Heute erreichte uns ein gemeinsamen Schreiben der Gewerkschaften komba, VDStra und BTB. Dort wird nochmals bemängelt, dass momentan offenbar noch gar nichts geregelt ist. Die Gewerkschaften sehen die Einhaltung des angestrebten Zeitplans "mehr als kritisch" an. Es folgt der Rat an jeden Mitarbeiter, eine etwaige Abfrage zur Wechselbereitschaft auf keinen Fall im "vorauseilendem Gehorsam" zu unterschreiben, sondern erst, wenn alle Verhandlungen zu den Wechselbedingungen abgeschlossen sind.
Dann ein Absatz, der mich aufhorchen ließ:
"Wir erinnern abermals an die Zusage des BMVI, dass kein Beschäftigter gegen seinen Willen versetzt, abgeordnet oder gestellt wird.Stattdessen müssen die Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßenbundesamtes mit guten Einkommen und Arbeitsbedingungen bei Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten punkten. Diesen Aspekt möchten BTB, komba gewerkschaft und VDStra. mit dem BMVI und der Autobahn GmbH des Bundes vereinbaren."
Das ist mir nun neu- bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass sich niemand gegen eine Gestelllung oder Abordnung wehren kann, sondern dass dieser Umstand zwangsläufig eintritt, sofern man sich entscheidet, beim Land zu bleiben, so wurde es auch mehrmals in der von Herrn Krüger moderierten Dauerwerbesendung behauptet- auch von unserer Direktorin. Das hört sich in diesem Schreiben aber plötzlich ganz anders an- nur unglücklich formuliert- oder steckt mehr dahinter?