Na dann gehe doch in die freie Wirtschaft, wo hire & fire herrscht. Nach meiner Erfahrung traut sich das kaum einer, der solche Vergleiche aufmacht. Und nach meiner Ansicht bestehen zwischen der Fähigkeit in Naturwissenschaften als Lehrer und denen, die in der freien Wirtschaft verlangt werden Welten.
Totschlagargument. Ich habe mich bewusst für eine Lehrtätigkeit entschieden, ein Studium absolviert und das Referendariat ebenso. Ich mag meinen Job und sehe ihn als Berufung.
Trotzdem finde ich es unfair, dass die kleinen Lohngruppen immer stärker gehoben werden als die höher qualifizierten.
Wenn ich dann höre, dass verbeamtete Lehrer sich dumm und dämlich verdienen (Einstiegsgehalt 3000- 3500 Euro Netto etc) und (wie du jetzt auch) geringe Arbeitsbelastung haben, dann ist das einfach frech.
Eine Adäquate Bezahlung, grade im Vergleich zu unteren Tarifgruppen, wäre hier einfach nur fair und keine schrittweise Angleichung mit der x-ten Sozialkomponente im Tarifvertrag
Deswegen waere es von der Politik endlich an der Zeit, statt Tarifloecher mit Beamten zu stopfen (insbesondere bei den Lehrern) die EG9 bis EG15 so zu spreitzen/erhoehen, dass auch Angestellte, gleiche Qualifikation, Lohnsteuerklasse und Freibetraege vorausgesetzt, vergleichbare Nettogehaelter erzielen. Nicht der Beamte bekommt zu viel... Der Angestellte bekommt zu wenig.
Und dann geben Angestellte ihre Privilegien auch mit ab? Ich muss mich privat krankenversichern, weil ich sonst das doppelte zahlen müsste, also muss ich auch im Alter noch hohe Beiträge zahlen. Streiken darf ich auch nicht und und und....beides hat vor- und Nachteile, aber das Bruttogehalt eines Angestellten jetzt so anzuheben, dass Netto das gleiche raus kommt kann nicht die Lösung sein. Man benötigt Beamte und wenn man als Angestellter das gleiche verdient und dazu weitere Freiheiten hat, dann wird keiner mehr Beamter. Kann jeder sehen, wie er will, aber als Angestellter kannst du z.B. such viel einfacher den AG wechseln.
Dieses ständige Abstellen auf die hohen Versicherungsbeiträge im Alter halte ich auch für ein Zeichen von Unwissenheit. Man erhält, ausgehend von der Regelaltersgrenze, ein Ruhegehalt in Höhe von ca. 70% des letzten Gehalts als aktiver Beamter. Als Ruhestandsbeamter liegt die Beihilfe bei 70%, ich muss also 30% des Beitrags zahlen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beitrag für Vollzahler bei 1.500 Euro läge, müsste ich 450 Euro im Ruhestand selbst zahlen. Das ist für einen Ruhestandsbeamten im höheren Dienst ein Witz.
Von mir aus können und sollen Angestellte dasselbe oder mehr verdienen. Ich würde mich nur freuen, wenn der gemeine Beamte die ihm zugesicherten Privilegien mehr zu schätzen wüsste und das Gesamtpaket, zu dem selbstverständlich auch die Besoldung gehört, richtig einzuordnen wüsste.
Ansonsten bleibt es bei dem Totschlagargument: Feel free to leave. Keiner wird dazu gezwungen, Beamter zu sein, die Entlassung auf eigenen Wunsch ist jederzeit möglich. Komischerweise spitzen Bekannte/Freunde stets die Ohren, wenn man ihnen von den Modalitäten erzählt, die das Beamtentum, insbesondere der höhere Dienst mit sich bringt.
Das stimmt doch schon lange nicht mehr. Meine Turnusmäßige Auskunft über die Versorgunganwartschaft schreibt, das ich lediglich ein Ruhegehaltsatz von 59,50% bekomme. Zudem ist es das erste Jahr, in welchem die gesamte Pension besteuert wird!
Du musst schon 40 Jahre Vollzeit arbeiten, um auf die 71,75% zu kommen...
Höhe der Pension
Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375 - so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Bezügeanspruch eines aktiven Beamten derselben Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe multipliziert wird, um den zustehenden Anspruch zu errechnen. Soweit Teile eines Familienzuschlages zustehen, werden diese ungekürzt gezahlt.
Wird nur Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor. Dafür können Zeiten einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die nicht im Beamtenverhältnis geleistet wurden, bei der Berechnung des Faktors anerkannt werden. Gleichfalls gibt es Zurechnungszeiten, sofern ein Beamter vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird (zwei Drittel der verbleibenden Zeit).
Wird ein Beamter ohne vorliegende Dienstunfähigkeit auf eigenen Wunsch vor Ablauf des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt (Altersgrenze soll analog zur gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden), so werden seine Ansprüche um 3,6 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Austrittes gekürzt. Ebenso wird bei einem Beamten, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, dass Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres gekürzt, maximal jedoch um 10,8 Prozent.