Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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Spid

Natürlich:
Zitat von: Spid in 08.02.2020 20:35
Wenn die Zeit übernommen wurde, erfolgt der Stufenaufstieg im Juli 2020.

Isie

@Maverick:
Du solltest nochmal nachfragen, warum der nächste Stufenaufstieg zum 01.01.2021 erfolgt. Dieses Datum kann sich nur ergeben, wenn am 01.01.20 noch exakt ein Jahr zum Erfüllen der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die Stufe 4 fehlte.

maverick

Vielen Dank für eure Antworten! Das hilft mir sehr weiter.

@Isie:
Der AG ist der Ansicht, dass am 01.01.2020 die Stufenlaufzeit im 4. Jahr der Stufe 3 neu begann. Daher soll die Höherstufung nach Ende dieses einen Jahres am 01.01.2021 erfolgen.
Die Restzeit soll dann wohl der Stufenlaufzeit ab Stufe 4 angerechnet werden.
So interpretiert der AG augenscheinlich §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L.

Edit: Wie ich vor zwei Tagen schon erwähnte, ist es möglich, dass sich der AG irrt. Einige falsche Aussagen seitensdes AG bezüglich der Überleitung in den TV-L lassen diese Vermutung zu.

Isie

§ 29e TVÜ-L lässt sich nicht anders interpretieren. Aber entscheidend für die Berechnung der mitzunehmenden Restzeiten ist natürlich, welche Restzeiten bei der Überleitung in den TV-L mitgenommen wurden. Falls das nur volle Jahre waren, passt es ja. Das muss aber irgendwo geregelt worden sein.

Isie

Volle Jahre bezogen auf den 01.01.2019 meine ich. Denn das ist der Überleitungszeitpunkt innerhalb des TV-L. Da du nach Haustarif in E 9 eingruppiert warst, nehme ich an, dass der Haustarif bezüglich der Eingruppierung dem TV-L und der Entgeltordnung dazu ähnelte und dass die rückwirkende Änderung des TV-L ab 01.01.2019 der Grund für die Überleitung aus dem Haustarif war.

maverick

Zitat von: Isie in 11.02.2020 07:37
...und dass die rückwirkende Änderung des TV-L ab 01.01.2019 der Grund für die Überleitung aus dem Haustarif war.

Was meinst du damit?

Isie

Du hast geschrieben, dass du im Oktober 2019 vom Haustarif in den TV-L übergeleitet worden bist und seitdem in 9b bist. Da es die 9b im TV-L rückwirkend seit dem 01.01.2019 gibt, könnte dieses Datum eine Rolle spielen. Also eine Überleitung in 9b fiktiv zum 01.01.2019, bei der die bisherige Stufe und die vollen Jahre innerhalb dieser Stufe mitgenommen wurden, entweder aufgrund einer Überleitungsvorschrift im Haustarif oder aufgrund eines Fehlers.
Das ist nur eine Vermutung, aber es passt zum Datum der nächsten Stufensteigerung nach der Überleitung in die S-Tabelle. Frage am besten nochmal nach, in welchem Jahr der Stufe 4 mit wievielen Monaten Restzeit du bei der Überleitung in die S-Tabelle warst.

maverick

Alles klar, das werde ich machen.

Aika

Zitat von: ManuelDessau in 10.02.2020 09:16
Hallo, ich (Bewährungshelfer, Sachsen TV-L) sollte ab 01.01.20 von EG 10 nach S 15 übergeleitet werden. Nun habe ich mit meinem Januargehalt weiterhin die EG 10 bekommen. Kann mir einer, der eventuell gleich oder ähnlich übergeleitet wurde, sagen, wann genau die Umsetzung erfolgt? Oder muss ich da ggf. bei der Bezügestelle nachfragen?
Bei uns (Hamburg) sind die Personalabteilungen noch nicht dazu gekommen die Überleitung in das System einzupflegen.

sr4711

Liest man ja immer wieder ... Kalkulieren bei sowas die Verwaltungen den Mehraufwand für Einzelüberweisungen bzw. die Klagekosten eigentlich ein, oder lässt es wirklich jeder mit sich machen?

Nussacker

Wie werden die Erfahrungsstufen übernommen? Z.B. E11 3 —> S17 3?

Sind die Tabellen der Höhergruppierung gleich? Ich werde bald von einer E10/3 ohne Bezug zur S Tabelle in eine nun als S17 (bis 2019 E11) kategorisierte Stelle versetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Spid

Die Stufenzuordnung bei Überleitung ergibt sich aus §29e Abs. 2 TVÜ-L. Im TV-L gibt es keine Tabellen zur Höhergruppierung. Die Höhergruppierung erfolgt auf Grundlage von §17 Abs. 4 TV-L.

McOldie

Aus E 10 erfolgt zum 1.1.20 eine Überleitung am nach S 15. Die Stufenzuordnung richtet sich dann nach der Tabelle in § 29e TVÜ-L.
Bei einer späteren Höhergruppierung nach S 17 gilt hinsichtlich der Stufenzuordnung dann - wie von Spid gesagt -  § 17 Abs. 4 TV-L

Nussacker

Danke für die Rückmeldung.

Meine bisherige Stelle wird nicht in die S Tabelle übergeleitet. Ich werde von einer E10/3 in eine S17 wechseln. Gem. §29e TVÜ L komme ich in die neue Stufe 2 mit 3 Jahren in der Stufe? Das verstehe ich nicht, wie kann ich 3 Jahre in Stufe 2 gerechnet werden?

neue Stufe/ Jahr innerhalb der Stufe/ Restzeit
2/3/R

Spid

Stellen werden nicht übergeleitet, TB werden übergeleitet.