Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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Nussacker

Ok, also ich werde in meiner aktuellen Stelle nicht in die S Tabelle übergeleitet. Ich werde auf eine Stelle versetzt, die aber einer S17 entspricht.

Spid

Dann kommst Du in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird.

Nussacker


ASDler

Moin Leute,
Weiß schon jemand wann in Hamburg die Umstellung stattfindet?
Wenn der Tarifvertrag und damit die Umstellung bereits ab dem 01.01.20 gilt, gibt es dann eine Nachberechnung zum 01.01.?
Gruß aus Hamburg

mmxg

Guten Morgen,
die Überleitung der TB in die S-Tabelle sollte zum 01.01.2020 umgesetzt werden. Die Einrichtung, in der ich arbeite, kündigte nun an, dass sie es nicht vor Juli 2020 schaffen würde, die Umsetzung zu vollziehen. Bis dahin bliebe man in der bisherigen Entgelttabelle, allerdings mit der entsprechenden Entgelterhöhung für 2020 wie im Tarifvertrag vorgesehen.
Nun meine Frage:
Ich würde regulär im April 2020 von der Stufe 3 in die Stufe 4 wechseln, was natürlich durch Einführung der S-Tabelle nunmehr um zwei Jahre verzögert wird. Wenn jetzt bis zur Umsetzung meines Arbeitgebers die alte Tabelle gilt, müsste ich theoretisch in die Erfahrungsstufe 4 wechseln, um dann wieder im Juli zurückgestuft zu werden. Muss der Arbeitgeber diesen Wechsel in die Stufe 4 vollziehen und dann bei der Umsetzung der S-Tabelle dafür sorgen, dass bei Einstufung in die 3 nicht weniger verdient wird? Sind diese Gedanken bullshit oder ergibt sich ich aus dieser Situation tatsächlich ein Anspruch?

Spid

Nein,

Ersteres.

Der Tarifvertrag gilt so, wie er beschlossen wurde. Umsetzungsprobleme des AG sind dafür bedeutungslos. Du hättest längst Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erheben können, dann hättest Du jetzt bereits die gerichtliche Feststellung Deiner Entgeltgruppe und das Dir zustehende Entgelt.

mmxg


McOldie

Hinsichtlich der Stufenzuordnung bin ich irgendwie durcheinander.
Beispiel:
Restzeiten können eigentlich nur geringer als 12 Monate sein.
Folgende Beispiele zeigen aber eine gewisse Unlogik oder einben Denkfehler von mir
1. Beispiel
Seit 1.1.2017 Stufe 5, d.h. im 3. Jahr, Restzeit = 0
Ergibt 5/3/0
Zuordnung ab 1.1.20 = Stufe 5, im 1. Jahr =5/1/0; nächste Steigerung:  Januar 2025

2. Beispiel
Seit 1.3.2017 Stufe 5, d.h. im 3. Jahr Restzeit = 10 Monate
Ergibt 5/3/10
Zuordnung ab 1.1.20 = Stufe 5, im 1. Jahr. =5/1/10; nächste Steigerung:  März  2024.

Wo habe ich einen Denkfehler gemacht?


Isie

Beispiel 1, du bist nicht im 3. sondern im 4. Jahr, da der 01.01.2020 das maßgebende Datum ist.

McOldie

Zitat von: Isie am 16.03.2020 11:33
Beispiel 1, du bist nicht im 3. sondern im 4. Jahr, da der 01.01.2020 das maßgebende Datum ist.
und wie würdest Du den Fall sehen
seit 1.1.2018 Stufe 2
wäre dann das 3. Jahr? geht  wohl nicht.

Spid


McOldie

Zitat von: Spid am 16.03.2020 15:58
Stufe 3
Und woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung? § 29e Abs 2 Satz 7 TVÜ-L gilt nur für das Vergleichsentgelt.

Spid

Weil der Stufenaufstieg nicht ,,im Januar 2020" erfolgte, sondern mit Ablauf des 31.12.2019, denn man erreichte Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2.

dingenskirchen

Hi,

bei mir (Berliner Verwaltung) gibt es immer noch keine Info zur Überleitung in die S-Tabelle.
Wie lange kann sich der Arbeitgeber denn hier eigentlich noch Zeit lassen?
Auch wenn man einen Mehrverdienst nachwirkend ausbezahlt bekommen würde, wundere ich mich dass es bis heute keine Info zur Überleitung vom Arbeitgeber gibt.

Gibt es hier irgendeine eine Deadline für den Arbeitgeber/Verwaltung zur Überleitung?

Spid

Die Deadline war der 01.01.20.