Eckbeamten in der Besoldungsgruppe A 3 durch, und zwar mit den PKV-Kosten für das Jahr 2025, die 2026 offensichtlich eher höher liegen dürften:

Grundgehalt:                3.500,00 €
+ FS Stufe 1:                  176,42 €
+ FS Stufe 2:                  350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:          5,37 €
+ FS Stufe 3:                  350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:          26,84 €

Monatsbesoldung:      4.408,63 €
Besoldungsniveau:    52.903,56 €
- Einkommensteuer:    4.714,00 €  (BEG-Anteil 2025 (Monat): 451 € laut PKV-Verband)
- PKV                          7.485,36 €  (PKV 2025 (Monat): 623,78 € laut PKV-Verband)
+ Kindergeld:              6.216,00 €

Nettobesoldung:      46.920,20 €

nachfolgende MÄE gerundet:

MÄE 2025 Neue Bundesländer: 46.633,- €
MÄE 2025 Früheres Bundesgebiet: 50.520,- €
MÄE 2025 Bremen: 44.602,- €
MÄE 2025 Baden-Württemberg: 52.507,- €
MÄE 2025 Bayern: 53.434,- €
MÄE 2025 RR Donau-Iller: 53.854,- €
MÄE 2025 RR Ingolstadt: 54.671,- €
MÄE 2025 RR Havelland: 51.093,12 €
MÄE 2025 RR Vechta: 49.105,92
MÄE 2025 Stadt München: 63.348,- €
MÄE 2025 Stadt Düsseldorf: 55.421,- €
MÄE 2025 Stadt Frankfurt am Main: 53.655,- €
MÄE 2025 Stadt Köln: 50.784,- €
MÄE 2025 Stadt Berlin: 48.355,20 €

Da Du ja klarstellst:

Wie genau stellst Du Dir Deine Ideen konkret vor?

Denn BVerfGBeliever legt zurecht den Finger in die Wunde. Deine Antwort auf seine Ausführungen bleiben aber - letztlich wie Deine gesamten Zahlen, die sich offensichtlich am MÄE der neuen Länder orientieren, also jenes des Jahres 2025 extrapoliert auf das Jahr 2026 (s.o.) - ein weiteres Mal unkonkret, also das übliche Problem in Deinen Ausführungen:


Gerade beim Bund sehe ich keine Chance, dass irgendwelche Ortszulagen eingeführt werden, da die Diskrepanz zwischen den einzelnen Gebieten und die schiere Anzahl nötiger Zulagen riesig wäre.
Zumal der Bund bereits vor Jahrzehnten einmal eine Ballungsraumzulage hatte, welche vom Gericht gekippt wurde.
Die Aussage damals ,, entweder es bekommen alle wegen des Gleichbehandlungsgrundsatz oder eben gar niemand."

Deswegen wird der Bund dort die Finger von lassen, auch wenn es natürlich unfair rüber kommt, weil die Kosten in den Ballungsräumen natürlich viel höher sind als auf dem Land.

Skywalker2000

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 10:09Gerade beim Bund sehe ich keine Chance, dass irgendwelche Ortszulagen eingeführt werden, da die Diskrepanz zwischen den einzelnen Gebieten und die schiere Anzahl nötiger Zulagen riesig wäre.
Zumal der Bund bereits vor Jahrzehnten einmal eine Ballungsraumzulage hatte, welche vom Gericht gekippt wurde.
Die Aussage damals ,, entweder es bekommen alle wegen des Gleichbehandlungsgrundsatz oder eben gar niemand."

Deswegen wird der Bund dort die Finger von lassen, auch wenn es natürlich unfair rüber kommt, weil die Kosten in den Ballungsräumen natürlich viel höher sind als auf dem Land.

Deshalb nimmt man es im Bund billigend im Kauf, dass in den teueren Ballungsräumen die Personalfluktuation sehr hoch bleibt und man meist zwangsversetzte frustrierte und unmotivierte Personal in den Dienststellen hat.

Komischerweise spart man bei einem Ortzuschlag um Personal dauerhaft bzw. langfristig zu halten. Zeitgleich hat man kein Problem damit, dem Personal sein Umzug zu bezahlen samt Transportkosten, Umzugspauschalen etc..

Es ist mittlerweile lächerlich was der Bund so treibt.
Schon überraschend, dass es immernoch so viele motiviert im Dienst bleiben.

Wahrscheinlich ändert sich deshalb nicht viel im Bund? :o



Fürsorgepflicht404

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 09:02Das sind mal wieder interessante Zahlen, Durgi, im Rahmen der rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren, wie Du so treffend formulierst.

Spielen wir sie also mal konkret für den Eckbeamten in der Besoldungsgruppe A 3 durch, und zwar mit den PKV-Kosten für das Jahr 2025, die 2026 offensichtlich eher höher liegen dürften:

Grundgehalt:                3.500,00 €
+ FS Stufe 1:                   176,42 €
+ FS Stufe 2:                   350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:           5,37 €
+ FS Stufe 3:                   350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:          26,84 €

Monatsbesoldung:      4.408,63 €
Besoldungsniveau:    52.903,56 €
- Einkommensteuer:    4.714,00 €  (BEG-Anteil 2025 (Monat): 451 € laut PKV-Verband)
- PKV                          7.485,36 €  (PKV 2025 (Monat): 623,78 € laut PKV-Verband)
+ Kindergeld:               6.216,00 €

Nettobesoldung:      46.920,20 €

nachfolgende MÄE gerundet:

MÄE 2025 Neue Bundesländer: 46.633,- €
MÄE 2025 Früheres Bundesgebiet: 50.520,- €
MÄE 2025 Bremen: 44.602,- €
MÄE 2025 Baden-Württemberg: 52.507,- €
MÄE 2025 Bayern: 53.434,- €
MÄE 2025 RR Donau-Iller: 53.854,- €
MÄE 2025 RR Ingolstadt: 54.671,- €
MÄE 2025 RR Havelland: 51.093,12 €
MÄE 2025 RR Vechta: 49.105,92
MÄE 2025 Stadt München: 63.348,- €
MÄE 2025 Stadt Düsseldorf: 55.421,- €
MÄE 2025 Stadt Frankfurt am Main: 53.655,- €
MÄE 2025 Stadt Köln: 50.784,- €
MÄE 2025 Stadt Berlin: 48.355,20 €

Da Du ja klarstellst:

Wie genau stellst Du Dir Deine Ideen konkret vor?

Denn BVerfGBeliever legt zurecht den Finger in die Wunde. Deine Antwort auf seine Ausführungen bleiben aber - letztlich wie Deine gesamten Zahlen, die sich offensichtlich am MÄE der neuen Länder orientieren, also jenes des Jahres 2025 extrapoliert auf das Jahr 2026 (s.o.) - ein weiteres Mal unkonkret, also das übliche Problem in Deinen Ausführungen:


Durgi wird darauf sowieso nur Sprechblasen bringen.

tunnelblick

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Gestern um 10:29Durgi wird darauf sowieso nur Sprechblasen bringen.

Was soll dieser Beitrag bewirken? Er trägt nichts zur Diskussion bei und ist reine Provokation. Ich verstehe den Frust nach über 6 Jahren, aber jeder sollte noch mal schauen, ob alles, was an Frust vorhanden ist, in diesem Forum in Form von persönlichen Anfeindungen einen Ausdruck finden muss.

Durgi

Zitat von: Fürsorgepflicht404 in Gestern um 10:29Durgi wird darauf sowieso nur Sprechblasen bringen.

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 09:02Das sind mal wieder interessante Zahlen, Durgi, im Rahmen der rechtlichen und politischen Grenzen des Machbaren, wie Du so treffend formulierst.

Spielen wir sie also mal konkret für den Eckbeamten in der Besoldungsgruppe A 3 durch, und zwar mit den PKV-Kosten für das Jahr 2025, die 2026 offensichtlich eher höher liegen dürften:

Grundgehalt:                3.500,00 €
+ FS Stufe 1:                  176,42 €
+ FS Stufe 2:                  350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:          5,37 €
+ FS Stufe 3:                  350,00 €
+ Erhöhungsbetrag:          26,84 €

Monatsbesoldung:      4.408,63 €
Besoldungsniveau:    52.903,56 €
- Einkommensteuer:    4.714,00 €  (BEG-Anteil 2025 (Monat): 451 € laut PKV-Verband)
- PKV                          7.485,36 €  (PKV 2025 (Monat): 623,78 € laut PKV-Verband)
+ Kindergeld:              6.216,00 €

Nettobesoldung:      46.920,20 €

nachfolgende MÄE gerundet:

MÄE 2025 Neue Bundesländer: 46.633,- €
MÄE 2025 Früheres Bundesgebiet: 50.520,- €
MÄE 2025 Bremen: 44.602,- €
MÄE 2025 Baden-Württemberg: 52.507,- €
MÄE 2025 Bayern: 53.434,- €
MÄE 2025 RR Donau-Iller: 53.854,- €
MÄE 2025 RR Ingolstadt: 54.671,- €
MÄE 2025 RR Havelland: 51.093,12 €
MÄE 2025 RR Vechta: 49.105,92
MÄE 2025 Stadt München: 63.348,- €
MÄE 2025 Stadt Düsseldorf: 55.421,- €
MÄE 2025 Stadt Frankfurt am Main: 53.655,- €
MÄE 2025 Stadt Köln: 50.784,- €
MÄE 2025 Stadt Berlin: 48.355,20 €

Da Du ja klarstellst:

Wie genau stellst Du Dir Deine Ideen konkret vor?

Denn BVerfGBeliever legt zurecht den Finger in die Wunde. Deine Antwort auf seine Ausführungen bleiben aber - letztlich wie Deine gesamten Zahlen, die sich offensichtlich am MÄE der neuen Länder orientieren, also jenes des Jahres 2025 extrapoliert auf das Jahr 2026 (s.o.) - ein weiteres Mal unkonkret, also das übliche Problem in Deinen Ausführungen:


Ich schaetze deine fachliche Akribie durchaus, Swen, und danke dir fuer die fundierte inhaltliche Aufarbeitung.

PolareuD wollte meine persoenlichen Vorstellungen kennenlernen. Ich habe sie ihm genannt.

Es wird und muss hier im Forum daher auch weiterhin bei persoenlichen besoldungspolitischen Wunschvorstellungen und eher zurueckhaltenden Aussagen meinerseits bleiben. Am Entscheidungsprozess bin ich unveraendert nicht beteiligt.

@Fuersorgepflicht404
Ja. Damit wirst du wohl leben muessen. ;)
Sachkenntnis beginnt dort, wo die eigene Gewissheit einer kritischen Pruefung standhalten muss.

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:54Ich schaetze deine fachliche Akribie durchaus, Swen, und danke dir fuer die fundierte inhaltliche Aufarbeitung.

PolareuD wollte meine persoenlichen Vorstellungen kennenlernen. Ich habe sie ihm genannt.

Es wird und muss hier im Forum daher auch weiterhin bei persoenlichen besoldungspolitischen Wunschvorstellungen und eher zurueckhaltenden Aussagen meinerseits bleiben. Am Entscheidungsprozess bin ich unveraendert nicht beteiligt.

@Fuersorgepflicht404
Ja. Damit wirst du wohl leben muessen. ;)

Mit Deiner Antwort sagst Du nun nichts anderes aus, als dass sich Deine Ideen nicht plausibilisieren lassen, Durgi, also letztlich nur auf Schätzungen ins Blaue hinein basieren. Zugleich interessieren mich hier nicht die Entscheidungsprozesse, an denen Du nicht beteiligt bist, sondern mich interessiert das, was Du ausgeführt hast:

1. Denn Du plädierst für eine Nettobesoldung ohne einen wie auch immer auszugestaltenden Ortszuschlag von rund 47.000,- €-

2. Das Grundgehalt des Eckbeamten in Höhe von 3.500,- € willst Du anhand familienbezogener Besoldungskomponenten um 908,63 € erhöhen, also um rund 26 %.

3. Der Äquivalenzwert zum MÄE der von Dir zugrunde gelegten Nettobesoldung in Höhe von 46.920,20 € beträgt 2.125,- € (Berechnung: [46,920,20 € x 5/4] / [2,3 x 12]).

4. Anhand der jeweiligen Referenzwerte, wie sie hier wiedergegeben werden (https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9), kann man nun das MÄE

a) nach Ländern
b) nach der Gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (nomenclature des unités territoriales statistiques – NUTS) auf Ebene 2, was in der Bundesrepublik Deutschland den Regierungsbezirken entspricht,
c) nach Raumordnungsregionen und
d) in ausgewählten deutschen Großstädten

differenzieren. Ich empfehle, die jeweiligen Beträge für 2025 anhand der Verlinkung in den Blick zu nehmen. Denn dann stellt man fest, dass allein für die unter lit. a genannten Länder:

- BW mit 2.378,- €
- BY mit 2.420,- €
- BE mit 2.190,- €
- BB mit 2.191,- €
- HH mit 2.257,- €
- HE mit 2.293,- €
- NI mit 2.212,- €
- NW mit 2.196,- €
- RP mit 2.252,- €
- SH mit 2.291,- €

bereits erhebliche Abweichungen zu betrachten sind. Deine Idee eines Ortszuschlags müsste aber mindestens die weiteren differenzierten Beträge unter lit. b bis lit. d in den Blick nehmen, da es nicht plausibilisiert werden könnte, einen Ortszuschlag anhand der Länder-MÄE zu konkretisieren. Auch diese weiteren Beträge unter lit. b bis lit. d sollte man sich im Link konkret anschauen und sie also mit Deinem Äquivalenzwert von 2.125,- € vergleichen.

Auf dieser Basis bleibt dann letztlich nichts anderes übrig, als zu dem Ergebnis zu kommen, dass Deine bislang ausgeführten Ideen sachlich nicht zu rechtfertigen sind, da sie sich nicht hinreichend plausibilisieren lassen, eben auf Schätzungen ins Blaue hinein basieren.

Siehst Du das anders? Und wenn Du das nicht anders siehst, wieso und auf welcher Grundlage formulierst Du sie dann?

Antworten auf diese Fragen würden mich interessieren.

Phoenix

Verstehe manche Kommentare hier wirklich nicht.

Durgi wird angegangen seine Vorstellungen mal in Zahlen zu nennen. Er nennt seine persönliche Vorstellung/Meinung und wird dann auch noch angegangen diese wieder zu rechtfertigen.

Einigung2023

Zitat von: Phoenix in Gestern um 11:56Verstehe manche Kommentare hier wirklich nicht.

Durgi wird angegangen seine Vorstellungen mal in Zahlen zu nennen. Er nennt seine persönliche Vorstellung/Meinung und wird dann auch noch angegangen diese wieder zu rechtfertigen.

Dem schließe ich mich an.
Es war ein Gedankenspiel von Durgi. Nicht mehr und nicht weniger.

Fürsorgepflicht404

Zitat von: tunnelblick in Gestern um 10:39Was soll dieser Beitrag bewirken? Er trägt nichts zur Diskussion bei und ist reine Provokation. Ich verstehe den Frust nach über 6 Jahren, aber jeder sollte noch mal schauen, ob alles, was an Frust vorhanden ist, in diesem Forum in Form von persönlichen Anfeindungen einen Ausdruck finden muss.

Dein Beitrag ist noch sinnloser als meiner.

Fürsorgepflicht404

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:54Ja. Damit wirst du wohl leben muessen.

Recht behalten habe ich ja trotzdem.

Fürsorgepflicht404

Zitat von: Phoenix in Gestern um 11:56Verstehe manche Kommentare hier wirklich nicht.

Durgi wird angegangen seine Vorstellungen mal in Zahlen zu nennen. Er nennt seine persönliche Vorstellung/Meinung und wird dann auch noch angegangen diese wieder zu rechtfertigen.

Er könnte auch einfach Swen sachlich antworten. Anstatt seine "Meinung" kundzutun und damit eben nichts auszusagen. Ich finde Swens Beitrag hier maßgeblich besser.