Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5159566 times)

Goldene Vier

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8625 am: 17.12.2025 22:32 »
Schleswig Holstein…. Next year…-

http://archive.today/lIxYs

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8626 am: 18.12.2025 08:31 »
"Effektiver Rechtsschutz", dass ich nicht lache.....  >:(

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8627 am: 18.12.2025 09:11 »
Und...handelt es sich um den Netto oder Brutto Wert ;-)

netto

Sagst du das den Politikern oder ich?  8)

Goldene Vier

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8628 am: 18.12.2025 09:25 »
Niedersachsen denkt nach…… und hat Angst:

Heute im rundblick:
 
Karlsruher Urteil zur Beamtenbesoldung:
Seit 2005 gibt es jedes Jahr Widersprüche von zehntausenden Landesbeamten in Niedersachsen gegen ihre Besoldung. Es geht um den Vorwurf, die Bezüge der niedrigen Besoldungsgruppen lägen nicht - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht verlangt - um mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau. Mehrere Musterklagen wurden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun wird für die erste Jahreshälfte 2026
mit einem Urteil der Richter zu den niedersächsischen Klagen gerechnet, denn eine ähnliche Entscheidung zur Beamtenbesoldung im Land Berlin wurde erst im vergangenen November veröffentlicht. Nach diesem Richterspruch stellen sich die Landespolitiker in Niedersachsen darauf ein, dass Karlsruhe die bisherige Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklären könnte - vielleicht sogar die aktuelle, seit 2023 geltende Regelung, die mit „Familienergänzungszuschlägen” für kinderreiche Beamte mit geringem Einkommen arbeitet. Karlsruhe könnte Niedersachsen zur Anpassung der Vorschriften verurteilen, womöglich aber auch zu Nachzahlungen, die schlimmstenfalls einen Betrag von 750 Millionen Euro jährlich umfassen könnten. Das könnte sich auf mehrere der 20 Jahre beziehen, in denen Beamte Widersprüche eingereicht hatten. Das heißt: Womöglich wird das Land 2026 über einen Nachtragsetat erhebliche Summen nachträglich zur Stärkung der Beamtenbesoldung bereitstellen müssen. Das könnte dann zu Lasten aller bisher angehäuften Rücklagen und Puffer gehen. Erst am 15. Dezember hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) eine „Einmalzahlung” für Beamte beschlossen, um damit für 2025 den nötigen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau zu gewährleisten: 800 Euro für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Allerdings ist dieser Gesetzentwurf anders als erwartet bisher zwar an den Landtag übersandt worden, soll aber noch um eine Bewertung des im November veröffentlichten Berlin-Urteils aus Karlsruhe ergänzt werden. Das Finanzministerium teilt mit, die Berechnungen dazu würden gerade laufen.
 

MasterNoname89

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8629 am: 18.12.2025 10:04 »
Die Angst der Bundesländer ist nicht ganz unbegründet.

Das Urteil hat weit tiefgreifendere Folgen für die Besoldung als nur die reine Anpassung der jeweiligen "Mindestalimentation" in den zurückliegenden Jahren, wie man es offenbar anhand der bisherigen Rechtssprechung mit dem 15 % Abstand erwartet hat. 

Nach meinem Verständnis und wie es auch aus der Zusammenfassung des Urteils hervorgeht, ist die Mindestalimentation der erste Prüfungsschritt, um festzustellen ob die Besoldung in den zurückliegenden Jahren überhaupt verfassungsmäßig sein kann. Das Urteil gilt für das Land Berlin rückwirkend bis zum Jahr 2008. Die Besoldung in diesem Jahr muss also nachträglich zumindest auf die Mindestalimentation gebracht werden einschließlich der Abstandsgebote zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen. Sofern ich mal grob überschlagen konnte, hat vermutlich keines der Länder zu diesem Zeitpunkt verfassungsgemäß alimentiert. Die Prekaritätsschwelle liegt dabei i.d.R. höher als die 15% Zusatz zur Grundsicherung.

In den nächsten Prüfungsschritten ist dann auch das Verhältnis zu Tariflohnindex, Nominallohnindex, Inflation und Bundesbesoldungsentwicklung zu prüfen und ein Abstand von über 5 % macht das Ganze erneut verfassungswidrig, auch wenn Prüfschritt 1 erfüllt ist.

Sieht man sich jetzt die Historie der Besoldungserhöhungen an, gab es in verschiedenen Ländern auch Nullrunden, die wiederum die 5 % Marke wahrscheinlich reißen und weshalb die Differenz zwischen der sich dem Urteil nach ergebenden Mindestalimentation für diese Jahre im Vergleich zur tatsächlichen Zahlung nochmals größer wird. Über die Dauer von fast 20 Jahren ergeben sich dabei erhebliche Ansprüche für jeden Beamten, insbesondere mit Familie.

Die Einbeziehung eines Partnereinkommens schließt das Urteil eigentlich ebenfalls aus, da sich die Mindestalimentation auf die zu leistenden Zahlungen an den Beamten, sprich dessen Nettobesoldung bezieht - unabhängig was der Partner verdient - da die Alimentation dem Beamten UND seiner Familie gilt.

Die Berechnung dieser rechtmäßigen Besoldung ist also sehr komplex und wird auch selbst nach Umsetzung noch viel Angriffsfläche für Klagen bilden.

Der Zeitrahmen für Berlin ist mit einem reichlichen Jahr für den gesamten Zeitraum sportlich, aber auch fair im Sinne der Betroffenen, die nach wie vor ihren täglichen Dienst leisten und ihre Treupflichten erfüllen, während der Dienstherr seine Pflichten seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten nicht vollumfänglich erfüllt.

Interessant wird es auch, inwiefern sich die Alimentationsrechtssprechung auch auf Versorgungsempfänger auswirkt, da diese auch weiterhin 'alimentiert' werden. Auch ob und inwiefern die Ansprüche aus den zurückliegenden Jahren zu verzinsen sind.

Die Problematik wird jetzt gerade erst einmal sichtbar, allerdings ist das nur die Spitze des Eisbergs. Immerhin wurden die 'zurückgehaltenen' Gelder in den letzten Jahren ja auch nicht angespart sondern an anderen Stellen ausgegeben. Die Haushalte haben aktuell vermutlich auch überall ein Defizit, in Sachsen sind es 2,9 Mrd Euro für den kommenden Doppelhaushalt.