Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Knecht

Ich verstehe die Begeisterung einiger nicht, dass nun noch mehr Gerichte noch zig tausend Seiten an Papieren erzeugen und noch drölf Gutachten dazu geschrieben werden und noch x Anhörungen dazu durchgeführt werden, die dann alle auch noch ignoriert und weiter tot diskutiert werden können.

Das ist alles brotlose Kunst um das bereits Festgestellte und Offensichtliche (endlich mehr Geld auszahlen!!!) sinnlos in die Länge zu ziehen.

ExponentialFud

Zitat von: Soldat1980 in Gestern um 20:52Ich vermute, dass Swen mit seinem Hinweis auf Hannover auf das aktuelle niedersächsische Gesetzgebungsverfahren anspielt. Der Gesetzentwurf wurde bereits während der Verbandsbeteiligung massiv kritisiert. Sowohl der dbb als auch der DGB haben erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität geäußert. Nach Berechnungen des dbb sollen sogar sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen weiterhin die erforderliche Mindestbesoldung unterschreiten. Trotz dieser Beanstandungen hat die Landesregierung den Entwurf offenbar nur geringfügig verändert und in den Landtag eingebracht.
Vielleicht rechnet Swen damit, dass die verfassungsrechtlichen Probleme im parlamentarischen Verfahren noch einmal deutlich zutage treten und der Gesetzgeber nachbessern muss. Möglicherweise ist Hannover deshalb derzeit interessanter als das Warten auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Das ist zumindest meine Vermutung. Ob Swen tatsächlich darauf hinauswill, weiß ich natürlich nicht. Möglicherweise hat Swen sich erneut im Rahmen einer Stellungnahme geäußert.

Mit Verlaub, wenn Stellungnahmen von dbb und DGB im parlamentarischen Verfahren völlig ignoriert werden, dann wird eine Stellungnahme von "Swen" nicht den Ausschlag geben. Man ist gewillt, das auszusitzen und weiß das BVerfG auf seiner Seite, denn es hält still.

DeltaR95

Ich bleibe bei meiner Wette für 2027:

1. Neues Urteil des BVerfG zu irgendeinem Uraltverfahren aus 2007 ("20 jähriges Jubiläum"-Edition)
2. Abkopplung der Beamtenbesoldung von der Tarifrunde TVöD durch die Dienstherrn mit Verweis auf die nun überwiegend "verfassungsfest mathematisch berechnete" aA (fPE sei Dank) und Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren beim Bund
3. Weiterhin Zahlung der Besoldung unter Vorbehalt, bis Ende 2027 mal wieder was versucht wird

Auf den Entwurf zur aA des Bundes bin ich gespannt. Da ja bald 2027 ist, muss dieser ja auf einem geschätzten MÄE für 2027 basieren, sonst wäre der Entwurf dank der centgenauen Berechnung des kleinsten Beamten auf das absolute verfassungsrechtlich gebotene Minimum ja direkt wieder verfassungswidrig  ::)

Na ja, wen juckt das schon und im Zweifel ist der Wohlstand von 2026 auf 2027 so gestiegen, dass das fPE halt um 10 % steigen kann. Theoretisch könnte der Bund das fPE bis zu einem NETTO-Einkommen in Höhe der Beihilfebemessungsgrenze hochskalieren, ohne dass er dabei Fragen aufwirft  ;D

untersterDienst


GoodBye

Zitat von: Maximus in Heute um 08:15Vielen Dank für die Begründung. Vielleicht führt in NRW führt die Vorgehensweise tatsächlich zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Wenn der Verfassungsgerichthof feststellt, dass das Besoldungsgesetz gegen Landesrecht bzw. gegen die Landesverfassung verstößt, dann kann der Besoldungsgesetzgeber NRW dies nicht einfach ignorieren.

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW hätte aber nicht so eine "Ausstrahlungswirkung" auf die anderen Besoldungsgesetzgeber wie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.



Gegen das Urteil des VG steht immer noch der weitere Rechtsweg offen. Es wird stark davon auszugehen sein, dass seitens der Beklagten Berufung/Revision eingelegt wird, zunächst allein, um mögliche Zahlungen weiter hinauszuzögern. Auf dem weiteren Rechtsweg ist auch eine erneute Vorlage an das BVerfG möglich. Durch das Urteil des VGH entsteht m.E. kein Klageverbrauch hinsichtlich einer Vorlage zum BVerfG. Im Sinne der Einheit der Rechtsprechung zu Art 33 Abs.5 GG wird sich das BVerfG es nicht nehmen lassen, über eine derartige Vorlage zu entscheiden.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Finanzer

Zitat von: Sunflare in Heute um 08:13Wie mit dieser Situation umgehen? Das muss jeder für SICH entscheiden! Der effektive Rechtschutz der den Beamten ja zusteht, ist eine Lachnummer bei Jahrzehnten des "Nichtstuns" der Gerichte! Die Bearbeitungszeit und auch die Urteile bei den Gerichten spotten jeder Beschreibung. Urteile sind Wischiwaschi und der Gesetzgeber ignoriert diese regelmäßig und aus purer Absicht nichts zu tun! Unser Widerspruch läuft erst sein 2017. Das Geld wird jetzt gebraucht und nicht später unverzinst und nichts mehr wert, nachbezahlt!

Jeder kann in seinem kleinen Bauchladen frei entscheiden, wie er mit der Drangsalierung durch den Dienstherren umgeht, es gibt viele Optionen sich zu wehren und seinen Unmut zu bekunden! Einfach NUR machen!

Gerade wir Kollegen am Ende der Karriereleiter könnten uns da einiges rausnehmen...

Am einfachsten einfach Dienst nach Vorschrift, dann kann einem niemand was.
Sonderaufgaben nur übernehmen wenn sie einem Spaß machen oder interessieren, alles andere mit Verweis auf die Arbeitsbelastung ablehnen.

DeltaR95

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:03Im Sinne der Einheit der Rechtsprechung zu Art 33 Abs.5 GG wird sich das BVerfG es nicht nehmen lassen, über eine derartige Vorlage zu entscheiden.

Guter Punkt, meiner Meinung nach sollte das BVerfG aber erstmal den eigenen "Stapel" an Akten zügig abarbeiten bevor man sich ohne Not noch in weiteren Klageverfahren als "Bremsklotz" erweist.

Was hindert eigentlich das BVerfG daran, die Beamtenbesoldung mit einem einzigen Urteil "abzuräumen" und somit mehrere Auswege der Dienstherrn aus diversen Verfahren zu bündeln?

ExponentialFud

Zitat von: Finanzer in Heute um 09:15Gerade wir Kollegen am Ende der Karriereleiter könnten uns da einiges rausnehmen...

So ist es. Ich bin W3. Was ich mache, entscheide ganz alleine ich. Und mit dieser Haltung bin ich nicht alleine. Und so steht oder fällt dann die wissenschaftliche Performance eines ganzen Bundeslandes.

Finanzer

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 09:17So ist es. Ich bin W3. Was ich mache, entscheide ganz alleine ich. Und mit dieser Haltung bin ich nicht alleine. Und so steht oder fällt dann die wissenschaftliche Performance eines ganzen Bundeslandes.

Ich bin zwar nur ein kleineres Rädchen im System, aber auch hier hängt viel an Extraaufgaben etc.

Hoffe nur das ich in meinem späterem Beamtenleben die alte Motivation nochmal wiederfinde, sollte das Vertrauen in den Dienstherren wiederhergestellt worden sein.

Matze1986

Um hier mal eine Lanze für die ganzen Interessenvertretungen zu brechen....denn die engagieren sich sehr für ihre Mitglieder:

Ein positives Beispiel vom VBB

Gestern hat man über ein Grillfest einer Standortgruppe in Mannheim berichtet, welches am 22.07.2026 stattfand. Man freue sich auf das Grillfest 2027....

Diesen Bericht hätte ich niemals verpassen wollen! Danke, dass die Mitgliedsbeiträge sinnvoll angelegt scheinen...

Knecht

Zitat von: Matze1986 in Heute um 09:52Um hier mal eine Lanze für die ganzen Interessenvertretungen zu brechen....denn die engagieren sich sehr für ihre Mitglieder:

Ein positives Beispiel vom VBB

Gestern hat man über ein Grillfest einer Standortgruppe in Mannheim berichtet, welches am 22.07.2026 stattfand. Man freue sich auf das Grillfest 2027....

Diesen Bericht hätte ich niemals verpassen wollen! Danke, dass die Mitgliedsbeiträge sinnvoll angelegt scheinen...

Muss wohl wieder eintreten, danke!

Libor

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:03Gegen das Urteil des VG steht immer noch der weitere Rechtsweg offen. Es wird stark davon auszugehen sein, dass seitens der Beklagten Berufung/Revision eingelegt wird, zunächst allein, um mögliche Zahlungen weiter hinauszuzögern. Auf dem weiteren Rechtsweg ist auch eine erneute Vorlage an das BVerfG möglich. Durch das Urteil des VGH entsteht m.E. kein Klageverbrauch hinsichtlich einer Vorlage zum BVerfG. Im Sinne der Einheit der Rechtsprechung zu Art 33 Abs.5 GG wird sich das BVerfG es nicht nehmen lassen, über eine derartige Vorlage zu entscheiden.

Es gibt kein Urteil des VG. Das VG hat die Rechtsfrage dem Verfassungsgerichtshof NRW vorgelegt. Wenn der Verfassungsgerichtshof die Rechtsauffassung des VG teilt, wird NRW die Besoldung in dieser Frage neu regeln müssen. Weder gegen die Vorlage des VG noch gegen eine entsprechende Entscheidung des Verfassungsgerichtshof kann das Land "Berufung/Revision" einlegen.

Nochmal: Die gleiche Konstellation gab es 2014 schon, als es erstmals um die Rechtsmäßigkeit der damaligen Vorgehensweise der Rot-grünen Landesregierung unter Kraft ging. Damals hat der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden, dass die nur teilweise erfolgte Übertragung des Tarifergebnisses verfassungswidrig ist. Daraufhin hat die Landesregierung die Besoldung erhöht, für bestimmte Besoldungsgruppen allerdings immer noch nicht in dem vollständigen Umfang des Tarifergebnisses. Um genau diese Frage geht es jetzt.


MaxBy

Wenn man den Artikel durchliest kann man sich nur schwer vorstellen das irgendeine Regierung überhaupt die Besoldung amtsangemessen erhöht.
https://www.bild.de/politik/inland/thorsten-frei-buerger-muessen-guertel-enger-schnallen-6aeb5624eca9cecdd5d46b48
So gesehen sinkt die Besoldung sogar eher, weil nicht mal mehr die Inflation ausgeglichen wird.

Wer noch an die aA in naher bis mittlerer Zukunft glaubt, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.

PolareuD

Zitat von: MaxBy in Heute um 10:07Wenn man den Artikel durchliest kann man sich nur schwer vorstellen das irgendeine Regierung überhaupt die Besoldung amtsangemessen erhöht.
https://www.bild.de/politik/inland/thorsten-frei-buerger-muessen-guertel-enger-schnallen-6aeb5624eca9cecdd5d46b48
So gesehen sinkt die Besoldung sogar eher, weil nicht mal mehr die Inflation ausgeglichen wird.

Wer noch an die aA in naher bis mittlerer Zukunft glaubt, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.

Das Kartenhaus der Dienstherrn wird spätestens dann zusammenbrechen, wenn es eine Vollstreckungsanordnung des BVerfG an die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergeht. Nach der aktuellen Lage ist diese in nicht mehr allzu ferner Zukunft gegeben. Der heißeste Kandidat hierfür ist weiterhin Berlin, aber auch der Bund könnte mit seiner 6,5 jährigen vollständigen Untätigkeit ein Anwärter darauf darstellen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

FrageFuerNenFreund

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:23Das Kartenhaus der Dienstherrn wird spätestens dann zusammenbrechen, wenn es eine Vollstreckungsanordnung des BVerfG an die Verwaltungsgerichtsbarkeit ergeht. Nach der aktuellen Lage ist diese in nicht mehr allzu ferner Zukunft gegeben. Der heißeste Kandidat hierfür ist weiterhin Berlin, aber auch der Bund könnte mit seiner 6,5 jährigen Untätigkeit ein Anwärter darauf darstellen.


wie war das noch gleich mit den zitronenfalter..... das wird wohl eher nicht passieren....
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....