Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kaiser80

Zitat von: WasDennNun am 03.02.2021 09:54

Oder damit, dass man gute Mitarbeiter mehr Geld geben möchte als schlechten Mitarbeitern?
N I X


Hat man dafür nicht grds. LOB anhand der systematischen Leistungsbewertung o Zielvereinbarung eingeführt? 

Zitat von: BAT am 03.02.2021 10:09
Nein. Ihr hängt auch zu viel an den Stufen auf. Mir geht es um den Tarif, der sollte keine Stufen vorsehen.
Seh ich genauso.

WasDennNun

Zitat von: BAT am 03.02.2021 10:09
Nein. Ihr hängt auch zu viel an den Stufen auf. Mir geht es um den Tarif, der sollte keine Stufen vorsehen.

Ist das denn so schwer zu verstehen, Tarifverträge mit voller Gehaltszahlung bei voller Arbeitszeit zu unterstützen?

Erst NACHDEM man sich an den Realitäten orientiert und jedem das volle Gehalt zahlt, kann man über Instrumente nachdenken, inwieweit individuelle Abweichungen ein Aspekt für Regelungen sein können.
Du irrst allerdings, wenn du glaubst Stufe 6 wäre dein volles Gehalt!


Also derzeit ist das volle Gehalt im TVöD das Entgelt der Stufe 3, da man ja ab dort nur mehr bekommt, wenn man durchschnittliche Leistung erbringt.(und dumpfbacken auf ewig dort verbleiben müssten)
Leider werden ja diese "individuellen Abweichungen" im TVöD nicht gelebt, sondern sozialistisch alle durch Zeitablauf durchgestuft.

Somit wäre also ein Tarifgefüge, welches zunächst Stufe 1 zahlt, dann nach einem Jahr Stufe 2 (aktuell Stufe 3 der Entgelttabelle, da könnte man aber auch Stufe 4 nehmen) und dann nach oben durch individuellen Abweichungen das was sinnvoll wäre.

Da hätte man dann ja ein wenige Geld übrig um das entsprechend zu verteilen.

Da die AGs es aber selbst bei den klar geregelten individuellen Möglichkeiten im aktuellen TV das nicht hinbekommen, werden die mit noch mehr Freiheit es noch weniger hinbekommen und du kannst Froh sein, dass du ohne individuelles besonderes Verhalten irgendwann das Entgelt der Stufe 6 erhältst.

Schokobon

Das würde fähige Führungskräfte erfordern, die eine individuelle und transparente Leistungsbeurteilung durchführen könnten. Wir wissen alle, dass das in der Fläche nicht gegeben ist.

JahrhundertwerkTVÖD

Der Standard-Angestellte, freut sich über Stufen, da es ihm gefühlt ein höheres Gehalt und Wertschätzung bietet.
Da wird mit Argusaugen darauf geachtet, wann die nächste Erhöhung anstehet.

Das de fakto Gehalt vorgehalten und auf Jahrzehnte aufgeteilt wird, will man nicht sehen.

Das wäre ja nun auch nicht das größte Problem, wenn zumindest die Tabellen eine marktgerechte Vergütung hätten, vor allem in technischen und IT-Bereichen und ab E9.
Die überzahlte Verwaltungsfachangestellte freut sich halt jetzt schon über weitere automatische Stufensteigerungen, ohne etwas machen zu müssen.

Da haben die Angestellten, das Beamtendenken übernommen.

BAT

Zitat von: WasDennNun am 03.02.2021 10:35

Da die AGs es aber selbst bei den klar geregelten individuellen Möglichkeiten im aktuellen TV das nicht hinbekommen, werden die mit noch mehr Freiheit es noch weniger hinbekommen und du kannst Froh sein, dass du ohne individuelles besonderes Verhalten irgendwann das Entgelt der Stufe 6 erhältst.

Die Stufe 6 habe ich seit etlichen Jahre, daher mögen meiner Beiträge auch als besonders objektiv dastehen dürfen.

Jedoch hatte ich auch neunjährige Stufenlaufzeiten zwischen Stufe 4 und 5 sowie die Stufe 5 als Endstufe. Irgendwelche Fantasien, was jetzt das volle Gehält wäre und was dahintersteckt wäre eine zu große Ehre für die Tarifparteien. Nee, das volle Gehalt steht natürlich ganz rechts in der Tabelle.


LeonL

Solange die Tarifparteien der Meinung sind, dass ein Mitarbeiter erst mit 15 Jahren Berufserfahrung frühestens ausgereift sein kann und vollständig in der Lage ist seinen Job vollumfänglich zu erledigen, bemühe ich mich dem gewünschten Bilde zu entsprechen und zu reifen, zuzusehen und zu lernen...  ;)

Schokobon

Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und behaupten auch nicht, dies zu tun.

WasDennNun

#4747
Zitat von: LeonL am 03.02.2021 11:07
Solange die Tarifparteien der Meinung sind, dass ein Mitarbeiter erst mit 15 Jahren Berufserfahrung frühestens ausgereift sein kann und vollständig in der Lage ist seinen Job vollumfänglich zu erledigen, bemühe ich mich dem gewünschten Bilde zu entsprechen und zu reifen, zuzusehen und zu lernen...  ;)
Kann man machen. Zum Glück haben die Tarifparteien im TV-L es auch vorgesehen, dass diese Reifung extern geschehen kann und man die höchste Stufe umgehend erhält.
(Wie gesagt, im TV-L habe ich persönlich mich immer am rechtem Rand der Bezahlung aufgehalten)

WasDennNun

Zitat von: BAT am 03.02.2021 11:06Nee, das volle Gehalt steht natürlich ganz rechts in der Tabelle.
Da ein Lowperformer keinen Anspruch auf das Gehalt ganz rechts hat, sehe ich es nicht als das volle Gehalt an.
Die Stufen 4-6 erhält man schließlich nicht automatisch  ;)
heißt es ja nicht umsonst:
1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung  ...

ergo nur der mittelmäßige durchläuft diese Stufenschritte in dem langem Zeitraum.
(so weit die tarifliche Theorie, die ja nicht gelebt wird und deswegen es ja auch korrekt wäre die Stufen 2,3, 5,6 zu streichen und mehr individuelle Zulagen zu ermöglichen)

BAT

Die Masse meiner Kollegen inkl. meiner Person haben nicht alle Stufen 3,4,5 und 6 unter dem Regime des TVÖD durchlaufen ;)

So einige sind sogar noch weiter rechts (also immer Sinne der Tabelle)  ;D

WasDennNun

Zitat von: BAT am 03.02.2021 12:11
Die Masse meiner Kollegen inkl. meiner Person haben nicht alle Stufen 3,4,5 und 6 unter dem Regime des TVÖD durchlaufen ;)

So einige sind sogar noch weiter rechts (also immer Sinne der Tabelle)  ;D
Ach du Schreck :o So überaltert ? ;D

dahofa

Zitat von: Schokobon am 03.02.2021 11:32
Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und behaupten auch nicht, dies zu tun.
Stimmt so nicht ganz: sh. § 16 Abs. 2 TVöD

Spid

Doch, das stimmt vollumfänglich - oder inwiefern stünde die genannte Norm im Widerspruch dazu?

dahofa

Zitat von: Spid am 04.02.2021 10:22
Doch, das stimmt vollumfänglich - oder inwiefern stünde die genannte Norm im Widerspruch dazu?
Mit einschlägiger Berufserfahrung kommt der Neueingestellte in eine günstigere Stufe. Die Stufen "bilden" zwar keine Berufserfahrung ab, dennoch hat hier einschlägige Berufserfahrung Auswirkung auf die Stufen.

Spid

Besonders qualifizierte Erfahrung (einschlägige Berufserfahrung) besitzt also unter besonderen Umständen (ausschließlich bei Einstellung) einen begrenzten Einfluß auf die Stufenzuordnung. Dadurch ergibt sich aber eben keine Abbildung von Erfahrung. Jemand mit 20-jähriger Erfahrung wird - in Ermangelung einschlägiger Berufserfahrung - in Stufe 1 eingestellt, jemand mit 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3. Jetzt ändern wir die auszuübende Tätigkeit des Ersteren im bestehenden Arbeitsverhältnis und er macht das, was er vorher 20 Jahre gemacht hat - und er verbleibt dennoch in Stufe 1. Die Stufen der Entgelttabelle bilden schlicht keine Erfahrung ab.