Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg

Begonnen von Ozymandias, 19.11.2025 11:29

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LehrerBW

Zitat von: Quasselstrippe in 23.11.2025 10:58
Zitat von: LehrerBW in 21.11.2025 10:39
Naja...im Beschluss vom BVerfG ist nirgends was von nem Partnereinkommen erwähnt.
Und momentan sieht die rechtliche Grundlage, wie die Besoldung auszusehen hat, kein Partnereinkommen vor.

Es wird im Beschluss aber deutlich erwähnt, dass auch nur die Bestandteile zur Besoldung zählen, die allen Besoldungsgruppen zustehen und dauerhaft sind.
Also irgendwelche Einmalzahlungen oder Bestandteile die bei irgendeiner Besoldungsgruppe nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht mehr zur Ermittlung der amtsangemessenen und Mindestalimentation.

Ich denke auch, dass die Tariferhöhung nicht einfach so übernommen wird...denn sie ist laut der neusten Rechtsstprechung nur ein Parameter.

In der Randnummer 78 des Beschlusses steht, dass Zulagen einzubeziehen sind, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe zustehen. Es steht dort nicht, dass es nur um Zulagen geht, die sämtliche Beamte aller Besoldungsgruppen erhalten.

Beispiel: Eine Zulage nur für A11-Beamte darf also in die Betrachtung der Verfassungsmäßigkeit der A11er einbezogen werden, auch wenn diese Zulage bei anderen Besoldungsgruppen nicht existiert.

So lese ich das zumindest...

Hmmm...ich glaube du hast zur Hälfte Recht.
Leider 😔
Zur Hälfte nur, weil bei der Lesart der Erhöhungsbetrag für das zweite Kind (in meinen Augen das größte Ärgernis, denn dieser Zuschlag in Höhe von knapp 500€ schmilzt bis A13/7 komplett weg) trotzdem rausfallen würde, denn er wird nicht unterschiedslos gewährt sondern schmilzt bereits bei A7/2 ab...und damit ist der Bestandteil des beschissenen 4 Säulen Modells verfassungswidrig.
Sind dann nicht eigentlich alle Familienzuschläge obsolet, denn sie stehen nur denen zu, die tatsächlich auch Frau und Kinder haben?

Ozymandias

Zitat von: 1000Baht in 23.11.2025 09:52
Für mich ist das kein schön reden, ganz im Gegenteil. Das sind Allgemeinplätze und ein Rumgeeiere, ohne wirklich klare Ansagen zu machen. Das sind die Spitzenpolitiker ihre jeweiligen Partei, die wissen das schon seit Jahren, was eigentlich falsch läuft und machen Alle mit.
Es wird sich in Baden-Württemberg ohne klare Beschlüsse des BVerfG (für Baden-Württemberg) wenig tun. Und selbst nach einem entsprechenden Beschluß wird man so lange wie möglich mit einer Umsetzung warten und versuchen zu tricksen, wo es nur geht.

Es gibt derzeit noch kein einziges Verfahren für BW am BVerfG.
Es gibt nur eine handvoll offene Klagen, vor allem vom DRB BW. Bis die beim BVerfG sind und entschieden wurden, vergehen locker weitere 5 Jahre. Vor allem bezüglich Partnereinkommen stecken die Verfahren noch in den Kinderschuhen.

Am 8. März sind Wahlen. Bis dahin passiert überhaupt nichts. Fraglich, ob Bayaz  dann voraussichtlich unter Schwarz-Grün (derzeit einzig realistische Option) Finanzminister bleibt.

Man kann zu Wahlterminen mal hingehen und fragen was diesbezüglich geplant ist. Da wird aber auch nur heiße Luft erzählt werden.

Neuer12

Zitat von: LehrerBW in 23.11.2025 11:36
Zitat von: Quasselstrippe in 23.11.2025 10:58
Zitat von: LehrerBW in 21.11.2025 10:39
Naja...im Beschluss vom BVerfG ist nirgends was von nem Partnereinkommen erwähnt.
Und momentan sieht die rechtliche Grundlage, wie die Besoldung auszusehen hat, kein Partnereinkommen vor.

Es wird im Beschluss aber deutlich erwähnt, dass auch nur die Bestandteile zur Besoldung zählen, die allen Besoldungsgruppen zustehen und dauerhaft sind.
Also irgendwelche Einmalzahlungen oder Bestandteile die bei irgendeiner Besoldungsgruppe nicht mehr vorhanden sind, zählen nicht mehr zur Ermittlung der amtsangemessenen und Mindestalimentation.

Ich denke auch, dass die Tariferhöhung nicht einfach so übernommen wird...denn sie ist laut der neusten Rechtsstprechung nur ein Parameter.

In der Randnummer 78 des Beschlusses steht, dass Zulagen einzubeziehen sind, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe zustehen. Es steht dort nicht, dass es nur um Zulagen geht, die sämtliche Beamte aller Besoldungsgruppen erhalten.

Beispiel: Eine Zulage nur für A11-Beamte darf also in die Betrachtung der Verfassungsmäßigkeit der A11er einbezogen werden, auch wenn diese Zulage bei anderen Besoldungsgruppen nicht existiert.

So lese ich das zumindest...
Muss mich nochmal einlesen...wenn es so wäre, dann wäre das echt fatal, denn dann könnte BW mit den nach oben hin verschwindenden Zulagen weiterwursteln.
Dann wird sich nichts ändern oben.
Nein, kann man dann gerade nicht.

Denn wenn die Zulage z.b. dazu die 5 bei unteren Gruppen geholfen hat die mindestalimentation herzustellen, geht das nun eben nicht mehr.
Kann man zahlen, nutzt in dieser Hinsicht nur nix mehr.

1000Baht

Zitat von: Ozymandias in 23.11.2025 15:42
Es gibt derzeit noch kein einziges Verfahren für BW am BVerfG.
Es gibt nur eine handvoll offene Klagen, vor allem vom DRB BW. Bis die beim BVerfG sind und entschieden wurden, vergehen locker weitere 5 Jahre. Vor allem bezüglich Partnereinkommen stecken die Verfahren noch in den Kinderschuhen.
Ja, leider.

Zitat von: Ozymandias in 23.11.2025 15:42
Am 8. März sind Wahlen. Bis dahin passiert überhaupt nichts. Fraglich, ob Bayaz  dann voraussichtlich unter Schwarz-Grün (derzeit einzig realistische Option) Finanzminister bleibt.
Wer das Amt dann ausführen wird, spielt eh keine Rolle, den ändern wird sich kaum etwas.

1000Baht

Zitat von: LehrerBW in 23.11.2025 14:11
bei der Lesart der Erhöhungsbetrag für das zweite Kind (in meinen Augen das größte Ärgernis, denn dieser Zuschlag in Höhe von knapp 500€ schmilzt bis A13/7 komplett weg) trotzdem rausfallen würde, denn er wird nicht unterschiedslos gewährt sondern schmilzt bereits bei A7/2 ab...und damit ist der Bestandteil des beschissenen 4 Säulen Modells verfassungswidrig.
Das ist unglaublich!



LehrerBW

Morgen hab ich zwei Freistunden...da setz ich mich mal hin und versuche mal paar Varianten zu rechnen 😊
Auch mal als Mehrverdiener mit den neuen Grundlagen...zumindest nen Einkommen können sie jetzt nicht mehr hinzuerfinden, sondern müssten einfach den Partnerparameter rausnehmen und Steuerklasse 4 anwenden.

MitleserBW

Zitat von: Neuer12 in 23.11.2025 00:06
Das sind nicht mal 100 Euro und vernachlässigbar....die Zuschläge zahlen ja nicht.

Mir kam es auf die Hausnummer an.
Und wenn es ca. 1000 Euro sind, ist das heftig.

Ich glaube du hast übersehen, dass es nicht knapp 100 € sind, sondern 550 € Unterschied.  8)

Neuer12

Zitat von: MitleserBW in 24.11.2025 08:05
Zitat von: Neuer12 in 23.11.2025 00:06
Das sind nicht mal 100 Euro und vernachlässigbar....die Zuschläge zahlen ja nicht.

Mir kam es auf die Hausnummer an.
Und wenn es ca. 1000 Euro sind, ist das heftig.

Ich glaube du hast übersehen, dass es nicht knapp 100 € sind, sondern 550 € Unterschied.  8)

Das müsstest mir bitte verrechnen

Böswilliger Dienstherr

Ja danke, ich komme auf dieselben Zahlen (unabhängig deiner Hilfestellung) jetzt nehme ich diese natürlich an :D

Ozymandias

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 24.11.2025 10:28
Ja danke, ich komme auf dieselben Zahlen (unabhängig deiner Hilfestellung) jetzt nehme ich diese natürlich an :D

Ich sag es ja nur, weil ich immer die Abweichung zu den BVerfG Zahlen hatte, das hat mich immer etwas gestört.
Im Reparaturgesetz sind die ganzen veranschlagten PKV Kosten jedenfalls bis 2014 vorhanden.

Seite 109 alte Grundsicherungsberechnungen 2014-2022:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Damit kann man das ganze leichter ausrechnen.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Ozymandias in 24.11.2025 10:31
Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 24.11.2025 10:28
Ja danke, ich komme auf dieselben Zahlen (unabhängig deiner Hilfestellung) jetzt nehme ich diese natürlich an :D

Ich sag es ja nur, weil ich immer die Abweichung zu den BVerfG Zahlen hatte, das hat mich immer etwas gestört.
Im Reparaturgesetz sind die ganzen veranschlagten PKV Kosten jedenfalls bis 2014 vorhanden.

Seite 109 alte Grundsicherungsberechnungen 2014-2022:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Damit kann man das ganze leichter ausrechnen.

Wäre das dann grob 2662,14 *12 Jahresnetto für 2014 kann man das so pauschal rausziehen aus seite 109? (Also als 115 der Grundsicherung)

LehrerBW

Ich versuche mich mal an ner Rechnung...da wir bald 2026 haben nehme ich mal das als Ausgangspunkt, wie die Besoldung nächstes Jahr für A7/1 sein müsste.

Einverdienerhaushalt + Frau + 2 Kinder
Prekariatsschwelle:
2026 bei 3% hochgerechnet 53.745,30
Ergibt eine Mindestbesoldung von:
53 745,30 €
+ ~ 6000 € (Krankenkasse) (2024 lag der Wert jählich bei 5337€; 6000 ist da schon sehr konservativ...dürfte eher höher liegen)
- 6216 € (Kindergeld von 2026)
= 53 529 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2026
Aus Steuerklasse III ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe
A 10/6 mit:

Monats-Brutto:        5283.31 €
netto bleiben:          4575.15 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:         63399.72 €
netto bleiben:         54901.72 € (Steuerjahr 2026)

Momentaner A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto:        4271.35 €
netto bleiben:          3811.19 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:        51256.20 €
netto bleiben:         46058.20 €

Fehlbetrag:
7471€ jährlich
622,58€ monatlich


Ozymandias

Für 2026 fehlen die 6k Partnereinkommen, rest kann ich auf die Schnelle nicht überprüfen.

Für 2026 am besten 2024 als Vorbild nehmen.

MitleserBW

Zitat von: Neuer12 in 24.11.2025 08:19
Zitat von: MitleserBW in 24.11.2025 08:05
Zitat von: Neuer12 in 23.11.2025 00:06
Das sind nicht mal 100 Euro und vernachlässigbar....die Zuschläge zahlen ja nicht.

Mir kam es auf die Hausnummer an.
Und wenn es ca. 1000 Euro sind, ist das heftig.

Ich glaube du hast übersehen, dass es nicht knapp 100 € sind, sondern 550 € Unterschied.  8)

Das müsstest mir bitte verrechnen

Ich habe gedacht du hattest übersehen, dass es Erhöhungsbetrag 1. Kind: 55.26 € und Erhöhungsbetrag 2. Kind: 497.35 € sind. Vielleicht hattest du ja 55 und 49 gedacht.

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 24.11.2025 10:51
Für 2026 fehlen die 6k Partnereinkommen, rest kann ich auf die Schnelle nicht überprüfen.

Für 2026 am besten 2024 als Vorbild nehmen.

Für das Partnereinkommen müsste man bei der Prekariatsschwelle einfach den Faktor des Ehepartners weglassen und dafür Steuerklasse 4 für die neue Berechnung nehmen.
Falls man sich rein am BVerfG Urteil und der neuen Berechnung orientiert.