Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6580543 times)

Batto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17475 am: 13.08.2025 09:32 »
Also das sind nicht nur warme Worte, sondern wie der Abgeordnete das ja auch geschrieben hat, arbeitet das BMI an dem Entwurf, Ich schätze spätestens Anfang September werden wir alle Zahlen und Fakten auch zu den Nachzahlungen besonders beim Familienzuschlag haben.

Wie ich gehört habe, ist der politische Druck enorm, in allen Bereichen. Es gibt Umfragen die zurückgehalten werden, wonach mittlerweile über 50% der Beamtenschaft in Deutschland pro AFD sind.

Wir haben den "verrückten Herrn Linnemann", der gegen unseren Stand wettert. Auch bei der CDU/CSU Fraktion brodelt es gewaltig.

Die Regierung muss im Herbst in allen Bereichen liefern, sonst läuft die Demokratie aus dem Ruder, auch bei der Beamtenbesoldung. Das ist vielen jetzt auch klar gewesen.

Ich muss gestehen das ich doch gespannt bin ob deine Glaskugel hier recht behält und wie das ganze ausgestaltet wird. Die Prognose mit 2% mehr pro Jahr bis 2028 + Tarifergebnis (5,8%) und Verdopplung der Familienzuschläge ab dem 3ten Kind wäre in jedem Fall mehr als ich bisher erwartet hätte.

Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17476 am: 13.08.2025 09:40 »
Zitat
Wir setzen uns entschlossen dafür ein, den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand zwischen Nettoalimentation und Grundsicherungsniveau wiederherzustellen

Man muss sich vor Augen führen, dass wir von dem Unterschreiten der absoluten MINDEST-Alimentation sprechen.
Das Niveau von 15% über "Zu-Hause-bleiben"....weit weg von einer wirklich aA.

Und die erklären beiläufig: ...wir arbeiten daren...dauert noch...kein Problem...wird schon

incl. dem Unterschwelligen: an mehr wie das absolute Minimum wollen wir eh nicht ran

Dienst nach Vorschrift?
Dr. Holiday?

Noch andere Ideen

Gute DU wenn aus nur Frust irgendwann Depression wurde  :-\

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17477 am: 13.08.2025 10:17 »
Also das sind nicht nur warme Worte, sondern wie der Abgeordnete das ja auch geschrieben hat, arbeitet das BMI an dem Entwurf, Ich schätze spätestens Anfang September werden wir alle Zahlen und Fakten auch zu den Nachzahlungen besonders beim Familienzuschlag haben.

Wie ich gehört habe, ist der politische Druck enorm, in allen Bereichen. Es gibt Umfragen die zurückgehalten werden, wonach mittlerweile über 50% der Beamtenschaft in Deutschland pro AFD sind.

Wir haben den "verrückten Herrn Linnemann", der gegen unseren Stand wettert. Auch bei der CDU/CSU Fraktion brodelt es gewaltig.

Die Regierung muss im Herbst in allen Bereichen liefern, sonst läuft die Demokratie aus dem Ruder, auch bei der Beamtenbesoldung. Das ist vielen jetzt auch klar gewesen.

Ich muss gestehen das ich doch gespannt bin ob deine Glaskugel hier recht behält und wie das ganze ausgestaltet wird. Die Prognose mit 2% mehr pro Jahr bis 2028 + Tarifergebnis (5,8%) und Verdopplung der Familienzuschläge ab dem 3ten Kind wäre in jedem Fall mehr als ich bisher erwartet hätte.

Wo kommt das denn her? Und was bringen 2% pro Jahr für 3 Jahre? Mehr Familienzuschlag ab dem dritten Kind ist auch Blödsinn.

Ich erkenne daran nichts Gutes.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17478 am: 13.08.2025 10:48 »
Also das sind nicht nur warme Worte, sondern wie der Abgeordnete das ja auch geschrieben hat, arbeitet das BMI an dem Entwurf, Ich schätze spätestens Anfang September werden wir alle Zahlen und Fakten auch zu den Nachzahlungen besonders beim Familienzuschlag haben.

Wie ich gehört habe, ist der politische Druck enorm, in allen Bereichen. Es gibt Umfragen die zurückgehalten werden, wonach mittlerweile über 50% der Beamtenschaft in Deutschland pro AFD sind.

Wir haben den "verrückten Herrn Linnemann", der gegen unseren Stand wettert. Auch bei der CDU/CSU Fraktion brodelt es gewaltig.

Die Regierung muss im Herbst in allen Bereichen liefern, sonst läuft die Demokratie aus dem Ruder, auch bei der Beamtenbesoldung. Das ist vielen jetzt auch klar gewesen.

Ich muss gestehen das ich doch gespannt bin ob deine Glaskugel hier recht behält und wie das ganze ausgestaltet wird. Die Prognose mit 2% mehr pro Jahr bis 2028 + Tarifergebnis (5,8%) und Verdopplung der Familienzuschläge ab dem 3ten Kind wäre in jedem Fall mehr als ich bisher erwartet hätte.

Wo kommt das denn her? Und was bringen 2% pro Jahr für 3 Jahre? Mehr Familienzuschlag ab dem dritten Kind ist auch Blödsinn.

Ich erkenne daran nichts Gutes.

Verstehe auch nicht was daran jetzt der große Wurf sein soll, selbst wenn der Kaffeesatz stimmt...aber wie gesagt, ich habe inzwischen aufgegeben mich an Spekulatiknen zu beteiligen - Entwürfe kommen und gehen...

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17479 am: 13.08.2025 11:30 »
Also das sind nicht nur warme Worte, sondern wie der Abgeordnete das ja auch geschrieben hat, arbeitet das BMI an dem Entwurf, Ich schätze spätestens Anfang September werden wir alle Zahlen und Fakten auch zu den Nachzahlungen besonders beim Familienzuschlag haben.

Wie ich gehört habe, ist der politische Druck enorm, in allen Bereichen. Es gibt Umfragen die zurückgehalten werden, wonach mittlerweile über 50% der Beamtenschaft in Deutschland pro AFD sind.

Wir haben den "verrückten Herrn Linnemann", der gegen unseren Stand wettert. Auch bei der CDU/CSU Fraktion brodelt es gewaltig.

Die Regierung muss im Herbst in allen Bereichen liefern, sonst läuft die Demokratie aus dem Ruder, auch bei der Beamtenbesoldung. Das ist vielen jetzt auch klar gewesen.

Also an den Diskussionen, was Beamte wählen oder nicht mag ich mich garnicht beteiligen.

Zeitlich sehe ich das aber nicht so optimistisch. Warum sollte nach der Sommerpause ein neuer Entwurf vorliegen? 2025 und 2026 ist ein Doppelhaushalt. 2025 findet man zur Besoldung nichts. Das deutet darauf hin, dass man frühestens im Haushalt 2026 kassenwirksam was einsetzt. Die Beratungen zu 2026 beginnen laut HP des Bundestages erst im November. Warum sollte das BMI überhaupt erst einen Entwurf aus der Schublade holen, der höhere Zahlungen (egal wie sie aussehen) beinhaltet, ohne den haushaltsrechtlichen Rahmen abgeklärt zu haben. Realistisch gesehen sollte man meinen das ein Entwurf also erst nach der Verabschiedung Haushalt 2026 kommen wird.

Also eher Januar? Dann geht’s los. Verbändebeteiligung, etc.. Ich glaube an einer Verabschiedung erst gegen Mitte des kommenden Jahres.

Wie ein solches Gesetz aussehen mag weiß ich nicht. Diese Theorie mit den 2% jährlich und und und ist mir sehr unwahrscheinlich. Es löst die Probleme der Tausenden von Widersprüchen und das seltsame Rundschreiben nicht. Dazu bedurfte es ja schon ein zweites Gesetz. Ich kann mir hingegen den NRW- Weg ganz gut vorstellen. Das man hauptsächlich auf höhere Familienzuschläge ab dem dritten Kind abstellt.

Alles andere und vor alle dem kurzfristige Lösungen kommen für aktuell nicht in Frage. Dafür werden gerade zu viele Säue durchs Dorf getrieben, wie Rente für Beamte, weniger Beamte, etc. Das sind alles Phrasen, die in der Bürgerschaft ausdrücklich begrüßt werden. Das stößt so auf offne Ohren. Da kann man tausend Mal argumentieren, dass es finanziell mehr als unrealistisch ist. Wenn du jetzt in der Presse den Geldhahn öffnest, machst du dich mehr als unglaubwürdig. Und mal ehrlich gesagt. Einem Großteil der Bevölkerung ist es völlig egal ob Beamte angemessen alimentiert werden. Für die kriegen wir immer zu viel für das was wir machen.

Es wird was geben und kommen. Aber nicht dieses Jahr. Es wird eine Minimallösung sein. Die Klärung ob diese Lösung rechtmäßig ist wird Jahre dauern. Unterstützung und Verständnis werden wir aus der Bevölkerung nicht erhalten.

Die nächste Generation an Kolleginnen und Kollegen wird über unsere Probleme lachen und ganz andere haben. Wenn sie noch Beamte sind, werden sie länger arbeiten. Am Tag und im Leben. Sie werden andere Versorgungsbezüge erhalten. Egal wie man sie dann nennt.


Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17480 am: 13.08.2025 11:35 »
Die Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind ist nach dem Urteil Bundesverfassungsgericht geboten. In den Ländern gibt es bis zu dem dreifachen Betrag gegenüber dem Bund, und das schon seit Jahren.

Deswegen ist die bisherige Untätigkeit gerade bei diesem Thema des Bundes absolut rechtswidrig. Das wäre so, als ob ich trotz Verbotsschild jeden Tag die Einbahnstraße mit dem Auto fahren würde, ohne überhaupt bestraft zu werden.

Und da es bei den Familienzuschlägen um Kinder geht, kann man behaupten, dass der Bund die Kinderarmut bei seinen eigenen Beamten nahezu fördert.
Denn auch die Kosten für Kinder haben sich in den letzten 5 Jahren nahezu verdoppelt. Und wer noch arbeitet, da greift der Staat gerne zu.

So geht es aber nicht mehr weiter!
 

Arwen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17481 am: 13.08.2025 12:04 »
Nur mal so.....NDS. zahlt 450 Euro und lehnt jegliche Nachzahlungen trotz Widersprüche gegen die Besoldung und 3. Kind ab. Urteile des BverfG interessieren Nds. Überhaupt nicht.Hier gibt es genug dumme Beamte, die immer so weitermachen...






Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17482 am: 13.08.2025 12:07 »
Also das sind nicht nur warme Worte, sondern wie der Abgeordnete das ja auch geschrieben hat, arbeitet das BMI an dem Entwurf, Ich schätze spätestens Anfang September werden wir alle Zahlen und Fakten auch zu den Nachzahlungen besonders beim Familienzuschlag haben.

Wie ich gehört habe, ist der politische Druck enorm, in allen Bereichen. Es gibt Umfragen die zurückgehalten werden, wonach mittlerweile über 50% der Beamtenschaft in Deutschland pro AFD sind.

Wir haben den "verrückten Herrn Linnemann", der gegen unseren Stand wettert. Auch bei der CDU/CSU Fraktion brodelt es gewaltig.

Die Regierung muss im Herbst in allen Bereichen liefern, sonst läuft die Demokratie aus dem Ruder, auch bei der Beamtenbesoldung. Das ist vielen jetzt auch klar gewesen.

Warten wirs ab...

Hat Spahn nicht vor kurzem etwas von einem Kommunikationsproblem gefaselt? Die raffen doch nichts mehr in Ihrer Bubble...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17483 am: 13.08.2025 13:38 »
Die Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind ist nach dem Urteil Bundesverfassungsgericht geboten. In den Ländern gibt es bis zu dem dreifachen Betrag gegenüber dem Bund, und das schon seit Jahren.

Deswegen ist die bisherige Untätigkeit gerade bei diesem Thema des Bundes absolut rechtswidrig. Das wäre so, als ob ich trotz Verbotsschild jeden Tag die Einbahnstraße mit dem Auto fahren würde, ohne überhaupt bestraft zu werden.

Und da es bei den Familienzuschlägen um Kinder geht, kann man behaupten, dass der Bund die Kinderarmut bei seinen eigenen Beamten nahezu fördert.
Denn auch die Kosten für Kinder haben sich in den letzten 5 Jahren nahezu verdoppelt. Und wer noch arbeitet, da greift der Staat gerne zu.

So geht es aber nicht mehr weiter!

Meintest du nicht, dass auch für Kind 1 und 2 der Zuschlag erhöht werden solle?

abi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17484 am: 13.08.2025 14:15 »
Nach dem Fachvortrag zur „Amtsangemessenen Alimentation Thüringen“ am 21. Mai 2025 sollte eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan veröffentlicht werden. Leider konnte ich bis dato auf der Internetseite des "tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V." nichts davon finden.

Hat jemand hierzu Informationen?

Zitat:
Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17485 am: 13.08.2025 14:21 »
Nach dem Fachvortrag zur „Amtsangemessenen Alimentation Thüringen“ am 21. Mai 2025 sollte eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan veröffentlicht werden. Leider konnte ich bis dato auf der Internetseite des "tbb beamtenbund und tarifunion thüringen e.V." nichts davon finden.

Hat jemand hierzu Informationen?

Zitat:
Eine umfassende wissenschaftliche Ausarbeitung von Herrn Dr. Schwan im Umfang von etwa 150 Seiten wird im Laufe des Monats Juni 2025 veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/

Ein wichtiges Forenmitglied, das hierzu Informationen aus erster Hand bekommt, hat vor nicht allzu langer Zeit mitgeteilt das die Ausarbeitung noch ein bisschen dauert.
Nageln Sie mich nicht fest, aber wenn ich mich richtig erinnere wurde September in Aussicht gestellt.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17486 am: 13.08.2025 14:23 »
All diese vermeintliche Ich habe gehoert etc Kaffeesatzleserei bringt uns alle nicht wirklich weiter.
Was BalBund zu Hummels "ich habe gehoert" in einem frueheren Post geschrieben hat, haben so glaube ich alle noch in Errinnerung. Dem ist nichts hinzuzufuegen nach meiner Meinung.
Uns wird nur ein sehr klares Urteil aus Karlsruhe, wann auch immer es kommen mag, helfen.
Ansonsten werden unsere Dienstherrn nur weiterhin in meinen Augen als krank zu bezeichnende Loesungen suchen um den Anschein zu erwecken Sie tun was und zu vermitteln Sie nehmen unsere Verfassung sowie die diesbezuegliche Rechtsprechung zur Kenntnis und halten sich daran, aber in jedem Fall die "billigste" Loesung anzustreben.
Sollte Karlsruhe nicht wie erwartet und von Swen reichlich dargelegt urteilen, sind wir halt alle gekniffen.
In jedem Fall freue ich mich auf die Boulevardjournalie und die Berichterstattung sowie die daraus resultierende Meinung in der allgemeinen Bevoelkerung.
Das alles haette ich mir vor fast 40 Jahren nicht traeumen lassen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17487 am: 13.08.2025 14:24 »
Habe das BMI mal angeschrieben und nach dem aktuellen Sachstand gefragt. Hier die auszugsweise Antwort:

 Der Bundesregierung ist bewusst, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes eine rasche Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung erwarten. Sie wird hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.
 
Gleiches gilt in Bezug auf die von Ihnen aufgeworfene Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene.

Arwen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17488 am: 13.08.2025 14:31 »
Vermtl. Ende August   ansonsten könnte man nochmal bei Swen nachfragen,  ggf. Möglichkeiten hat

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17489 am: 13.08.2025 14:50 »

In jedem Fall freue ich mich auf die Boulevardjournalie und die Berichterstattung sowie die daraus resultierende Meinung in der allgemeinen Bevoelkerung.


Das Verrückte daran ist, egal, was der Gesetzgeber sich ausdenkt (und dass es für die Mehrheit der Beamten, also die mit ohne drei oder mehr Kindern, kaum was Gutes sein wird, steht so oder so zu befürchten), die Boulevardjournalie wird so oder so verkünden, dass die Beamten mal wieder die großen Gewinner sind. (War, wenn ich mich recht entsinne, bei dem unsäglichen letzten Gesetzentwurf ja auch bereits der Fall, obwohl mit den Händen zu greifen war, dass die meisten Beamten keinerlei Vorteile daraus zu erwarten hatten.)

Das die "Fachpresse" in Deutschland dem Thema Beamtenbesoldung die ihm gebührende Aufmerksamkeit schenkt, war im Übrigen auch schon vor mehr als 30 Jahren so...
https://www.spiegel.de/wirtschaft/grosszuegig-nach-oben-a-42436b24-0002-0001-0000-000013489780
« Last Edit: 13.08.2025 14:58 von Nautiker1970 »