Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5025664 times)

chrisy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8550 am: 05.12.2025 15:29 »
Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

So wie ich das verstehe soll nicht das individuelle Gehalt verglichen werden. Sondern die Konstellation Beamter mit 2.Kinder in der niedrigsten Stufe. Ob nun A5, in Hamburg gibt es auch A4 ist mir noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispiel für Hamburg 2020, anhand des Rechners kann man hier das genaue Jahresnetto errechnen. Ergibt bei A4 ca. 33.000 Netto

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2020&g=A_4&s=0&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=2u&pkpv=200

Dieses vergleicht man dann mit dem Rechner und sieht ob die Besoldung in dem Jahr zu niedrig gewesen ist. Wie hier jetzt über 9000 zu wenig.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten das der A4 mit 2 Kindern jetzt tatsächlich 9000 nachgezahlt bekommt und alles ab A10 leer ausgeht, dass wäre ja absurd….

Ok, wenn ich das richtig verstehe, und man gibt je Bundesland eben nur die niedrigste Besoldungs/-Erfahrungsstufe in StK III ein, dann verstehe ich den Sinn des Rechners nicht - da würde doch eine Tabelle mit Angabe der Mindestbesoldung Übersicht für jedes Bundesland ausreichen?

Gibt es denn noch Rechner für die Jahre 2008-2023?

Wenn ich also meinen individuellen Fall berechnen lassen möchte (BaWü A12 Stufe 8), dann hilft mir der Rechner nicht weiter (ich wäre dann mit meinen Werten ebenfalls gut alimentiert)

Ich frage mich grundsätzlich eh, wie jemand der klagt, überhaupt nachweisen kann, dass er zu wenig bekam - da wäre ein richtiger Rechner sehr sinnvoll.

WikingerBrot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8551 am: 05.12.2025 16:14 »
Also ich bleibe dabei, mir ist es echt schleieherhaft wie man einen Single Beamten mit einem 4K-Familien Beamten vergleichen kann?!

Der Singlebemte kann außerdem Nightlife Steuerklasse 3 haben, da macht der Rechner Null Sinn.


Im fall der Fälle, dass es wirklich dazu kommt dass alle Länder zu wenig zahlen sollten, dann glaubt nicht dass wir alle mehr bekommen werden?

Der billigste Weg wäre es die untersten Stufen einfach höher zu gruppieren, wäre ja nicht das erste Mal. Somit würden sie auf die Mindestbesoldung kommen und das Abstandsgebot zu den anderen Gruppen ist auch gegeben.


Dann wird es halt keine Laufbahngruppe 1.1 oder 1.2 oder was auch immer geben, sondern einfach als Beispiel „Allgemeine Laufbahngruppe“ oder weiß der Kuckuck.

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8552 am: 05.12.2025 16:21 »
Ich finde bei dem Besoldungsrechner nirgendwo die Möglichkeit das Amt.bzw die A-Stufe abzugeben?!?

So wie ich das verstehe soll nicht das individuelle Gehalt verglichen werden. Sondern die Konstellation Beamter mit 2.Kinder in der niedrigsten Stufe. Ob nun A5, in Hamburg gibt es auch A4 ist mir noch nicht ganz klar.

Hier ein Beispiel für Hamburg 2020, anhand des Rechners kann man hier das genaue Jahresnetto errechnen. Ergibt bei A4 ca. 33.000 Netto

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/hh?id=beamte-hamburg-2020&g=A_4&s=0&f=3&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2025&stkl=3&lst4f=&r=0&zkf=0&pvk=2u&pkpv=200

Dieses vergleicht man dann mit dem Rechner und sieht ob die Besoldung in dem Jahr zu niedrig gewesen ist. Wie hier jetzt über 9000 zu wenig.

Natürlich kann man daraus nicht ableiten das der A4 mit 2 Kindern jetzt tatsächlich 9000 nachgezahlt bekommt und alles ab A10 leer ausgeht, dass wäre ja absurd….

Ok, wenn ich das richtig verstehe, und man gibt je Bundesland eben nur die niedrigste Besoldungs/-Erfahrungsstufe in StK III ein, dann verstehe ich den Sinn des Rechners nicht - da würde doch eine Tabelle mit Angabe der Mindestbesoldung Übersicht für jedes Bundesland ausreichen?

Gibt es denn noch Rechner für die Jahre 2008-2023?

Wenn ich also meinen individuellen Fall berechnen lassen möchte (BaWü A12 Stufe 8), dann hilft mir der Rechner nicht weiter (ich wäre dann mit meinen Werten ebenfalls gut alimentiert)

Ich frage mich grundsätzlich eh, wie jemand der klagt, überhaupt nachweisen kann, dass er zu wenig bekam - da wäre ein richtiger Rechner sehr sinnvoll.

Wenn die Besoldung eines Beamten mit 2 Kindern,  der untersten Besoldungsstufe für das jeweilige Jahr , unterhalb der Summe im Rechner liegt, dann ist das ein Indiz für eine nicht amtsangemessene Alimentation.

Wie der Dienstherr das dann umsetzt, bleibt ihm überlassen, solange keine weiteren Parameter verletzt werden. In Hamburg hat man Rücklagen gebildet, aus den zu ersehen ist wohin die Reise geht. Das wird dann alles über den FamZ geregelt. Für 2 Kinder ca 450 Euro monatlich mehr und Anhebung der Besoldung zwischen 3,5 - 4,5 % rückwirkend. Aber selbst das würde ja nicht mehr hinkommen.

Dann noch am besten das Partnereinkommen miteinbeziehen und dann sind sie billig von ab.

So wie ich das sehe, sind im neuen Urteil keine Aussagen getroffen worden, ob das rechtmäßig ist.

Ich gehe davon aus, dass Hamburg zumindest schnell verkünden wird, den jährlichen Ergänzungszuschlag b.a.w. zu belassen.
« Last Edit: 05.12.2025 16:33 von tomhsv »