Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6588706 times)

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 663
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17490 am: 13.08.2025 15:10 »

In jedem Fall freue ich mich auf die Boulevardjournalie und die Berichterstattung sowie die daraus resultierende Meinung in der allgemeinen Bevoelkerung.


Das Verrückte daran ist, egal, was der Gesetzgeber sich ausdenkt (und dass es für die Mehrheit der Beamten, also die mit ohne drei oder mehr Kindern, kaum was Gutes sein wird, steht so oder so zu befürchten), die Boulevardjournalie wird so oder so verkünden, dass die Beamten mal wieder die großen Gewinner sind. (War, wenn ich mich recht entsinne, bei dem unsäglichen letzten Gesetzentwurf ja auch bereits der Fall, obwohl mit den Händen zu greifen war, dass die meisten Beamten keinerlei Vorteile daraus zu erwarten hatten.)

Das die "Fachpresse" in Deutschland dem Thema Beamtenbesoldung die ihm gebührende Aufmerksamkeit schenkt, war im Übrigen auch schon vor mehr als 30 Jahren so...
https://www.spiegel.de/wirtschaft/grosszuegig-nach-oben-a-42436b24-0002-0001-0000-000013489780

Stimme dir leider zu.
Und wenn ich dann  noch lese " die Wurzel des Uebels ist Art. 33 Abs 5.
Sowas habe ich bisher selten ueber unser Grundgesetz gelesen.

gio

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 32
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17491 am: 13.08.2025 15:14 »

In jedem Fall freue ich mich auf die Boulevardjournalie und die Berichterstattung sowie die daraus resultierende Meinung in der allgemeinen Bevoelkerung.


Das Verrückte daran ist, egal, was der Gesetzgeber sich ausdenkt (und dass es für die Mehrheit der Beamten, also die mit ohne drei oder mehr Kindern, kaum was Gutes sein wird, steht so oder so zu befürchten), die Boulevardjournalie wird so oder so verkünden, dass die Beamten mal wieder die großen Gewinner sind. (War, wenn ich mich recht entsinne, bei dem unsäglichen letzten Gesetzentwurf ja auch bereits der Fall, obwohl mit den Händen zu greifen war, dass die meisten Beamten keinerlei Vorteile daraus zu erwarten hatten.)

Das die "Fachpresse" in Deutschland dem Thema Beamtenbesoldung die ihm gebührende Aufmerksamkeit schenkt, war im Übrigen auch schon vor mehr als 30 Jahren so...
https://www.spiegel.de/wirtschaft/grosszuegig-nach-oben-a-42436b24-0002-0001-0000-000013489780

Der Artikel könnte 1 zu 1 2025 geschrieben worden sein nur mit Euro :)

SwenTanortsch

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,627
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17492 am: 13.08.2025 17:26 »
Nach dem Fachvortrag zur „Amtsangemessenen Alimentation Thüringen“ am 21. Mai 2025 sollte eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan veröffentlicht werden. Leider konnte ich bis dato auf der Internetseite des "tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V." nichts davon finden.

Hat jemand hierzu Informationen?

Zitat:
Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/

Ein wichtiges Forenmitglied, das hierzu Informationen aus erster Hand bekommt, hat vor nicht allzu langer Zeit mitgeteilt das die Ausarbeitung noch ein bisschen dauert.
Nageln Sie mich nicht fest, aber wenn ich mich richtig erinnere wurde September in Aussicht gestellt.

Nach meinem Kenntnisstand arbeitet der Autor gerade an einem Abschnitt, der sich insbesondere mit wiederkehrenden Gehaltsabsenkungen vor der Besoldungsvereinheitlichung 1971/75 beschäftigt, dabei verhältnismßig weit in die Geschichte zurückgeht, deshalb ebenfalls recht zeitaufwändig ist und die Studie weiter anwachsen lässt, die zwischenzeitlich auf mehr als 310 Seiten angewachsen ist und zu der noch ein paar Seiten hinzukommen dürften.

Ein wenig wird's noch dauern, bis die Arbeit fertiggestellt ist. Weiterhin gilt Genauigkeit vor Schnelligkeit.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 313
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17493 am: 13.08.2025 17:41 »
Nach dem Fachvortrag zur „Amtsangemessenen Alimentation Thüringen“ am 21. Mai 2025 sollte eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan veröffentlicht werden. Leider konnte ich bis dato auf der Internetseite des "tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V." nichts davon finden.

Hat jemand hierzu Informationen?

Zitat:
Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/

Ein wichtiges Forenmitglied, das hierzu Informationen aus erster Hand bekommt, hat vor nicht allzu langer Zeit mitgeteilt das die Ausarbeitung noch ein bisschen dauert.
Nageln Sie mich nicht fest, aber wenn ich mich richtig erinnere wurde September in Aussicht gestellt.

Nach meinem Kenntnisstand arbeitet der Autor gerade an einem Abschnitt, der sich insbesondere mit wiederkehrenden Gehaltsabsenkungen vor der Besoldungsvereinheitlichung 1971/75 beschäftigt, dabei verhältnismßig weit in die Geschichte zurückgeht, deshalb ebenfalls recht zeitaufwändig ist und die Studie weiter anwachsen lässt, die zwischenzeitlich auf mehr als 310 Seiten angewachsen ist und zu der noch ein paar Seiten hinzukommen dürften.

Ein wenig wird's noch dauern, bis die Arbeit fertiggestellt ist. Weiterhin gilt Genauigkeit vor Schnelligkeit.

Dann wünschen wir ihm, sollte er das hier zufällig lesen, viel Kraft, Durchhaltevermögen und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel derweil.

SwenTanortsch

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,627
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17494 am: 13.08.2025 18:14 »
Nach dem Fachvortrag zur „Amtsangemessenen Alimentation Thüringen“ am 21. Mai 2025 sollte eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan veröffentlicht werden. Leider konnte ich bis dato auf der Internetseite des "tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V." nichts davon finden.

Hat jemand hierzu Informationen?

Zitat:
Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/

Ein wichtiges Forenmitglied, das hierzu Informationen aus erster Hand bekommt, hat vor nicht allzu langer Zeit mitgeteilt das die Ausarbeitung noch ein bisschen dauert.
Nageln Sie mich nicht fest, aber wenn ich mich richtig erinnere wurde September in Aussicht gestellt.

Nach meinem Kenntnisstand arbeitet der Autor gerade an einem Abschnitt, der sich insbesondere mit wiederkehrenden Gehaltsabsenkungen vor der Besoldungsvereinheitlichung 1971/75 beschäftigt, dabei verhältnismßig weit in die Geschichte zurückgeht, deshalb ebenfalls recht zeitaufwändig ist und die Studie weiter anwachsen lässt, die zwischenzeitlich auf mehr als 310 Seiten angewachsen ist und zu der noch ein paar Seiten hinzukommen dürften.

Ein wenig wird's noch dauern, bis die Arbeit fertiggestellt ist. Weiterhin gilt Genauigkeit vor Schnelligkeit.

Dann wünschen wir ihm, sollte er das hier zufällig lesen, viel Kraft, Durchhaltevermögen und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel derweil.

Das kann er gebrauchen Tom, dessen bin ich mir sicher!

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 263
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17495 am: 13.08.2025 21:11 »
Ich sehe schon die derzeitige Koalition auseinanderbrechen und auf eine Anfrage auf AbgeordnetenWatch kommt die Antwort, dass man sooooooo knapp vor einem neuen Beoldungsgesetz gestanden ist .........

Tom1234

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17496 am: 14.08.2025 00:01 »
Immer so fleißig lieber S..

Tom1234

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17497 am: 14.08.2025 00:02 »
Und morgen geht der Alltag im Schinkel wieder los. ;)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,981
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17498 am: 14.08.2025 06:13 »
Ob wohl gestern ein Beschluss gefasst wurde?

Arwen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17499 am: 14.08.2025 08:11 »
Schinkel ist ein ganz ruhiger Stadtteil und die Schule sowieso .

BWBoy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 345
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17500 am: 14.08.2025 08:54 »
Zitat
Wir setzen uns entschlossen dafür ein, den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zwischen Nettoalimentation und Grundsicherungsniveau wiederherzustellen

Man muss sich vor Augen führen, dass wir von dem Unterschreiten der absoluten MINDEST-Alimentation sprechen.
Das Niveau von 15% über "Zu-Hause-bleiben"....weit weg von einer wirklich aA.

Und die erklären beiläufig: ...wir arbeiten daren...dauert noch...kein Problem...wird schon


Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.

BWBoy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 345
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17501 am: 14.08.2025 09:03 »


Meintest du nicht, dass auch für Kind 1 und 2 der Zuschlag erhöht werden solle?

Die Kinder 1-2 sind im wesentlichen aus dem Grundgehalt zu stemmen. Hier müsste also das Grundgehalt und nicht der Zuschlag erhöht werden. Auch wenn es natürlich für den Dienstherrn billige rist das zu ignorieren, da er sich dann das höhere Grundgehalt für kinderlose spart.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 663
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17502 am: 14.08.2025 09:03 »
Zitat
Wir setzen uns entschlossen dafür ein, den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zwischen Nettoalimentation und Grundsicherungsniveau wiederherzustellen

Man muss sich vor Augen führen, dass wir von dem Unterschreiten der absoluten MINDEST-Alimentation sprechen.
Das Niveau von 15% über "Zu-Hause-bleiben"....weit weg von einer wirklich aA.

Und die erklären beiläufig: ...wir arbeiten daren...dauert noch...kein Problem...wird schon


Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.

Und diejenigen deren Partnereinkommen zu hoch ist, zahlen ein und tragen zur Haushaltskonsolidierung bei, immerhin ist es doch eine Ehre fuer unseren DIenstherrn Dienstleisten zu duerfen. :D :D :D

Wilkinson13

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17503 am: 14.08.2025 09:07 »
Wenn ein Partnereinkommen mit einfließt dürfte das auch weiterhin so bleiben, dass es unterhalb der absoluten Mindestalimentation liegt.

Das könnte so kommen...

Konsequenzen:
- Scheidungen (mein Favorit)
- A6-A8 verlassen die Verwaltung, wenn jung genug und der Ehegatte arbeiten geht.
- Der Partner kündigt seinen (Mini-)Job
- Wechsel in ein Bundesland, das es nicht so macht. Unterschiedliche Systeme gibt es ja schon. (In NRW bekäme ich 10K mehr im Jahr)
- Wechsel zur Kumune? Weiß gar nicht wie die das machen...

Meine Frau und ich arbeiten bei dem selben Verein...
Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen

Johnny75

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 43
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17504 am: 14.08.2025 09:25 »

Wenn wir uns scheiden ließen würde sich das doppelt lohnen

An dieses aparte Gedankenspiel anschließend stellt sich mir darüber hinausgehend die Frage, wie denn wohl ledige (alternativ: geschiedene) Beamte behandelt würden, die für ihre leiblichen beim anderen Elternteil lebenden Kinder (vollen) Kindesunterhalt leisten?