Autor Thema: Einladung zum Gespräch  (Read 516 times)

AngestellterBeamter

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #15 am: 26.07.2025 22:57 »
§ 65 Abs. 1 LPVG NRW (Hinweis auf Hinzuziehung eines Personalratsmitglieds):

    „Der Beschäftigte kann ein Mitglied des Personalrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen, wenn ein Gespräch mit der Dienststelle geführt wird, in dem es um seine persönlichen Angelegenheiten geht.“w. landesrechtlichen Regelungen für Personalvertretungen.
Der Arbeitgeber (bzw. die Dienststelle) darf also nicht einseitig entscheiden, wer dich im Gespräch „vertritt“ oder anwesend ist – das wäre eine Umgehung deiner Beteiligungsrechte und damit rechtswidrig.

Du darfst "ein" Mitglied hinzuziehen. Da steht aber weder, dass du dir das aussuchen darfst, noch das du das verweigern darfst. Evtl. steht ja woanders, dass bei solchen Gesprächen immer ein PR-Mitglied dabei sein MUSS. Und nur weil der AG Person A eingeladen hat, heißt das ja nicht, dass der AG sich Person A ausgesucht hat. Er hat vermutlich, wie ich oben schon schrieb, dem Personalrat gesagt "Am XX ist ein Gespräch, wir brauchen wen vom PR" und der PR sagte dann "An dem Tag kann Mitglied XYZ, bitte einladen".


Was mich auch sehr stutzig macht, ist dein Hinweis darauf, dass du keine dienstliche Email hast und trotz Namen nicht in der Lage bist, die Kontaktdaten der eingeladenen Personen rauszufinden.
Ließt sich irgendwie so, dass du kein Zugriff aufs Intranet hast. Evtl. stört sich der AG auch daran, dass du dienstliche Belange mit deiner privaten Email regelst. Bei uns wäre es zumindest so, das das sehr schnell eine Abmahnung gäbe.

Was arbeitest du da denn? Hast du einen dienstlichen PC bekommen? Der PR ist nicht für dienstliche Emails zuständig und die Frage ist, wie du dem AG das mitgeteilt hast. Hast du ihm am ersten Tag mal im Flur zugeschrien, dass du keine dienstliche Email hast oder hast du ihm das regelmäßig mitgeteilt? Bei uns bekommt man nach dem Dienstausweis sofort seine Zugangsdaten für den dienstlichen Account und hat dann auch sofort eine Email. Da gibts höchstens die Einschränkung, ob man weltweit oder nur haus intern Emails verschicken darf.

Worum gehts denn in den Gespräch? Hast du die Befürchtung, eine Abmahnung/Kündigung zu erhalten? Ist dir ein Fehlverhalten bewusst? Weißt du, ob es ähnliche Gespräche bei Kollegen gab? Hast du auffällig viele Fehltage oder bist regelmäßig Freitags oder Montags krank, ggf. ohne AU? Hast du schonmal Abmahnungen erhalten?

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #16 am: 27.07.2025 08:21 »
Ich dachte immer, dass eine jährlich Personalvollversammlung verpflichtend ist.
Insofern muss baernrw wohl in einem anderem Rechtskosmos leben.

Aber wer weder Telefon noch GVPL noch Dienstemail hat, der lebt offenbar auch in einem anderem technischem Universum.

Skurril

baernrw

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #17 am: 27.07.2025 08:58 »
Hallo zusammen,

Ganz offenbar arbeite ich in einer Dienststelle, die so wie sich hier herausstellt, nicht wirklich optimal aufgestellt ist.
Ich finde es aber bedauerlich, oder empfinde es hier falsch, dass mir hier vorwürfe gemacht werden.

Viele in unseren Abteilungen arbeiten unter dem Radar. Und wo es keine Probleme gibt, wird auch nicht weiter nachgefragt.

Ich finde aber viele Denkweisen hier auch problematisch, nach dem Motto ich soll aktiv den Personalrat ausfindig machen und mit ihm in Kontakt treten.

Das kann man zwar machen. Ich sehe aber, dass ein Personalrat die Aufgabe hat, die Beschäftigten optimal zu vertreten. Das können Sie nur, wenn sie in Kontakt mit den Beschäftigten sind.

Da der Personalrat nicht aktiv ist, jedenfalls nicht. Für die Beschäftigung habe ich damit meine Zweifel, dass der Personalrat mir effektiv bei einem Gespräch hilft.

Ich bleibe aber immer noch dabei, dass ich als Beschäftigter das Recht habe, zu entscheiden, ob ich jemanden dabeihaben möchte oder nicht.

Ich habe weder Dienstrechner, eine eigene E-Mail-Adresse noch ein Diensttelefon.

Als ich am Anfang den Personalrat danach befragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass das bei vielen so üblich ist und viele mit ihren privaten E-Mail-Adressen arbeiten. Und man, als Beschäftigte kein Anrecht hat, dass der Arbeitgeber  eine Mail-Adresse zur Verfügung stellt.

Schriftlich wollte der Personalrat  mir das natürlich nicht geben.
Mich wundert aber aktuell nicht mehr, dass der öffentliche Dienst so unmotiviert arbeitet.


Welches Video meinst du genau?
Interview mit Norbert Grupe

Viele Grüße

MoinMoin

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #18 am: 27.07.2025 09:31 »
Ich gehe davon aus, dass du einen Tisch, Stuhl und Raum beim Dienstherren bekommst.
Und ohne Rechner nur Papierarbeiten erledigst.

Also was machst du eigentlich mit welchen Arbeitsmitteln den ganzen Tag???

Wie soll dich der PR finden, wenn es keinen GVPL gibt und du nur per Post kommunizieren kannst?

Aber da bei euch illegalerweise keine PVV gemacht wird, scheint ihr eine Schattenbehörde zu sein oder eine virtuelle.
Denn ansonsten dürfte ein PR irgendwo einen Raum haben wo er physikalisch anzutreffen ist.

Aber da du offenbar elektronisch in deiner Behörde nicht existent bist, dann kann es natürlich sein, dass du einfach nicht gefunden wirst.

ich bleib dabei Skurril.

Und verständlich, wenn du jetzt bockig bist, und willst, dass der PR gefälligst auf dich zukommen soll, aber mit so einer Grundhaltung steht man sich gehörig im Weg und da würde ich als Dienstherr durchaus das Gespräch suchen.

Und wo jetzt dein Problem ist, einfach den Dienstherren schriftlich mitzuteilen, wen du gedenkst in das Gespräch mitzunehmen, bzw. das Gespräch dazu zu nutzen mit dem dir unbekannten Vertretern endlich mal ins Gespräch zu kommen und so wie Tiffy geschrieben hat zu verfahren ???


NWB

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Antw:Einladung zum Gespräch
« Antwort #19 am: 27.07.2025 10:54 »
Ist halt immer die Frage, was man bewirken möchte. Konstruktiv mitarbeiten oder direkt eskalieren.