Hallo zusammen,
kurz zu meinem Fall:
• ca. 1,5 Jahre als Tarifbeschäftigter im öD, danach Verbeamtung, seit 2022 Beamter auf Lebenszeit.
• Die Zeit als TB wurde mir für die Probezeit (BaL) angerechnet.
• Nun überlege ich, ob ich mir meine Rentenbeiträge erstatten lasse (Formular V0900).
Frage: Kann ich mir die Beiträge auszahlen lassen und die 1,5 Jahre trotzdem als ruhegehaltfähige Dienstzeit anrechnen lassen?
Das hängt von der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Pensionierung ab, aber tendenziell Nein
Hypothesen:
1. Erstattung und Anrechnung schließen sich aus (Zeit „verbraucht“).
2. Erstattung hat keine Auswirkung, weil § 10 BeamtVG nur auf die dienstrechtliche Bedeutung abstellt – ein Doppelvorteil entsteht erst bei Rentenbezug.
3. Es hängt davon ab, ob die Versorgungsstelle die Zeiten schon verbindlich festgestellt hat.
Meine Einschätzung: Am plausibelsten erscheint mir Variante 2: Beitragserstattung möglich, ohne Verlust der Anrechnung – weil ich ja keine Rente beziehen werde.
siehe meine Antwort oben, am wahrscheinlichsten ist jedoch Variante 1
Hat jemand praktische Erfahrungen, wie die Versorgungsstellen damit umgehen?
Die Versorgungsdienststellen fordern von den Betroffenen in der Regel bei dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand einen aktuellen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung an. Wenn bis dahin die Beitragserstattung durchgeführt wurde, kann die Rentenversicherung lediglich bestätigen, dass es keinerlei anrechenbare Versicherungszeiten mehr gibt.
Auch kann es sein, dass man mit der Erstattung die Wartezeit von 45 Jahren als Beamter nicht mehr erfüllt, und so entweder 1,5 Jahre länger arbeiten muss, um eine ungekürzte Versorgung erhalten zu können, oder eine Kürzung in Anspruch nehmen muss.
Da auch durch einen Versorgungsausgleich (also Scheidung), durch Minijob, durch Pflege eines Angehörigen oder durch freiwillige Beiträge die Wartezeit mal erfüllt werden kann, und auch niemand weiß, wie die Gesetze in 30 Jahren aussehen werden (Höchstversorgung bspw. erst nach 45 statt 40 Jahren?) , rate ich dringend von der Beitragserstattung zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Man kann sich die Beiträge ja auch nach dem Eintritt in den Ruhestand auszahlen lassen. Die Beiträge werden nur nicht verzinst, so dass man in xx Jahren das gleiche Geld bekommen würde wie heute.