Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Murmels Frauchen

Zitat von: Viggen in Gestern um 18:57Es wäre doch sicherlich auch sehr hilfreich, wenn man die ca. 600.000 Versorgungsempfänger des Bundes auf die Barrikaden bringen könnte!

Man müsste ihnen unkompliziert, gut verständlich und leicht zugänglich Widerspruchsvorlagen zur Verfügung stellen respektive diese Masse im Sinne der aA organisiert bekommen. Somit könnte man den DH mit Widersprüchen/ Eingaben/ Beschwerden fluten und ein Meer von Anfrage an BT-Abgeordnete und BM launchen.

Da käme gut Stimmung und Druck auf!


Exakt das ist das Problem für mich. Ich bin als Witwe eines (Bundes)Beamten völlig außen vor in der Materie.
Ich lese zwar hier seit Wochen mit. Aber immer, wenn ich denke: Da ist ja ein Muster, fügen sich Kommentare an, dass es nicht fehlerfrei ist.
Ich bin mir sicher, dass es einigen anderen ebenso geht.
Ich traue mich nicht an einen Widerspruch, weil mir das nötige Wissen fehlt.

gio

Naja das wir alle länger arbeiten werden müssen sollte jedem klar sein.. das wurde mir damals bei meinem Start ins Arbeitsleben schon mehrmals prophezeit. Ich kann mir auch vorstellen das wir eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit bekommen. Keine aA ohne eine weitere Kröte die wir schlucken werden müssen. Anders wird es dem Rest nicht zu verkaufen sein.


matzeso

Zitat von: gio in Heute um 12:26Naja das wir alle länger arbeiten werden müssen sollte jedem klar sein.. das wurde mir damals bei meinem Start ins Arbeitsleben schon mehrmals prophezeit. Ich kann mir auch vorstellen das wir eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit bekommen. Keine aA ohne eine weitere Kröte die wir schlucken werden müssen. Anders wird es dem Rest nicht zu verkaufen sein.


naja sollen die machen, ich hab nicht mehr solange aber mich graut es vor die Zukunft beim Bund, da ist nix mehr attraktiv das man sein Leben lang dort arbeiten möchte, länger arbeiten nicht amtsangemessen Alimentiert. Richtig toller Arbeitgeber.

DeltaR95

Zitat von: matzeso in Heute um 11:57Irgendwie war ich bissel Baff was die beiden so von sich gaben. Ich glaube die wissen tatsächlich von den geplanten Einsparungen die gerade ausgearbeitet werden im BMI

Sollte dem so sein, hat jene Gewerkschaft wohl mangels "Transparenz" gegenüber ihren Mitgliedern jeden Daseinszweck verloren, oder?

Pumpkin76

Ich kenne praktisch keine größere (und damit: gewichtige) Beamteninteressensvertretung, deren führende Köpfe sich nicht damit zufrieden geben, Selfies mit Ministern zu machen.

Ich frage mich, warum  ::)

Gruenhorn

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 13:32Ich kenne praktisch keine größere (und damit: gewichtige) Beamteninteressensvertretung, deren führende Köpfe sich nicht damit zufrieden geben, Selfies mit Ministern zu machen.

Ich frage mich, warum  ::)

Bestätigung und Anekdote:
Ich hatte das Thema ca Oktober 2020 erstmalig zum VBB getragen. Da verstand man man die Tragweite überhaupt nicht. Letztendlich war die Position, dass die Urteile nur Berlin und NRW beträfen. Damit war dann genug gesagt und die Bundesvorsitzende wollte nichts mehr davon hören.
Dann in 2024 hatte ich einen erneuten Anlauf unternommen und ich wollte den VBB nochmal befragen zur Unterstützung einer Klage. Insbesondere, weil die Ungeduld bei mir und einigen Klagewillen wuchs. Im Frühjahr 2024 hieß es dann der VBB wollte ein Musterverfahren selbst ohne dbb finanzieren. Dazu suchte man einen passenden Kläger mit vielen Kindern und niedriger besoldungsgruppe. Ich hatte letztens nachgefragt, wie dort der Stand sei. Es gab keine Antwort. Warum, kann sich jeder denken.
Es wird fleißig mit vielen Bildern über jedes Ortstreffen und Dienstjubiläum berichtet, was niemanden interessiert. Wichtige Dinge, und was gibt es wichtigeres als die Besoldung, werden klaglos hingenommen.

BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 20:21Nach meinem Verständnis vergleicht sie prozentuale Steigerungen auf der Basis 1996 = 100%. Diese Steigerungen muss die Tabelle mitmachen. Das kann sie nicht, wenn sie durch ein fPE in 2021 einen Sprung nach unten macht - es sei denn, sie war bisher weit über der notwendigen Fortschreibung. Aber das ist unwahrscheinlich.
Wie gesagt, laut BVerfG hat die ursprünglich gezahlte Berliner Besoldung des Jahres 2020 in den Besoldungsgruppen A14, A15 und A16 den Vergleich mit den drei anderen Indizes "bestanden" (leider, möchte ich ausdrücklich hinzufügen!).

Falls es also - wie von tinytoon und dir angedacht - für 2020 eine üppige nachträgliche Erhöhung der Berliner Grundgehälter geben sollte (der aktuelle Reparaturentwurf möchte stattdessen in erster Linie nur die Familienzuschläge erhöhen, aber ich denke, da dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein), dann würden die 2020er Grundgehälter inklusive der üppigen Nachzahlung plötzlich in der Tat "weit über der notwendigen Fortschreibung" liegen. Und falls dann ab 2021 ein Partnereinkommen angerechnet werden dürfte, dann würden die Grundgehälter zwar wie von dir geschildert "einen Sprung nach unten machen". Zumindest aus Sicht der Fortschreibungsprüfung wäre das jedoch kein Problem..

DeltaR95

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 13:46Es wird fleißig mit vielen Bildern über jedes Ortstreffen und Dienstjubiläum berichtet, was niemanden interessiert. Wichtige Dinge, und was gibt es wichtigeres als die Besoldung, werden klaglos hingenommen.

Spätestens mit der Abkopplung der Beamtenbesoldung von den Tarifverhandlungen des öD werden die Beamten-"Gewerkschaften" langsam sterben. Wenn jene nicht mal mehr zum Verhandlungstisch eingeladen werden, weil die Beamtenbesoldung jedes Jahr auf Grundlage einer gesetzlichen Fortschreibung ermittelt wird, ist auch Schluss mit der zweijährlichen Schlacht an der Häppchenfront.  8)

tinytoon

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 13:47Wie gesagt, laut BVerfG hat die ursprünglich gezahlte Berliner Besoldung des Jahres 2020 in den Besoldungsgruppen A14, A15 und A16 den Vergleich mit den drei anderen Indizes "bestanden" (leider, möchte ich ausdrücklich hinzufügen!).

Falls es also - wie von tinytoon und dir angedacht - für 2020 eine üppige nachträgliche Erhöhung der Berliner Grundgehälter geben sollte (der aktuelle Reparaturentwurf möchte stattdessen in erster Linie nur die Familienzuschläge erhöhen, aber ich denke, da dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein), dann würden die 2020er Grundgehälter inklusive der üppigen Nachzahlung plötzlich in der Tat "weit über der notwendigen Fortschreibung" liegen. Und falls dann ab 2021 ein Partnereinkommen angerechnet werden dürfte, dann würden die Grundgehälter zwar wie von dir geschildert "einen Sprung nach unten machen". Zumindest aus Sicht der Fortschreibungsprüfung wäre das jedoch kein Problem..

Das Bestehen der A14, A15 und A16 hat mich zwar auch im ersten Moment überrascht aber meines Erachtens wurde hier auch nicht das Abstandsgebot nach Heilung mitgeprüft. Spätestens dann, wenn unten nach neuen Maßstäben angepasst wird, sind die genannten Gruppen allein aufgrund Verletzung des Abstandgebots ebenfalls anzupassen.