Es steht durchaus viel "Schönes" im Urteil. So ist das neue Vorgehen, ALLE Werte immer in Bezug zum Jahr 1996 zu setzen, in meinen Augen ausgesprochen sinnvoll.
Dennoch bin ich (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) ziemlich ernüchtert:
- Ein A6 bekam laut Tabelle im Jahr 2020 genau 50,06% mehr als 1996.
- Ein A15 bekam laut Tabelle im Jahr 2020 hingegen nur 44,35% mehr als 1996.
Weil aber ein E6 im gleichen Zeitraum laut Tabelle bei plus 58,73% lag, ein E15 hingegen nur bei plus 50,82%, ist für den A6 der Parameter 1 (Tariflohnindex) erfüllt, für den A15 hingegen nicht.
Dies führt dann dazu, dass die Besoldung des A6 im Jahr 2020 verfassungswidrig war, die des A15 hingegen nicht. Und zwar NUR, weil die Schlechterbehandlung der oberen im Vergleich zu den unteren Gruppen bei den Angestellten (noch) stärker ausgeprägt war als bei den Beamten. Und nur zur Erinnerung: Die Entwicklung war beim A15 von allen vier Fällen die Schlechteste!
Liebes BVerfG, ist das tatsächlich die intendierte Logik??
(P.S. Die im Urteil stehenden A6/E6- und A15/E15-Vergleichsrechnungen passen nach meinem Verständnis nicht ganz zu den obigen Werten. Aber das ändert nichts am qualitativen Problem, das ich mit der gesamten Rechnung habe.)