Es ist erstaunlich, dass es erwähnenswert ist, dass ich nur dann eine Entlohnung meiner Arbeitsleistung von meinem AG fordere, sofern ich auch eine erbringe. Alles andere wäre ja, insbesondere in einem solchen Kontext, Betrug.
Ich habe mich nur gewundert, dass ich keinen tariflichen Anspruch auf erbrachte Arbeitszeit hätte, wenn ich sie während meiner Reisezeit erbringe. Gibt es denn eine tarifliche Regelung, die mir vorschreibt, wo ich meine Arbeitsleistung zu erbringen habe?