Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Verwalter in Gestern um 19:51Nun ja, Verzugszinsen sind ja einfachgesetzlich ausgeschlossen bei der Besoldung (§3(6) BBesG BE), deswegen meine Verwunderung.


https://youtu.be/7CXl8YrP7nM?si=R67AL5LAwjU_MHMr

Genau hinhören

GeBeamter

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 17:20Wo steht das? Ich dachte immer dass die Pension nur gesetzliche und betriebliche abbildet. Daher muss die Alimentation ja hoch genug sein um Mittel zur privaten Altersvorsorge übrig zu haben.

Rein logisch darf ein Beamter, der nach Grundgesetz und hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums amtsangemessen alimentiert wird gar nicht auf eine private Altersvorsorge verwiesen werden.