Es geht eher darum, dass man durch die Beitragserstattung bereits eine Form der Versorgung (wenn auch im Rahmen einer Einmalzahlung) bekommen hat.
Aus Sicht des Gesetzgebers ist es unbillig, dass diejenigen, die die 60 Monate erreichen, zwar eine gesetzliche Rente bekommen, diese aber auf die Pension angerechnet wird, während diejenigen, die nur 59 Monate haben, die Beitragserstattung vollständig für sich verbrauchen dürfen und keine Nachteile daraus haben.
Daher gibt es zumindest bei vielen Ländern schon jetzt eine Klausel, die sinngemäß besagt, dass eine Abfindung dieser Zeiten eine gleichzeitige Anrechnung in der Pension ausschließt. Daher werden, zumindest bei vielen Landesbeamten, diese Zeiten zum Pensionseintritt erneut geprüft, sofern sie entscheidungserheblich sind.
In meiner Erinnerung dachte ich, es gäbe auch für Bundesbeamte eine solche Regelung. Ich habe sie jedoch bisher nicht gefunden. Daher bin ich mir jetzt etwas unsicher.
Selbst wenn es sie aktuell nicht geben sollte, bedeutet das aber auch nicht, dass es so bleibt. Die Gesetzgeber haben sich auch in der Vergangenheit als sehr kreativ erwiesen, wenn es darum ging, bei den Beamten Gelder einzusparen.