Müsste man nicht noch Kostendämpfungspauschale und ggf. den Beihilfebeitrag, also die 22 Euro bei der Mindestbesoldung berücksichtigen?
Und ist nicht der volle/mit Pauschbeihilfe halbe GKV-Beitrag mittlerweile höher als die angesetzten PKV-Beiträge?
Oder ist das alles mit der "Typisierung" erledigt?
Ein Beamter, der Mitglied in einem Solidarverein (3. Möglichkeit der KV) ist würde dann auch unter der Mindestbesoldung liegen. Das BVerfG rechnet aber nur mit der PKV. Das war früher der Regelfall, heute muss es aber nicht mehr so sein.