Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ursus

Saarland: Besoldungsschlusslicht neuerdings als ,,leuchtendes Beispiel" für eine ,,informierte Rechtsschutzentscheidung"?
5. November 2026
Nach nahezu einem halben Jahrhundert der Berechnungsfaktorenintransparenz aller 17 Besoldungsgesetzgeber hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation ihrer Beamt*innen hat dieser über mehrere Jahrzehnte vorsätzlich fortlaufend andauernde verfassungswidrige Missstand in der Sitzung des saarländischen Landtages vom 28.10.2026 (https://www.ardmediathek.de/video/landtag/live-aus-dem-landtag-des-saarlandes-28-10-2026/sr/Y3JpZDovL3NyLW9ubGluZS5kZS9MVF8xNzYwMTM) ein plötzliches und äußerst erfreuliches Ende gefunden:
Zwei Minister (Innen ab 2:55 und Finanzen ab ca. 3:12) begründeten in epischer Breite den Besoldungsgesetzentwurf der Regierung des Saarlandes; Drucksache 17/2444 vom 20.10.2026; ,,Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland" in erster Lesung. Besonders erwähnenswert ist der Umstand, dass die Landtagspräsidentin die Redezeiten der Oppositionsparteien zweimal (27 Minuten und 4:30 Minuten) verlängern musste, da die beiden Minister ihre diesbezüglichen Redezeiten zur Gesetzesbegründung entsprechend überschritten hatten. ,,Haushaltswahrheit", ,,Haushaltsklarheit", ,,Transparenz der Entscheidungsfindung", ,,Budgethoheit des Parlaments (zur Ausgabenpriorisierung)", ... aus dem Munde eines saarländischen Finanzministers waren in diesem Sachzusammenhang so bisher noch nie zu hören gewesen. Die ,,Wahrnehmung der Gestaltungsverantwortung des saarländischen Besoldungsgesetzgebers zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland" ist in dieser Form noch nie so umfassend und nachvollziehbar erfolgt. Nur so ist nach nahezu einem halben Jahrhundert erstmalig eine informierte Rechtsschutzentscheidung der saarländischen Beamt*innen zur potentiellen gerichtlichen Durchsetzung ihrer evident ausreichenden amtsangemessenen Alimentation überhaupt erst ermöglicht worden.
Dennoch macht dies den saarländischen Besoldungsgesetzgeber nicht zum Spitzenreiter (auch) im Besoldungsranking der 17 Besoldungsgesetzgeber. Mit Erhöhungen von bis zu 23 % nimmt diesen Spitzenplatz per dato der Besoldungsgesetzgeber Brandenburg ein. Um eine vollumfänglich informierte Rechtsschutzentscheidung tatsächlich treffen zu können, ist jedoch noch ein Blick in den 37 Seiten umfassenden Besoldungsgesetzentwurf, insbesondere auf die Seiten 7–11 der Begründung zu werfen. Hier ist der Pferdefuß versteckt, der das ,,Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland" mit einem Schlag ,,sehenden Auges" gleich wieder verfassungswidrig macht. Rechtsfrieden kann derart nicht herbeigeführt werden. Für die verfassungsgerichtlich zwingend vorgeschriebene Fortschreibungsprüfung setzt der saarländische Besoldungsgesetzgeber für das Jahr 2023 einen Bruttojahresverdienst des Ehepartners i. H. v. 17.323 Euro an, der bis zum Jahr 2027 auf 19.613 Euro steigt, unabhängig davon, ob dieser Verdienst tatsächlich zur Verfügung steht oder nicht. Der saarländische Besoldungsgesetzgeber verlagert mit diesem Rechentrick seine Alimentationspflicht aus dem wechselseitigen Rechte- und Pflichtenverhältnis im saarländischen Berufsbeamtentum auf einen fremden Dritten, den Ehepartner. Er verkennt den Unterschied zwischen ,,Berechnungsgröße" und ,,Leitbild" der Beamtenbesoldung! Dies stellt einen verfassungswidrigen Umgehungstatbestand dar, der lediglich der Schonung von saarländischen Haushaltsmitteln (Personalausgaben) dienen soll, jedoch deshalb verboten ist, weil die Voraussetzungen für eine Unterschreitung der Mindestbesoldung, nämlich eine ,,Ausnahmesituation i. S. v. Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG", im Saarland bis dato noch nie vorgelegen haben. Addiert man die vorgenannten (fiktiven) Bruttojahresverdienste des Ehepartners der einzelnen Haushalts- und Kalenderjahre mit den einzelnen Kostendämpfungspauschalen der einzelnen Haushalts- und Kalenderjahre, so erhält man den Betrag, der tatsächlich (noch zusätzlich) erforderlich sein wird, um eine amtsangemessene Alimentation im Saarland ,,tatsächlich" herzustellen. Wie das Wort ,,fiktiv" (fPE = fiktives Partnereinkommen) bereits aus sich heraus selbsterklärend belegt, ist eine Anrechnung von etwas, das nicht existiert, bei ,,gesundem Menschenverstand" unmöglich! Der saarländische Besoldungsgesetzgeber ignoriert ,,sehenden Auges" immer noch, dass die saarländische Besoldungsentwicklung der Jahre 1980 bis 2025 im Mehrjahresvergleich gegenüber der inflationsbereinigten Tariflohnentwicklung um über 40 % zurückgeblieben ist.
Trotz alldem ist hervorzuheben, dass die Nachzahlung der Bezüge zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation im Saarland der Jahre 2023–2026, die für den Dezember 2026 anvisiert ist, allen saarländischen Beamt*innen zugute kommen wird – auch den Versorgungsempfängern – unabhängig davon, ob sie einen Widerspruch erhoben, ein Klageverfahren betrieben haben oder eben nicht, weil sie – ,,vertrauensselig" – von ihrem Dienstherrn schlicht ein verfassungskonformes Wohlverhalten im wechselseitigen Rechte- und Pflichtengefüge eines saarländischen Beamtenverhältnisses erwartet haben. Dies korrespondiert mit der Feststellung des ehemaligen Richters am BVerfG, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Udo Di Fabio, dass die Alimentation nicht antragsgebunden ist, so verstanden, dass sie jedem zusteht, der sich auf ein verfassungskonformes Verhalten einer Legislative in einem Rechtsstaat und einer Demokratie, also seines Dienstherrn, im wechselseitigen Rechte- und Pflichtengefüge eines Beamtenverhältnisses verlässt.
Dass dieser Nachzahlungsbetrag u. U. einen (zwar niedrigen, aber immerhin) fünfstelligen (Brutto-)Betrag ausmachen kann, zeigt der Nachzahlungsrechner unter berliner-besoldung.de.

MOGA

Sehr geehrte Frau XXX
 
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI).
 
Das Berufsbeamtentum ist ein tragendes Element unseres demokratischen Rechtsstaates. Die Beamtinnen und Beamten erfüllen täglich eine Vielzahl an Aufgaben, die für das Funktionieren unseres Landes und das Wohl der Gesellschaft unerlässlich sind. Sie sind ein verlässlicher Garant für Stabilität und Gerechtigkeit und sichern die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
 
Am 14. April 2026 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt.
 
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u. a.) sowie vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) umgesetzt werden. Im Verbund mit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation soll die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung erfolgen.
 
Die Abstimmungen zu diesem komplexen Vorhaben dauern derzeit noch an. Es wird um Verständnis gebeten, dass zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

danbir

Was sagen denn unsere beiden Maulwürfe @Durgi @balbund? ;)

BVerfGBeliever

Zitat von: Malkav in Heute um 15:21Indem der VerfGH das tut für was ein Verfassungsgericht da ist. Die Landesverfassung (hier also Art. 4 LVerf i.V.m. Art. 33 GG) auf einen konkreten Fall (Vorlagebeschluss des VG Düsseldorf) anwenden und im Rahmen der Senatsberatung zu einem Ergebnis kommen.

Ich schaue mir mal an wer da am VerfGH sitzt und stelle fest, dass neben Professoren der Präsident des VG Düsseldorfs Mitglied des VerfGH ist. Da haben die Kollegen (tatsächlich nur Männer) aus der 26. Kammer garantiert nicht vorher mal beim Kaffee vorgefühlt  ;D. Daneben noch ein BGH-Richter, ein BSG-Richter, ein Direktor eines Arbeitsgerichts und der ehemalige Rektor der Universität Speyer (viele Grüße an Prof'in Färber ;-) )

Ich glaube da sind genug Leute, die sich selber (wohl zurecht) zutrauen in dieser Funktion die o.g. "gewissen Grenzen" selbst zu bestimmen.

Karlsruhe hat bindend vorgegeben, dass es Grenzen gibt. Solange der VerfGH also irgendwo eine Grenze setzt, ist dies kein Fall von Art. 100 Abs. 3 GG. Im allerschlimmsten Fall sagt der VerfGH NRW im Dezember 2026: "Maximal 30% des Grundgehaltes" und Karlsruhe sagt im September 2027: "Ne ne 32,2 % sind auch noch in Ordnung".

Dann gilt der alte Satz "Ober sticht Unter" und der VerfGH würde sich wohl fügen (wenn nicht würde es tatsächlich spannend werden, da dann Art. 33 GG als Landesrecht NRW ein echtes Eigenleben bekäme  ;) )
Danke für die nachvollziehbare Erläuterung. Fazit: Es bleibt spannend..  ;)

PolareuD

Zitat von: MaxBy in Heute um 15:12Aha ...
Na dann erklär mal wie das BVerfG die Vollstreckung selber regelt?
Bekomm ich dann ein neues Bw-Fuhrparkauto?
Oder setzt sich das BVerfG über das Budgetrecht des deutschen Bundestages hinweg?
Gibt das BVerfG neue Bundesanleihen im Namen des deutschen Volkes aus und verteilt es das Geld unter den Beamten?

Nochmal, wenn die Regierung und Parlamente salopp gesagt einfach nicht mitspielen (wollen).
Und so sieht es aktuell aus, wie oder woher willst du dann Geld bekommen?

Wie gesagt: Beschlüsse des BVerfG binden alle Verfassungsorgane (Legislative, Judikative und Exekutive). Damit kann es auch Übergangsregelungen erlassen oder auch Nachzahlungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit anweisen. Ich wage mal zu bezweifeln, dass Judikative und Exekutive vollständig auf stur schalten, da sie dem Gesetz verpflichtet sind und nicht dem legislativen Unwillen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

lotsch

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:05https://www.morgenpost.de/berlin/article413589775/berlins-desastroese-finanzlage-wird-zur-groessten-huerde-fuer-rot-gruen-rot.html

Zitat:

"Der ganz große Brocken ist auch noch nicht besprochen. Die vom Verfassungsgericht verordnete Nachzahlung von zu niedrig bemessenen Beamtengehältern wird Berlin schon im kommenden Jahr mindestens 1,3 Milliarden Euro kosten. Und die Beamten hätten nach geltender Rechtslage auch Anspruch auf erheblich höhere Gehälter. Hier setzen manche rot-grün-rote Vertreter darauf, sich mit Bund und anderen Ländern auf eine Lösung zu verständigen. Denn eine massive Gehaltserhöhung für die Beamten würde viele Haushalte überfordern."

1. 1,3 Milliarden sind die Reparaturkosten für die Beamten, welche Widerspruch eingelegt haben. Eigentlich sollte es noch eine Diskussion geben, ob nicht alle Beamten berücksichtigt werden. Anscheinend hat rot-rot-grün darüber schon entschieden. Eine Reparatur für alle Beamten würde über 7 Milliarden kosten.

2. "...., sich mit Bund und anderen Ländern auf eine Lösung zu verständigen. Denn eine massive Gehaltserhöhung für die Beamten würde viele Haushalte überfordern."
Das nennt man dann konzertierten Verfassungsbruch, den man, trotz allen Uneinigkeiten und politischen Zielen und Ansichten, gerne mit dem restlichen politischen Spektrum fortsetzen möchte.

Zolinus

Hallo zusammen,


ich lese hier schon seit längerer Zeit in regelmäßigen Abständen mit und habe mir so meinen Teil gedacht.
Nun muss ich doch mal meinen Senf dazugeben.

Ich verstehe schon grundsätzlich den Unmut aller Kollegen hier über das Ausbleiben der amtsangemessenen Alimentation. Rechtlich steht uns mehr Geld zu, und natürlich würde auch ich mich sehr freuen, wenn ein entsprechendes Gesetz endlich beschlossen wird (fiktives Partnereinkommen hin oder her).

Aber.

Man muss wirklich auch mal zwischendrin innehalten und sich klarmachen, dass wir hier auf hohem Niveau jammern. Und damit meine ich nicht nur Leute wie mich im hD, sondern auch gD und mD. Als Beamter ist man im Zweifelsfall immer besser gestellt als die Tarifbeschäftigten auf derselben Position, die genau dieselbe Arbeit machen.Ich bekomme mit meiner A14 aufs Jahr gesehen tausende Euro mehr als eine vergleichbare Person mit E14 (und das wäre schon hochgegriffen als Vergleichsgruppe im Tarifbereich). Und da habe ich die PKV bereits abgezogen, außerdem bekomme ich nicht einmal Familienzuschläge. Im gD und mD ist es zwar dann in Relation zu den entsprechenden Tb deutlich weniger, aber man steht in den allermeisten Konstellationen günstiger da.

Und die Tarifbeschäftigten müssen ja auch ihren Lebensstil finanzieren, ohne dass irgendwie absehbar wäre, dass da demnächst ein gewaltiger Geldsegen niedergeht. Fiktives Partnereinkommen? Es ist jedem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer völlig klar, dass er alleine kaum eine vierköpfige Familie ernähren kann. Willkommen in der Realität - und da gibt es keine Familienzuschläge. Man sollte als Beamter dankbar dafür sein, dass es hier noch diese Möglichkeit gibt.

Nochmal, ich verstehe, dass es ärgerlich ist, eine Leistung nicht zu bekommen, die einem juristisch zusteht. Und dass sich die Politik seit Jahren um das Thema drückt und damit ein Gerichtsurteil missachtet, ist noch einmal auf einer ganz anderen Ebene ein Problem.

Aber wenn ich dann solche Wutbürgerkommentare lese nach dem Motto "Die geben unser Geld lieber für Entwicklungshilfe aus als den armen vom Hungertod bedrohten deutschen Beamten zu retten" weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Einfach mal die ganze Sache ein BISSCHEN tiefer aufhängen, sprachlich und emotional.

xap

Ich kann ehrlich gesagt nicht glauben, dass du einen Dienstposten im hD bekleidest bei so einer ausgeprägten Unkenntnis der Materie. Aber nun gut. Postings wie deine kommen in regelmäßigen Abständen hier vorbeigeflogen. Im besten Fall ignoriert man diese einfach.

Finanzer

Zitat von: xap in Heute um 16:36Ich kann ehrlich gesagt nicht glauben, dass du einen Dienstposten im hD bekleidest bei so einer ausgeprägten Unkenntnis der Materie. Aber nun gut. Postings wie deine kommen in regelmäßigen Abständen hier vorbeigeflogen. Im besten Fall ignoriert man diese einfach.


Dienstposten im hD gibt es ja auch ohne Rechtskenntnis oder Personalverantwortung...

Aber ja, -1

Skywalker2000

Zitat von: Zolinus in Heute um 16:30Hallo zusammen,


ich lese hier schon seit längerer Zeit in regelmäßigen Abständen mit und habe mir so meinen Teil gedacht.
Nun muss ich doch mal meinen Senf dazugeben.

Ich verstehe schon grundsätzlich den Unmut aller Kollegen hier über das Ausbleiben der amtsangemessenen Alimentation. Rechtlich steht uns mehr Geld zu, und natürlich würde auch ich mich sehr freuen, wenn ein entsprechendes Gesetz endlich beschlossen wird (fiktives Partnereinkommen hin oder her).

Aber.

Man muss wirklich auch mal zwischendrin innehalten und sich klarmachen, dass wir hier auf hohem Niveau jammern. Und damit meine ich nicht nur Leute wie mich im hD, sondern auch gD und mD. Als Beamter ist man im Zweifelsfall immer besser gestellt als die Tarifbeschäftigten auf derselben Position, die genau dieselbe Arbeit machen.Ich bekomme mit meiner A14 aufs Jahr gesehen tausende Euro mehr als eine vergleichbare Person mit E14 (und das wäre schon hochgegriffen als Vergleichsgruppe im Tarifbereich). Und da habe ich die PKV bereits abgezogen, außerdem bekomme ich nicht einmal Familienzuschläge. Im gD und mD ist es zwar dann in Relation zu den entsprechenden Tb deutlich weniger, aber man steht in den allermeisten Konstellationen günstiger da.

Und die Tarifbeschäftigten müssen ja auch ihren Lebensstil finanzieren, ohne dass irgendwie absehbar wäre, dass da demnächst ein gewaltiger Geldsegen niedergeht. Fiktives Partnereinkommen? Es ist jedem durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer völlig klar, dass er alleine kaum eine vierköpfige Familie ernähren kann. Willkommen in der Realität - und da gibt es keine Familienzuschläge. Man sollte als Beamter dankbar dafür sein, dass es hier noch diese Möglichkeit gibt.

Nochmal, ich verstehe, dass es ärgerlich ist, eine Leistung nicht zu bekommen, die einem juristisch zusteht. Und dass sich die Politik seit Jahren um das Thema drückt und damit ein Gerichtsurteil missachtet, ist noch einmal auf einer ganz anderen Ebene ein Problem.

Aber wenn ich dann solche Wutbürgerkommentare lese nach dem Motto "Die geben unser Geld lieber für Entwicklungshilfe aus als den armen vom Hungertod bedrohten deutschen Beamten zu retten" weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Einfach mal die ganze Sache ein BISSCHEN tiefer aufhängen, sprachlich und emotional.

Genau du bist der Grund, weshalb es so schlecht läuft. Immer mit dem mindeste zufrieden sein.

Und der Vergleich mit TB ist nicht ganz richtig.

Es gibt keine vergleichbaren Beamten bei der Polizei, BKA, BND mit einem TB.

Oder gibt es seit neuestem Hunderschaften mit TB besetzt? Bzw. Auslandsagenten im BND?

Zolinus

Zitat von: xap in Heute um 16:36Ich kann ehrlich gesagt nicht glauben, dass du einen Dienstposten im hD bekleidest bei so einer ausgeprägten Unkenntnis der Materie. Aber nun gut. Postings wie deine kommen in regelmäßigen Abständen hier vorbeigeflogen. Im besten Fall ignoriert man diese einfach.



Ich habe natürlich mit solchen ad hominem-Anwürfen gerechnet.

Gerne lasse ich mich aber in der Sache widerlegen und argumentativ davon überzeugen, dass wir als Beamte am Hungertuch nagen ;)


Zolinus

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 16:50Genau du bist der Grund, weshalb es so schlecht läuft. Immer mit dem mindeste zufrieden sein.

Und der Vergleich mit TB ist nicht ganz richtig.

Es gibt keine vergleichbaren Beamten bei der Polizei, BKA, BND mit einem TB.

Oder gibt es seit neuestem Hunderschaften mit TB besetzt? Bzw. Auslandsagenten im BND?


Nein, natürlich nicht. Ich schrieb von den Tarifbeschäftigten auf vergleichbaren Stellen.