Autor Thema: Erstattung von Rentenbeiträgen – Auswirkungen auf die Pension?  (Read 2490 times)

Alexander79

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https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2025/250402-zuschuss-krankenversicherung.html

Stimmt ja auch, du bekommst ja nicht über 71,75%.
Wenn du aber 500€ Rente bekommst und 2000€ Pension und 2500€ deine 71,75% wären, bekommst du trotzdem nochmal dazu 8,55% von 500€ sprich 42,75€ oben drauf.
Und dadurch liegst du praktisch über deinen 71,75%, eines vergleichen Beamten, der keine gesetzliche Rente bezieht.

MoinMoin

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827,92€ abzzgl. 12% KV ???
Wieso 12% abzug KV, ich dachte momentan wären es 8,55% die man selber tragen muss.

Die meisten Flüchtlinge sind junge Leute, wenn sie 40 Jahre Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, sind die doch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen.

In München erhält man 890 € Kaltmiete + 50 € Heizkosten + 563 € Grundsicherung.

Man müsste also ein Rente von 1503 € Netto haben um NICHT in der Grundsicherung zu landen.
minus 655€ Wohngeld sind es 850€ Netto -> also ist man abhängig von der Grundsicherung in München, wenn man 40 Jahre nur 40h pro Woche gearbeitet hat, also erst mit 27 anfangen konnte zu arbeiten.
Verständlich, dass man sich dafür nicht krum macht.

Was immer gerne außer acht gelassen wird, ist das man Wohngeld bekommt und das es auch günstigere Ecken in Deutschland gibt.
Chemnitz
314 € + 50 € + 563 =927€
Rentner
und da bekäme der Renter rund 300€ Wohngeld

Also ohne staatlichen Zuschuss (Wohngeld) ist man auch dort mit 40Jahrex40h im Mindestlohn in der Grundsicherung mit Wohngeld bleibt was über.
Und wenn man wirklich Vollzeit arbeitet, 20% mehr Einkommen hat mit 6x8h, dann kann man sich doch richtig was leisten.

bebolus

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Die meisten Flüchtlinge sind junge Leute, wenn sie 40 Jahre Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, sind die doch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen.

In München erhält man 890 € Kaltmiete + 50 € Heizkosten + 563 € Grundsicherung.

Man müsste also ein Rente von 1503 € Netto haben um NICHT in der Grundsicherung zu landen.

Bei solchen Rechenbeispielen kann ich verstehen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der zukünftigen Rentner lieber 2x pro Jahr in den Urlaub fährt anstatt monatlich 50€ für die Altersvorsorge zu investieren. Es ist nämlich offenkundig verschwendetes Geld, weil der Staat sowieso durch Wohngeld auffüllt.

InternetistNeuland

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827,92€ abzzgl. 12% KV ???
Wieso 12% abzug KV, ich dachte momentan wären es 8,55% die man selber tragen muss.

Die meisten Flüchtlinge sind junge Leute, wenn sie 40 Jahre Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, sind die doch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen.

In München erhält man 890 € Kaltmiete + 50 € Heizkosten + 563 € Grundsicherung.

Man müsste also ein Rente von 1503 € Netto haben um NICHT in der Grundsicherung zu landen.
minus 655€ Wohngeld sind es 850€ Netto -> also ist man abhängig von der Grundsicherung in München, wenn man 40 Jahre nur 40h pro Woche gearbeitet hat, also erst mit 27 anfangen konnte zu arbeiten.
Verständlich, dass man sich dafür nicht krum macht.

Was immer gerne außer acht gelassen wird, ist das man Wohngeld bekommt und das es auch günstigere Ecken in Deutschland gibt.
Chemnitz
314 € + 50 € + 563 =927€
Rentner
und da bekäme der Renter rund 300€ Wohngeld

Also ohne staatlichen Zuschuss (Wohngeld) ist man auch dort mit 40Jahrex40h im Mindestlohn in der Grundsicherung mit Wohngeld bleibt was über.
Und wenn man wirklich Vollzeit arbeitet, 20% mehr Einkommen hat mit 6x8h, dann kann man sich doch richtig was leisten.

Um Wohngeld zu erhalten benötigst du ein Mindesteinkommen. Du musst aus deinen Nettoeinkünften die Bruttowarmmiete alleine bezahlen können.

Am Beispiel München bräuchte man 940 € Netto Rente um überhaupt das Mindesteinkommen für Wohngeld zu erhalten.

Zudem verkennst, dass berechnet wird, ob Wohngeld oder Grundsicherung höher ist. Die höhere Leistung wird dann bewilligt. Für Rentner ist fast immer die Grundsicherung höher, da es bei der Berechnung des Einkommens Freibeträge gibt.

Egge2206

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Die Zukunft der Sozialsysteme muss von der Demografie her gedacht werden. Eine stabile Bevölkerungsentwicklung ohne Zuwanderung wäre in einem Industriestaat nur bei einer Geburtenrate von etwa 2,1 Kindern je Frau gewährleistet. Das westliche Industrieland mit der höchsten Geburtenrate ist Frankreich mit rund 1,8 Kindern. Diese Rate reicht – kombiniert mit jährlich 200.000 bis 300.000 Zuwanderern und einer optimalen Anpassung der Systeme (z. B. Pflege- und nachbarschaftsorientierte Seniorenbetreuung auf kommunaler Ebene nach japanischem Vorbild sowie konsequente Digitalisierung) – nach gängigen Modellen gerade noch aus. Neuere, auf KI-gestützten Prognosen beruhende Modelle gehen davon aus, dass Sozialsysteme auch noch bei 1,6 bis 1,45 Kindern pro Frau und rund 150.000 jährlichen Zuwanderern stabilisiert werden können.

Deutschlands Geburtenrate liegt jedoch lediglich bei etwa 1,35 Kindern pro Frau. Damit ist der Sozialstaat bei moderater Zuwanderung selbst mit radikalster Digitalisierung langfristig nicht zu retten. Je stärker politische Kräfte Zuwanderung begrenzen wollen, desto höher müsste die Geburtenrate ausfallen, um die Systeme zu stabilisieren.

Es braucht daher Offenheit für neue Ideen, da alle postindustriellen Gesellschaften langfristig schrumpfen werden. Dies stellt ein historisch einmaliges Phänomen dar, das es in dieser Form in der Menschheitsgeschichte bislang nicht gegeben hat. Machen wor uns nichts vor. So viel Realismus muss sein. Dazu kommt, dass postindustrielle Gesellschaften mit veralteter Infrastruktur und überalterter Bevölkerung naturgemäß deutlich weniger innovationsfreudig und innovationsfähig sind.

Mit 1,35 Kindern pro Frau schrumpfen wir zum Trost aber immer noch langsamer als Südkorea mit 0,75.

Ihr könnt mir gerne widesprechen. Als ich letztens auf diesen Gedanken kam, wurde ich pessimistisch.

juckt wen hier im Thread?

Stempelritter

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Hallo zusammen,

kurz zu meinem Fall:
   •   ca. 1,5 Jahre als Tarifbeschäftigter im öD, danach Verbeamtung, seit 2022 Beamter auf Lebenszeit.
   •   Die Zeit als TB wurde mir für die Probezeit (BaL) angerechnet.
   •   Nun überlege ich, ob ich mir meine Rentenbeiträge erstatten lasse (Formular V0900).

Frage: Kann ich mir die Beiträge auszahlen lassen und die 1,5 Jahre trotzdem als ruhegehaltfähige Dienstzeit anrechnen lassen?

Hypothesen:
   1.   Erstattung und Anrechnung schließen sich aus (Zeit „verbraucht“).
   2.   Erstattung hat keine Auswirkung, weil § 10 BeamtVG nur auf die dienstrechtliche Bedeutung abstellt – ein Doppelvorteil entsteht erst bei Rentenbezug.
[...]
Die Erstattung wäre jetzt, die Pension irgendwann, zu den dann geltenden gesetzlichen Regelungen. Konsequenz: Würde jetzt angerechnet und die Erstattung entsprechend gekürzt ausgezahlt, dann müsste die Anrechnung unverfallbar werden. Dem ist aber nicht so, das BeamtVG kann geändert werden und erst bei Eintritt in den Ruhestand wird verbindlich festgesetzt. Umgekehrt müsste die Rentenversicherung den Kürzungsbetrag nachträglich auszahlen, wenn bei Ruhestandseintritt eine Anrechnung tatsächlich nicht (mehr) erfolgt. Da letzteres etwas kompliziert erscheint wird die Auszahlung vermutlich nicht gekürzt. Eine Verrechnung könnte ja auch am anderen Ende erfolgen, also bei der Pension: "Hmmm, sie haben vor xx Jahren eine Erstattung i.H.v. x€ bekommen? Computer sagt, sie erhalten x,xx€/m weniger Pension!"