Amtsangemessene Alimentation zu BvL 5/18 u. a. vom 17.09.2025

Begonnen von Unknown, 19.11.2025 19:13

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Lichtstifter

Schreiben an die Interessenvertretungen

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg452071.html#msg452071


Schreiben an euren MdB; ausfindig zu machen unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise


https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg452178.html#msg452178


Danke an Kuddel




Nett wäre auch, wenn man mal die Köpfe zusammensteckt, um über Entschädigungszinsen und den Gang zur europäischen Gerichtsbarkeit zu debattieren.
Prekariatsbeamter

BWBoy

Zitat von: Lichtstifter in 22.04.2026 10:42Schreiben an die Interessenvertretungen

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg452071.html#msg452071


Schreiben an euren MdB; ausfindig zu machen unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise


https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg452178.html#msg452178


Danke an Kuddel




Nett wäre auch, wenn man mal die Köpfe zusammensteckt, um über Entschädigungszinsen und den Gang zur europäischen Gerichtsbarkeit zu debattieren.

Schickt ihr das an euer Wahlkreisbüro oder ans Abgeordnetenbüro eures MdB in Berlin?

SchrödingersKatze

Zitat von: Lichtstifter in 22.04.2026 10:42Schreiben an die Interessenvertretungen

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg452071.html#msg452071


Schreiben an euren MdB; ausfindig zu machen unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise


https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg452178.html#msg452178


Danke an Kuddel




Nett wäre auch, wenn man mal die Köpfe zusammensteckt, um über Entschädigungszinsen und den Gang zur europäischen Gerichtsbarkeit zu debattieren.

Hierzu gerne mal in den Parallel-Thread für Bayern reinschauen, lotsch hat kürzlich dazu etwas geschrieben.

matzeso

Zitat von: BWBoy in 22.04.2026 17:15Schickt ihr das an euer Wahlkreisbüro oder ans Abgeordnetenbüro eures MdB in Berlin?
Ich habe es per Email gemacht,da kam promt die Antwort am selben Tag das Sie für Agrar usw. Zuständig sei. Hab ihr dann nochmals geschrieben das Sie meine Vertreterin wäre die aus meinem Wahlkreis kommt. Mit einem dezenten Hinweis das sie auch die Möglichkeit hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu bemühen und ein Rechtsgutachten erstellen kann.

Rheini

Zitat von: matzeso in 29.04.2026 14:51Ich habe es per Email gemacht,da kam promt die Antwort am selben Tag das Sie für Agrar usw. Zuständig sei. Hab ihr dann nochmals geschrieben das Sie meine Vertreterin wäre die aus meinem Wahlkreis kommt. Mit einem dezenten Hinweis das sie auch die Möglichkeit hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu bemühen und ein Rechtsgutachten erstellen kann.

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Umlauf

Zitat von: matzeso in 29.04.2026 14:51Ich habe es per Email gemacht,da kam promt die Antwort am selben Tag das Sie für Agrar usw. Zuständig sei. Hab ihr dann nochmals geschrieben das Sie meine Vertreterin wäre die aus meinem Wahlkreis kommt. Mit einem dezenten Hinweis das sie auch die Möglichkeit hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu bemühen und ein Rechtsgutachten erstellen kann.

Geile Reaktion von dir. Respekt...

SwenTanortsch

Präzise Ausführung, die bei der Betrachtung des Partnereinkommen in der Prüfung des Mindestbesoldungsgebots nicht so ohne Weiteres ausgeklammert werden kann.

Zitat von: Poldi2006 in 05.05.2026 12:14Partnereinkommen: Der Bund begründet die Typisierung mit dem Verweis auf § 1356 BGB (gemeinsame Haushaltsführung, Abs. 2 normiert ein Recht zur Erwerbstätigkeit, keine Pflicht und enthält ausdrücklich den Vorbehalt der Rücksicht auf Familie.) und dem Bild der ,,Mehrverdienerfamilie" als gesellschaftlichem Regelfall. Das mag soziologisch eine Tendenz beschreiben — aber eine Tendenz ist kein repräsentatives Abbild der Realität im verfassungsrechtlichen Sinne. Eine benachteiligende Typisierung im Alimentationsrecht, die grundrechtlich geschützte Lebensentscheidungen (Art. 6 GG) strukturell sanktioniert und nur bei rund 60 % der Betroffenen (verbeamtet + verheiratet + Partner 20.000€+) der Realität entspricht, dürfte die verfassungsrechtlichen Anforderungen schlicht nicht erfüllen.

Typisierungen sind dem Gesetzgeber ja grundsätzlich erlaubt. Er darf sich am Regelfall orientieren und muss nicht jede Besonderheit durch Sonderregelungen abbilden. Allerdings gilt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG doch ein entscheidender Unterschied: Bei begünstigenden Typisierungen ist der Gestaltungsspielraum weiter — bei benachteiligenden Typisierungen enger. Es ist doch eher hinzunehmen, dass ein ,,mäßiger Prozentsatz" Personen einen Vorteil erhält, der ihnen nicht zusteht, als dass Berechtigte von einem ihnen zustehenden Anspruch ausgeschlossen werden. Die Unterstellung des Partnereinkommens ist eindeutig eine belastende Typisierung: Sie verkürzt einen Anspruch, der dem Beamten aus Art. 33 Abs. 5 GG grundsätzlich zusteht.

Die Regelungen zum Partnereinkommen treffen strukturell also genau jene Lebenssituationen, die Art. 6 GG schützt. Der Ausnahmekatalog des § 41 Abs. 1 ist aber eng und praxisfern. Das BVerfG hat aber wiederholt betont, dass der Typisierungsspielraum des Gesetzgebers umso enger ist, je stärker die Regelung grundrechtlich geschützte Freiheiten beschränkt.


BWBoy

So, ich habe meine Antwort auf meine von @Kuddel formulierte Anfrage bekommen.

Obwohl ich meinen Wahlkreisvertreter Stegemann angeschrieben habe kam die Antwort von Frau MdB Connemann.


Zitat
Berlin, den 30. April 2026

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Lieber Herr BWBoy

für Ihr Schreiben an meinen Kollegen Albert Stegemann MdB danke ich Ihnen. Er hat mich aufgrund der örtlichen Zuständigkeit gebeten, Ihnen zu antworten. Gegenstand ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer diesntrechtlicher Vorschriften. Sie halten diesen für ungeeigenet und bitten mich um Unterstützung.
Wie Sie selbst schreiben, handelt es sich aktuell um einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Inneren (BMI). Für mich als Parlamentarierin gibt es dementsprechend noch keine Arbeitsgrundlage, die ich bewerten kann. Der Referentenentwurf befindet sich nun zunächst in der sog. Verbändebeteiligung. Die Interessenvertretungen betroffener Gruppen sind nun also zunächst aufgefordert, den Entwurf aus der Praxis bzw. Lebensrealität der Betroffenen heraus zu beurteilen und Verbessrungsvorschläge zu machen. Danach erfolgt die sog. Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Anschließend müsste das Bundeskabinett einen endgültigen Entwurf verabschieden.

Erst dieser Entwurf wird dem Parlament zur Mitberatung übermittelt. Das heißt im Umkehrschluss: Der Referentenentwurf stellt eine erste Diskussionsgrundlage für Verbände und die Bundesregierung dar. Das Parlament bewertet erst den finalen Kabinettsentwurf. Dieser wird dann Grundlage der parlamentarischen Diskussion sein. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage heute noch nicht belastbar beantworten kann.

Ihre Sorgen nehme ich aber gerne mit und werde diese - sofern die von Ihnen kritisierten Regelungen im endgültigen Entwurf noch enthalten sind - zu gegebener Zeit an unsere Innenpolitiker weitergeben.


In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit besten Grüßen

Ihre
Gitta Connemann

Also nett, dass die mir das Verfahren erklärt hat. Das kennen wir aber schon und wir wissen auch wie viel die sich für die Vorschläge und Kritik der Verbände interessieren werden. Genauso ob die von uns kritisierten Regelungen am ende noch drinstehen werden.

IcePingu

Ich weiß nicht, ob es schon einer erstellt hat - ich habe auch zu den generellen Musterwidersprüchen den Überblick (hatte ich eigentlich nie  ;D ) verloren aber:

Gibt es einen Musterwiderspruch von jetzt an für die Jahre Rückwirkend ab 2021 für A) Standard und B) kinderreiche Beamte (ab 3 Kindern) oder würde diese jemand erstellen und hier bereitstellen?

Ich würde diese gerne in meiner Behörde verteilen und somit hoffentlich ein paar Beamtinnen und Beamte "mit reinziehen" (ich selber habe leider ebenfalls noch keinen Widerspruch gestellt...).

Meine Hoffnung besteht in dem "verzicht auf Einrede der Verjährung und haushaltsnahe Geltendmachung".


Lichtstifter

Prekariatsbeamter

matzeso

Antwort meines Bundestagsabgeordneten:


vielen Dank für Ihre E-Mail.

 

Die von Ihnen aufgeworfen kritischen Punkte sind uns natürlich auch bekannt. Ich kann sie sehr gut nachvollziehen. Sowohl unser Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch als auch der federführende Innenausschuss haben hierzu bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes geführt.

 

Der aktuelle Verfahrensstand ist wie folgt: Der Referentenentwurf befindet sich noch in den Händen der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag. Im Rahmen der dann stattfindenden parlamentarischen Beratung werden wir uns auch mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen intensiv befassen. Unter anderem werden wir im Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchführen, in der das von Ihnen kritisierte fiktive Partnereinkommen natürlich eine zentrale Rolle spielen wird.

 

Seien Sie gewiss, dass ich mich für eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Beamtenalimentation einsetzen werde.