Es ist sicherlich ein dreistes Verhalten, von mir aus auch eine Art "Arbeitszeitbetrug" in Anführungszeichen, aber wahrscheinlich eher nicht in rechtlicher Hinsicht.
Das Erreichen des Arbeitsortes ist Privatangelegenheit der Kollegin, wenn Bus und Bahn ungünstig fahren, hat sie eben Pech.
Die Frage ist, was hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten genau geregelt ist. Soweit bestehende Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten und Gleitzeitguthaben auch für sie gelten und es keine berechtigte Einschränkung bzw. Konkretisierung der Arbeitszeiten durch Vorgesetzte gibt, sehe ich bis hier keinen Verstoß.
Eine andere Frage ist, welche Arbeiten sie in der Zeit verrichtet, in der der Empfang nicht geöffnet ist. Wenn ihre Anwesenheit durch den Vorgesetzten registriert und geduldet wird, was im Streitfall zumindest zu unterstellen wäre, könnte man argumentieren, sie hat ihre Arbeitsleistung angeboten und es wurden ihr nur keine Aufgaben zugewiesen. Ansonsten wäre auch denkbar, dass sie vor- und nachbereitende Tätigkeiten durchführt (Formulare auffüllen, abgegebene Dokumente/Post verteilen, E-Mails/Intranet lesen etc.; abhängig davon, was am Empfang genau zu tun ist).