Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 18801 times)

beamtenjeff

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Nabend zusammen,

meine Beihilfe hält seit 8 Wochen die Beine still und hat es bisher nicht für nötig gehalten über meinen Antrag auf Beihilfe zu entscheiden. Im Raum stehen ~3500€ die ich seither nicht-verzinst auslege. Vor 4 Wochen habe ich an den Antrag via Email erinnert, seither weiterhin Stille und nur die Rückmeldung, dass man mitten in einer Systemumstellung steckte und "erst jetzt wieder anfangen kann Anträge abzuarbeiten". Vor ein paar Tagen dann, habe ich heraus gefunden, dass man auch Abschläge beantragen kann: also das auch noch gemacht.

Nun hab ich mir selbst die Grenze gesetzt bis Freitag zu warten und dann mit anwaltliche Unterstützung etwas gegen den Stillstand zu unternehmen - ich habe zum Glück schon lange eine Rechtsschutz.

Hat jemand Erfahrungen zu solch oder einem ähnlichem Vorhaben? Wer wäre hier rein rechtlich mein Gegenüber, die Beihilfe selbst? Ich bin es leid hier einfach untätig zu sein und bin bereit denen jetzt Dampf unter dem Hintern zu machen. Es handelt sich um die Beihilfe BVA Frankfurt (Oder).

Bodycount02

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #1 am: 26.11.2024 22:48 »
Dann sei froh, dass du in Frankfurt/ODER und nicht Frankfurt/MAIN ansässig bist. In Hessen sind Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit. Ansprüche auf irgendwas haben sich hier nicht ergeben, hab das juristisch mal überprüfen lassen.

Einigung2023

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #2 am: 26.11.2024 22:55 »
Zuletzt im Sommer was beim BVA Frankfurt/Oder eingereicht, ging auch zügig. Bisher nie Probleme gehabt, sehr hilfsbereit, wenn ich telefonisch nachgefragt hatte. Dann meist noch in der gleichen Woche den Bescheid bekommen. Es gab auch schon Bearbeitungsgszeiten von 7 Tagen, Rechnung in Höhe von ~300€.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #3 am: 26.11.2024 23:02 »
Dann sei froh, dass du in Frankfurt/ODER und nicht Frankfurt/MAIN ansässig bist. In Hessen sind Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit. Ansprüche auf irgendwas haben sich hier nicht ergeben, hab das juristisch mal überprüfen lassen.

Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

BalBund

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #4 am: 27.11.2024 12:51 »
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.

Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...

Umlauf

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #5 am: 27.11.2024 13:09 »
Sagen wir es so: Es wird peu à peu für für weitere Berechtigte durch die Umstellungen besser, sprich erheblich schneller werden.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #6 am: 28.11.2024 07:48 »
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.

Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...

Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des  ÖD.

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #7 am: 28.11.2024 07:59 »
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.

Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...

Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des  ÖD.

Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.

Organisator

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #8 am: 28.11.2024 08:24 »
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.

Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...

Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des  ÖD.

Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.

Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz

Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #9 am: 28.11.2024 08:34 »
Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.

Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...

Ich finde das absolut skandalös. Es gibt viele Beamte die solch einen Betrag nicht eben so auslegen können, schon gar nicht für 3 Monate. Damit könnte sich das BVerfG auch mal beschäftigen. Wo ist da die Chancengleichheit zu anderen Arbeitnehmern? Für mich neben der Unteralimentation ein weiteres, nicht verständliches Phänomen innerhalb des  ÖD.

Du solltest in dem Monat in dem du die Rechnung bezahlst Bürgergeld beantragen. Beim Bürgergeld gilt das Zufluss und Abfluss Prinzip. Mit so einer hohen Rechnung liegst du für einen Monat unter der Bürgergeldgrenze.

Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz

Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.

Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.

Printmaster

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #10 am: 13.12.2024 07:42 »
Ich muss an dieser Stelle mal eine Lanze für die Beihilfestelle beim BVA Köln brechen, Einreichung von Belegen in Höhe von insgesamt ca. 2.300 Euro per App am 2.12.2024, Eingang des Bescheids am 12.12.2024. Parallel dazu am selben Tag ebenfalls per App bei der HUK eingereicht, da ruht noch still der See...

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #11 am: 13.12.2024 08:02 »
Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz

Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.

Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.
Natürlich liegt Bedürftigkeit vor, jedoch gibt es einen vorrangigen Leistungsträger. Daher wäre allenfalls eine Gerwährung eines Darlehens bzw. die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber der Beihilfestelle rechtlich möglich.

Nautiker1970

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #12 am: 27.12.2024 11:16 »
Das BMDV hat für sich und sein Geschäftsbereichsbehörden die Reißleine gezogen. Ab dem 2. Quartal 2025 wechselt  Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten von der BAV zur Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Ob es dadurch signifikant besser wird, wird man sehen, aber es ist bezeichnend genug, dass ein so großes Ressort der BAV den Rücken kehrt...

Für alle Beamten außerhalb des BMDV-Ressorts müsste das ja (auch oder gerade) eine gute Nachricht sein, wenn die BAV plötzlich so viele "Kunden" abgibt.

Nautiker1970

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #13 am: 27.12.2024 11:42 »
Korrektur: Das BMDV zieht in Sachen Beihilfe nicht vom BVA (Bundesverwaltungsamt, Behörde im Geschäftsbereich des BMI) sondern von der ressorteigenen BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen) zur Postbeamtenkrankenkasse um. Aber egal ob nun BVA oder BAV oder wie die Institutionen, die für die Beihilfe zuständig sind, noch so alle heißen, so richtig optimal zu laufen scheint es wohl eher selten...

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #14 am: 27.12.2024 12:31 »
Dann würde man im besten Fall ein Darlehen erhalten (Subisidiariätsprinzip) und dann auch nur, wenn nachgewiesenerweise kein eigenes Vermögen vorhanden ist. --> Viel Arbeit für die Katz

Ich würde eher meinen Dienstherren in der Behörde ansprechen. Schließlich ist dieser für die Auslagerung der Beihilfeleistungen verantwortlich und hat wohl versäumt, eine enstprechende Servicequalität zu vereinbaren. Hier könnte z.B. ein Dienstherrendarlehen oder ein Vorschuss beantragt werden, um die Dienststelle ein wenig unter Druck zu setzen, um auf das BVA einzuwirken.

Sehe ich anders. Die Erstattung erfolgt ja frühstens im Folgemonat wenn nicht sogar noch später. Dadurch liegt im Monat in dem das Geld überwiesen wird eine Bedürftigkeit vor. Der Anteil der Krankenkasse sollte nicht das Problem sein sondern der Anteil der Beihilfe.
Natürlich liegt Bedürftigkeit vor, jedoch gibt es einen vorrangigen Leistungsträger. Daher wäre allenfalls eine Gerwährung eines Darlehens bzw. die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber der Beihilfestelle rechtlich möglich.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Antrag bei der Beihilfestelle zu stellen ist. Dies wird ja auch getan. Da Nun aber teilweise zwischen 8-16 Wochen auf das Geld gewartet wird und der Antragssteller alle gesetzlichen Pflichten erfüllt hat mit dem Antrag, besteht in dem Monat der Bezahlung an den Arzt ein Bürgergeldanspruch.


Vorrangige Leistungen
Das Bürgergeld ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Was heißt das?

Wenn Sie Ansprüche auf Leistungen wie z. B. Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Elterngeld oder Unterhaltsleistungen haben, sind diese Leistungen vorrangig zu beantragen oder geltend zu machen. Denn solche sog. vorrangigen Leistungen (§ 12a SGB II) werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, um damit Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beenden oder zu vermindern. Aber auch Ihr Lohn oder Ihr Gehalt ist dem Bürgergeld vorrangig und wird unter Berücksichtigung von Absetzbeträgen (§ 11b Abs. 3 SGB II) angerechnet. 

Grundsätzlich gilt also: das Bürgergeld erhalten Sie erst, wenn Sie alle anderen möglichen Einkommensquellen ausgeschöpft haben.

Wenn die Bearbeitung Ihrer Anträge bei anderen Behörden etwas länger dauert, kann das Jobcenter zunächst für das fehlende Geld in Vorleistung treten und rechnet später mit den anderen Behörden ab.

« Last Edit: 27.12.2024 12:43 von InternetistNeuland »