Autor Thema: Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz  (Read 23003 times)

HlMatthäus

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Hallo liebe Kollegen,

ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen aber finde die Info einen eigenen Thread wert. In der Suche konnte ich nichts finden, daher hier mein Aufruf an alle Kollegen mit Kindern im Kita- /Kiga- /Schulalter:

Stellt einen Antrag beim zentralen Kindergeldservice in Magdeburg auf Kinderzuschlag. Egal wie hoch dieser Zuschlag ausfällt. Für euch bedeutet das, dass ihr für die Kita / Kiga Entgeltbefreit seid. Es ist nicht abzusehen, dass der Bund demnächst die Besoldung amtsangemessen anpasst (hier sei auf die diversen Threads über die Besoldung verwiesen).

Wir selbst (Beamtenpaar, beide A8, zwei Kinder im Kitaalter) haben jetzt auch den Bescheid über Kinderzuschlag erhalten. Wir wohnen in einer Stadt mit der Mietenstufe IV zur Miete. Nichts außergewöhnliches. Bitte lasst euch nicht vom Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit abschrecken bzw. verwirren. Abzugsfähige Posten wie PKV und KFZ-Haftpflicht werden da gar nicht abgefragt. Von daher ist dieser Rechner eigentlich für die Tonne, da er für uns nicht vernünftig anwendbar ist. Das Ende vom Lied: Antrag stellen und ggf. eben negativ bescheiden lassen.

An die Admins: Wenn es einen Thread dazu gibt den ich nicht kenne bitte wieder löschen oder hierunter verlinken.

Ich hoffe wenigstens einem weitergeholfen zu haben.

Grüße vom Zöllnerapostel

Papermonster

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #1 am: 16.09.2024 20:07 »
Hallo liebe Kollegen,

ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen aber finde die Info einen eigenen Thread wert. In der Suche konnte ich nichts finden, daher hier mein Aufruf an alle Kollegen mit Kindern im Kita- /Kiga- /Schulalter:

Stellt einen Antrag beim zentralen Kindergeldservice in Magdeburg auf Kinderzuschlag. Egal wie hoch dieser Zuschlag ausfällt. Für euch bedeutet das, dass ihr für die Kita / Kiga Entgeltbefreit seid. Es ist nicht abzusehen, dass der Bund demnächst die Besoldung amtsangemessen anpasst (hier sei auf die diversen Threads über die Besoldung verwiesen).

Wir selbst (Beamtenpaar, beide A8, zwei Kinder im Kitaalter) haben jetzt auch den Bescheid über Kinderzuschlag erhalten. Wir wohnen in einer Stadt mit der Mietenstufe IV zur Miete. Nichts außergewöhnliches. Bitte lasst euch nicht vom Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit abschrecken bzw. verwirren. Abzugsfähige Posten wie PKV und KFZ-Haftpflicht werden da gar nicht abgefragt. Von daher ist dieser Rechner eigentlich für die Tonne, da er für uns nicht vernünftig anwendbar ist. Das Ende vom Lied: Antrag stellen und ggf. eben negativ bescheiden lassen.

An die Admins: Wenn es einen Thread dazu gibt den ich nicht kenne bitte wieder löschen oder hierunter verlinken.

Ich hoffe wenigstens einem weitergeholfen zu haben.

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Hallo.

Danke für die Info, ich werde sie unseren, entsprechenden Kollegen/Kameraden weiterleiten.

MfG
Paper

Knecht

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #2 am: 16.09.2024 21:04 »
Wie lange habt ihr auf den Bescheid gewartet? Bei mir sind's jetzt knapp 2 Monate...

HlMatthäus

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #3 am: 16.09.2024 22:00 »
Habe den Antrag im Juli gestellt um die Frist zu wahren. Unterlagen waren dann im September vollständig. Nachdem ich die restlichen Folgeunterlagen eingereicht hatte innerhalb einer Woche. War auch überraschend für mich.

MasterOf

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #4 am: 17.09.2024 06:28 »
Sorry der blöden Nachfrage - ihr habt nun Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn beide Bundesbeamte in A8 sind?
Darf ich fragen, von welchem Umfang wir hier reden?

Hallo liebe Kollegen,

ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen aber finde die Info einen eigenen Thread wert. In der Suche konnte ich nichts finden, daher hier mein Aufruf an alle Kollegen mit Kindern im Kita- /Kiga- /Schulalter:

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Wir selbst (Beamtenpaar, beide A8, zwei Kinder im Kitaalter) haben jetzt auch den Bescheid über Kinderzuschlag erhalten. Wir wohnen in einer Stadt mit der Mietenstufe IV zur Miete. Nichts außergewöhnliches. Bitte lasst euch nicht vom Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit abschrecken bzw. verwirren. Abzugsfähige Posten wie PKV und KFZ-Haftpflicht werden da gar nicht abgefragt. Von daher ist dieser Rechner eigentlich für die Tonne, da er für uns nicht vernünftig anwendbar ist. Das Ende vom Lied: Antrag stellen und ggf. eben negativ bescheiden lassen.

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HlMatthäus

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #5 am: 17.09.2024 06:47 »
Sorry der blöden Nachfrage - ihr habt nun Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn beide Bundesbeamte in A8 sind?
Darf ich fragen, von welchem Umfang wir hier reden?

Hallo liebe Kollegen,

ich bin nur durch Zufall darauf gestoßen aber finde die Info einen eigenen Thread wert. In der Suche konnte ich nichts finden, daher hier mein Aufruf an alle Kollegen mit Kindern im Kita- /Kiga- /Schulalter:

Stellt einen Antrag beim zentralen Kindergeldservice in Magdeburg auf Kinderzuschlag. Egal wie hoch dieser Zuschlag ausfällt. Für euch bedeutet das, dass ihr für die Kita / Kiga Entgeltbefreit seid. Es ist nicht abzusehen, dass der Bund demnächst die Besoldung amtsangemessen anpasst (hier sei auf die diversen Threads über die Besoldung verwiesen).

Wir selbst (Beamtenpaar, beide A8, zwei Kinder im Kitaalter) haben jetzt auch den Bescheid über Kinderzuschlag erhalten. Wir wohnen in einer Stadt mit der Mietenstufe IV zur Miete. Nichts außergewöhnliches. Bitte lasst euch nicht vom Rechner auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit abschrecken bzw. verwirren. Abzugsfähige Posten wie PKV und KFZ-Haftpflicht werden da gar nicht abgefragt. Von daher ist dieser Rechner eigentlich für die Tonne, da er für uns nicht vernünftig anwendbar ist. Das Ende vom Lied: Antrag stellen und ggf. eben negativ bescheiden lassen.

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Korrekt, beide A8/4, 32 Stunden/Woche. Kita-Kosten sind in unserem Landkreis zwar exorbitant hoch aber in anderen Städten und Landkreisen bestimmt ähnlich hoch vorzufinden. Und deshalb ist es auf jeden Fall einen Versuch wert ! Bei Kindern im Schulalter würde da z.B. bei Bewilligung des Kinderzuschlags meines Wissens die "Bildung und Teilhabe" Komponente greifen. Geld für Schulmaterial, Ausflüge etc.

Wir konnten auch nicht glauben, dass wir tatsächlich so wenig Geld verdienen. Wird einem ja immer was anderes erzählt.

Deshalb Leute: Antrag stellen !

shimanu

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #6 am: 17.09.2024 07:56 »
Ich kann die Antragsstellung auch nur empfehlen!
Zunächst dachte ich aufgrund des Rechners auf der Seite der Bundesagentur auch, dass wir keinen Anspruch hätten. Aber hier werden nicht alle abzugsfähigen Kosten (PKV, Riester Wohnkosten) abgefragt, sodass der Rechner im Ergebnis bei uns auch bescheinigte, dass wir keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hätten.
Antrag gestellt, Bescheid nach ca 4 Wochen, monatlich 30 EUR Kinderzuschlag. Kita-Gebühren sind wir dadurch befreit.

Bin in NRW verbeamtet
A10 Stufe 6 Vollzeit, Alleinverdiener (Ehefrau in Elternzeit), 1 Kind
Rechtlich zählen wir als "hilfebedürftig"

Lichtstifter

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #7 am: 17.09.2024 08:29 »
Wo wir inzwischen hingekommen sind....  :-\


Vielleicht sollte man hier mal einen Thread als Hilfe zur Selbsthilfe eröffnen, wie man seine Besoldung aufhübschen kann.

Ich selber bin unterhaltspflichtig für drei Kinder und jeder Monat ist verbunden mit finanziellen Engpässen und ich muss immer weitsichtig planen.

Urlaub gab es lange schon nicht mehr und wenn am Auto was Größeres anfallen sollte, bin ich eigentlich erledigt.

By the way, habt ihr schon mal Wohngeld versucht? Mich würden da die gemachten Erfahrungen interessieren.

Ich werde wohl demnächst eine Nebentätigkeit beginnen, damit die finanziellen Sorgen weniger werden.

Sollte man aber tatsächlich in den Genuss der einen oder anderen Sozialleistung kommen, könnte ich mir die zusätzlichen 8 Stunden pro Woche sparen

Ich kann auch nur alle, die hier in Frage kommen dazu ermutigen. Je mehr davon profitieren, umso besser. Nebenher dürfte das auch medial nicht unentdeckt bleiben, wenn Staatsdiener zu "Sozialfällen" werden.

HlMatthäus

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #8 am: 17.09.2024 09:07 »

By the way, habt ihr schon mal Wohngeld versucht? Mich würden da die gemachten Erfahrungen interessieren.


Von der Reihenfolge würde ich wahrscheinlich zu erst den Kinderzuschlag versuchen und danach Wohngeld. Beim Kinderzuschlag ist für mein Empfinden am meisten zu holen mit dem „geringsten“ Aufwand. Beim Kinderzuschlag sind auf einen Schlag die Kita- und die Mittagessenkosten weg. Das ist im Normalfall mehr als der mögliche Wohngeldzuschuss.
Wenn ich richtig gelesen habe muss man dann aber beim Wohngeldantrag den Kinderzuschlag als „Einkommen“ eintragen und kann logischerweise auch nicht die Kita-Kosten in Abzug bringen, da man ja in der Realität keine mehr zahlt.

Echt durchgerechnet und beantragt habe ich es nicht was in welcher Reihenfolge geschickter ist. Ist n zur mein Empfinden. In unserem konkreten Fall betragen die Kita-Kosten für den beantragten 6 Monatszeitraum grob überschlagen 4.200€ für zwei Kinder (8h) inkl. Mittagessen und das auch nur, weil der August Beitragsfrei ist. Mit dem Zuschlag der tatsächlich noch gezahlt wird sind das in 6 Monaten über 5.000€ Netto Ersparnis. Ich schätze 833€ Wohngeld pro Monat als unrealistisch ein. Daher denke ich, dass es für Familien mit Kita- / Kigakosten am sinnvollsten ist erst den Kinderzuschlag prüfen zu lassen. Beim aufschreiben merkt man erst einmal wieder wie absurd diese Kosten für die Kinderbetreuung sind.

An die Kinderbetreuungspolizei: Bitte keine Wertung darüber wie gut oder schlecht ein 6h, 7h, 8h Platz in der Kita bzw. gar kein Platz ist.

shimanu

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #9 am: 17.09.2024 09:13 »
Wohngeld wird idR für 12 Monate bewilligt und führt auch zu einer Befreigung der Kita-Gebühren.

Organisator

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #10 am: 17.09.2024 09:26 »
Beim aufschreiben merkt man erst einmal wieder wie absurd diese Kosten für die Kinderbetreuung sind.

Kannst ja mal rechnen, wie hoch diese Kosten ohne Subventionierung durch den Steuerzahler wären! Faktor 5 wäre eine ganz vorsichtige Schätzung.

HlMatthäus

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #11 am: 17.09.2024 09:46 »
Wohngeld wird idR für 12 Monate bewilligt und führt auch zu einer Befreigung der Kita-Gebühren.

Danke für den Hinweis! 12 Monate schlägt natürlich 6 Monate. Müsste man nur noch herausfinden wie genau die jeweiligen Zuschüsse berechnet werden, und was dann am Ende tatsächlich zu einer höheren Barauszahlung führt. Habe eben noch einmal nachgelesen und kann deine These bestätigen. Kita- / Kigakosten (inkl. Essen) fallen weg und Bildung und Teilhabe ist sowohl bei Wohngeld als auch bei Kinderzuschlag nach §6a Bundeskindergeldgesetz, vgl. §6b Bundeskindergeldgesetz und für Kitakosten die jeweilige Satzung für Kinderbetreuung des jeweiligen Stadt- oder Landkreises

shimanu

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #12 am: 17.09.2024 10:26 »
Du kannst beide Leistungen parallel bekommen, Kinderzuschlag und Wohngeld.

Beim Kinderzuschlag wird auf die finanziellen Verhältnisse 6 Kalendermonate vor Antragstellung geschaut.
Beim Wohngeld auf die finanziellen Verhältnisse 12 Monate nach Antragstellung.

Gerade für junge Familien kann ich den Tipp geben, bei einer geplanten Auszeit der Mutter von > 12 Monaten ohne Teilzeittätigkeit das Elterngeld anstatt in EG Plus für mehr Monate auszudehnen direkt binnen der 12 Monate auszahlen zu lassen. (Also anstatt 20 x  EG Plus Monate á beispielhaft 900 EUR 10 x EG Basis á beispielhaft 1800 EUR). Ist in der Summe gleich, aber passend zum Kita-Start, vielleicht mit (+-) 1,5 Jahren, kann man nun den Antrag auf Kinderzuschlag stellen und die Familie gilt als Alleinverdienerfamilie für die kommenden 6 Monate als hilfebedürftig und profitiert, trotz zwischenzeitlich evtl erfolgter Wiederaufnahme der Ehefrau in Teilzeit, von der Befreiung der Kita-Gebühren und Verpflegung

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #13 am: 17.09.2024 10:27 »
Du kannst beide Leistungen parallel bekommen, Kinderzuschlag und Wohngeld.

Beim Kinderzuschlag wird auf die finanziellen Verhältnisse 6 Kalendermonate vor Antragstellung geschaut.
Beim Wohngeld auf die finanziellen Verhältnisse 12 Monate nach Antragstellung.

Gerade für junge Familien kann ich den Tip geben, bei einer geplanten Auszeit der Mutter von > 12 Monaten ohne Teilzeittätigkeit das Elterngeld anstatt in EG Plus für mehr Monate auszudehnen direkt binnen der 12 Monate auszahlen zu lassen. (Also anstatt 20 x  EG Plus Monate á beispielhaft 900 EUR 10 x EG Basis á beispielhaft 1800 EUR). Ist in der Summe gleich, aber passend zum Kita-Start, vielleicht mit (+-) 1,5 Jahren, kann man nun den Antrag auf Kinderzuschlag stellen und die Familie gilt als Alleinverdienerfamilie für die kommenden 6 Monate als hilfebedürftig und profitiert, trotz evtl Wiederaufnahme der Ehefrau in Teilzeit, von der Befreiung der Kita-Gebühren und Verpflegung

Irgendwie macht der Post auf erschreckende Weise deutlich, woran das System krankt. Zu wenig Geld ists wohl nicht...

shimanu

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Antw:Kinderzuschlag gem. §6a Bundeskindergeldgesetz
« Antwort #14 am: 17.09.2024 10:37 »
Beim aufschreiben merkt man erst einmal wieder wie absurd diese Kosten für die Kinderbetreuung sind.

Kannst ja mal rechnen, wie hoch diese Kosten ohne Subventionierung durch den Steuerzahler wären! Faktor 5 wäre eine ganz vorsichtige Schätzung.

Hier kann man aber auch gleich eine Grundsatzdiskussion starten. Warum überhaupt Kita-Gebühren? Warum ist die Schule dagegen kostenlos? Hat die Gesellschaft kein Interesse daran, dass Eltern wieder arbeiten gehen können? Sollte es nicht so sein, dass der Wiedereinstieg nach Familienauszeit nicht aufgrund finanzieller Erwägungen aufgeschoben wird? Wäre das nicht eine Möglichkeit dem Arbeitskräftemangel zu entgegnen? Wie hoch wäre der volkswirtschaftliche Schaden durch eine tatächliche flächendeckende kostenlose Kita, wenn mehr Elternteile wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen und wiederum Steuereinnahmen generieren?

Kann man so und so sehen. Ich persönlich finde z. B. die Kita Gebühren mittlerweise zum Teil sehr überzogen. Über 800 EUR Kita-Gebühren im Monat für eine 2x A8 Familie? Und der Kollege wohnt in der Nachbargemeinde und zahlt vielleicht nichts? Berlin sowieso nicht, Niedersachen ab 3. Geburtstag kostenfrei etc..

Gerade hier ist auch eine Stellschraube, wo sich viele der Vollzeitarbeitenden mit Vorschulkindern zu Recht beklagen, dass sich teilweise nicht oder weniger arbeiten lohnt, da die Vergünstigungen wie Kita-Befreiung das mehr an Gehalt auffressen.