Autor Thema: Hinweis auf mögliche AGG-Hopperin rechtens? Datenschutz!?  (Read 7049 times)

juliusc

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Servus, wir kleine Kommune haben in den letzten Wochen zwei Hinweise von "benachbarten" Kommunen und von der Kommunalversicherung  erhalten, dass wir bei öffentlichen Stellenausschreibungen auf die Bewerberin XYZ Acht geben sollen, da diese bei diesen zwei Kommunen Entschädigung erfolgreich eingeklagt hat, weil die die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist und man die Vermutung hat, dass es ihr nur um die Entschädigung geht.

Mal abgesehen davon, ob es ihr tatsächlich nur um Entschädigungen ging, was sich sicherlich auch nicht belegen lässt, aber sind solche Hinweise der Nachbar-Kommunen und der gemeinsamen Versicherung überhaupt rechtens?

Danke und Grüße

was_guckst_du

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...warum sollte es nicht rechtens sein, wenn befreundete Kommunen sich untereinander austauschen, dass man bestimmte Personen ggfls. auf jeden Fall einzuladen hat, weil man andernfalls Rechtsverstöße begehen würde... 8) 8) 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Herbert Meyer

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Im Datenschutz gilt der Erlaubnisvorbehalt, das bedeutet, der Verarbeitung (dazu zählt auch die Weitergabe) personenbezogener Daten ist verboten, es sei denn, eine Rechtsgrundlage erlaubt es. Mir ist als Datenschutzbeauftragter keine Rechtsgrundlage bekannt, die eine solche Offenlegung personenbezogener Daten zwischen "befreundeten" Kommunen erlaubt. Darüber hinaus zählen Gesundheitsdaten zu den sogenannten "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" und besitzen ohnehin ein vom Gesetzgeber nochmal herausgehobenes Schutzniveau.

Ich würde also darauf achten, dass dieser Austausch nirgendwo dokumentiert oder nachweisbar ist, denn ansonsten hat die potenzielle Bewerberin direkt noch ein zweites Einfallstor, um Ärger und Aufwand zu produzieren.


Casa

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Zitat
Servus, wir kleine Kommune haben in den letzten Wochen zwei Hinweise von "benachbarten" Kommunen und von der Kommunalversicherung  erhalten, dass wir bei öffentlichen Stellenausschreibungen auf die Bewerberin XYZ Acht geben sollen, da diese bei diesen zwei Kommunen Entschädigung erfolgreich eingeklagt hat, weil die die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist und man die Vermutung hat, dass es ihr nur um die Entschädigung geht.

Mal abgesehen davon, ob es ihr tatsächlich nur um Entschädigungen ging, was sich sicherlich auch nicht belegen lässt, aber sind solche Hinweise der Nachbar-Kommunen und der gemeinsamen Versicherung überhaupt rechtens?

Danke und Grüße


Nein.
Es liegt ein Verstoß des mitteilenden Mitarbeiters gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vor.
Es liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Nach meiner Einschätzung sehr wahrscheinlich ist das Handeln des mitteilenden Mitarbeiters und auch das Speichern der Daten des Mitarbeiters in der Empfängerkommune strafbar gem. § 42 Abs. 2 DSGVO, für den Mitteilenden ggf. auch nach § 203 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 o. 2 StGB.



Zitat
die offensichtlich nicht ungeeignete schwerbehinderte Bewerberin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen worden ist

Die beiden Kommunen scheinen rechtswidrig gehandelt und eine Schwerbehinderte diskriminiert zu haben.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Casa

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Zitat
Ich würde also darauf achten, dass dieser Austausch nirgendwo dokumentiert oder nachweisbar ist, denn ansonsten hat die potenzielle Bewerberin direkt noch ein zweites Einfallstor, um Ärger und Aufwand zu produzieren.

Oder die Verwaltung verhält sich schlicht rechtskonform und tut nur das, was sie darf. Das dürfte für Einige schon schwer genug sein.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Fragmon

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Praktisch nachvollziehbar jedoch rechtswidrig, sollte sich der Hinweis nicht nur darauf beschränken "Achtung es haben sich bei uns Personen beworben, die das AGG ausnutzen wollen (AGG-Hopper)". Fallen dabei aber Namen oder sogar gesundheitliche Eigenschaften ("Frau X ist schwerbehindert") dann ist dies ein schwerer Verstoß.

was_guckst_du

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...man muss sich nicht wirklich wundern, dass es in D nicht rund läuft... ::)

...der geplante Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin hätte wahrscheinlich auch geklappt, wenn es nicht der befreundete ausländische Nachrichtendienst gewesen wäre, der - weil er eben nicht durch übertriebene datenschutzrechtliche Bestimmungen daran gehindert ist, social media etc. vernünftig zu scannen -  die deutschen bemitleidenswerten Kollegen entsprechend unterrichtet hätte...fehlt jetzt nur noch eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes, das die Verwertung dieser Information im Nachhinein aus datenschutzrechtlichen mißbilligt ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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clarion

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Wer ist denn so bl* und stellt solche Fragen im öffentlichen Forum.

juliusc

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Wer ist denn so bl* und stellt solche Fragen im öffentlichen Forum.

Inwiefern bl*?

VFA West

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Ich würde an eurer Stelle mal über mein Karma nachdenken, nur mal so als Denkanstoß ... Jeder von uns kann früher oder später in die Situation kommen, selbst schwerbehindert zu sein/werden.

clarion

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WFA West, Keine Sorge, ich bin es schon.

juliusc fragst Du das ernsthaft??? Entweder es ist üble Nachrede, weil es nicht stimmt oder Du räumst einer AGG Hopperin die Möglichkeit ein, bei der Nachbarkommune nochmals nachzutreten.... Man sollte schon überlegen,  was man womöglich vom Arbeitsplatzrechner schreibt!

juliusc

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WFA West, Keine Sorge, ich bin es schon.

juliusc fragst Du das ernsthaft??? Entweder es ist üble Nachrede, weil es nicht stimmt oder Du räumst einer AGG Hopperin die Möglichkeit ein, bei der Nachbarkommune nochmals nachzutreten.... Man sollte schon überlegen,  was man womöglich vom Arbeitsplatzrechner schreibt!

Weiß doch keiner, um welche Kommunen es hier geht.

clarion

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

ElBarto

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Finde es in Ordnung wenn man hier versucht sich vor nicht ernstgemeinten Bewerbungen mit der Absicht auf Klage zu schützen.

Früher konnte man sich bei Betrieb A bewerben und der Personaler von Betrieb Z am anderen Ende der Stadt kannte einen auch schon bei Eingang der Bewerbung.
Und zu dieser Zeit war die Arbeitslosenquote auch nicht höher.

Dennoch finde ich es auf der anderen Seite nicht verkehrt diese Art des Datenaustausches in diesem Umfang zu unterbinden.


juliusc

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Ich glaube Du musst noch viel über das alternative lernen.

Man lernt nie aus!

Aber inwiefern über das alternative lernen? Du meinst was genau?