Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Steve 69

Das wäre das mindeste.  Wie will man jemandem vermitteln, der bereits ewige 7 oder 8 Jahre in der ehemaligen 3 verbracht hat,  endlich Land in Sicht hat und dann nochmal eine Verlängerung aufgebrummt bekommt.  Wenn dann auch noch Kollegen die erst 1 oder 2 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich haben,  auf einen Schlag gleichgestellt werden.......Neueinstellungen nach 15 Jahren in der Endstufe landen und alte Hasen 22 oder 23 Jahre dafür brauchen.......Keine Anrechnung wäre eine Ungerechtigkeit sondergleichen.

Steve 69

@Mary.  Und genau diesen Unklarheiten soll man mal locker flockig als Gewerkschaftsmitglied bis zum 30.04. zustimmen . Unmöglich sowas.

MoinMoin

Zitat von: MaryPoppins in 13.03.2019 13:23
Wir sind hier in der Diskussion um die EG 9er.
Wenn die Tabelle so bleibt, wie sie auf der Startseite hier eingestellt ist, bekomme ich ganze 164 € mehr bis zum Ende der Vertragslaufzeit, weil (ich wiederhole mich) die Stufenlaufzeiten nicht klar sind.
Prozentualle Jahresgehaltssteigerung e9k zwischen 2018 und 2021
s3-s5  7,47%   7,15%   7,12%
Netto (St I, keine Kinder....) monatlich (Steuerjahr 2019):
147€   156€   159€


MaryPoppins

No...
Aktuell EG9 klein
Stufe 4 mit Zulage: 3667,01 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3667,36 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3781.78 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3831.78 €   

Und da müsste die Stufe 4 der kleinen 9 mit Zulage erstmal Stufe 5 sein. Dann hätte ich in 2019 das was ich bisher habe - na gut, 35 Cent mehr.
Denn:"Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt."

Steve 69

Und bis wir endlich wissen wie es läuft,  werden noch ein paar Monate vergehen.  Auf der Seite der GEW wird auch heiß über die neue 9a diskutiert . Dort wird man auch von Gewerkschaftsmitgliedern mit den Worten vertröstet: Man könne nichts sagen, Redaktionsverhandlungen abwarten, man VERSUCHT natürlich eine Überleitung zu finden,  die niemandem einen Nachteil bringt.....Mit Ergebnissen rechnet man im Sommer.  Das werden ja lange ungewisse Monate.... :-\

MaryPoppins

@Steve69
Da kommt ja Begeisterung auf.... "man versucht " wie nett

Nevets

Hallo zusammen,
ich bin momentan in der Entgeltgruppe 9 Stufe 2 mit längeren Stufenlaufzeiten, ich wurde letztes Jahr von E7 3 höhergruppiert.
Ich bin Facharbeiter in einer Werkstatt an einer Universität, Entgeltgruppe 9 - Beschäftigte Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1. Nachzulesen  TV-L Anhang A Seite 271.

Sprich Stufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5 u. 6.

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_TV-L_neu.pdf

Da nun Stufe 4 für mich momentan die Endstufe ist würde ich wenn in E 9a eingruppiert. (jetziger Stand E9 Stufe 4 2018 - 3560,20 Euro bzw. 2021 E9 Stufe 4 – 3831,78 Euro) Prognose laut Tabelle (2021 E9a Stufe 4 - 3424,65 Euro) das ist eine Differenz von -407,13 Euro Brutto. Das würde heißen das ich 30 Euro über E7 Stufe 6 liege.

Ist es möglich das sie das so umsetzten können, was denkt Ihr. :( :)

MoinMoin

Zitat von: MaryPoppins in 13.03.2019 13:44
No...
Aktuell EG9 klein
Stufe 4 mit Zulage: 3667,01 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3667,36 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3781.78 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3831.78 €   

Und da müsste die Stufe 4 der kleinen 9 mit Zulage erstmal Stufe 5 sein. Dann hätte ich in 2019 das was ich bisher habe - na gut, 35 Cent mehr.
Denn:"Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt."
Tja, doof, aber Zulagen sind warum gewährt? Zulagen werden warum nicht neu gewährt?

MoinMoin

Zitat von: Nevets in 13.03.2019 15:37
Ist es möglich das sie das so umsetzten können, was denkt Ihr. :( :)
Ich weiß zwar nicht genau was du willst, aber ich rate mal:
Du kommst in die E9aS2 sprich 3129€, wenn du letztes Jahr dort reingekommen bist, würdest du nächstes Jahr in die Stufe 3 kommen, dann 3 Jahre später in die 4 .... bis du dann in der Stufe 6 bist.

Capo

Zitat von: Nevets in 13.03.2019 15:37
Hallo zusammen,
ich bin momentan in der Entgeltgruppe 9 Stufe 2 mit längeren Stufenlaufzeiten, ich wurde letztes Jahr von E7 3 höhergruppiert.
Ich bin Facharbeiter in einer Werkstatt an einer Universität, Entgeltgruppe 9 - Beschäftigte Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1. Nachzulesen  TV-L Anhang A Seite 271.

Sprich Stufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5 u. 6.

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_TV-L_neu.pdf

Da nun Stufe 4 für mich momentan die Endstufe ist würde ich wenn in E 9a eingruppiert. (jetziger Stand E9 Stufe 4 2018 - 3560,20 Euro bzw. 2021 E9 Stufe 4 – 3831,78 Euro) Prognose laut Tabelle (2021 E9a Stufe 4 - 3424,65 Euro) das ist eine Differenz von -407,13 Euro Brutto. Das würde heißen das ich 30 Euro über E7 Stufe 6 liege.

Ist es möglich das sie das so umsetzten können, was denkt Ihr. :( :)


Ich gehe davon aus das es hier so wie bei der "normalen 9k" angedeutet laufen wird. Aus der alten Stufe 4 wird die neue Stufe 5. Das heißt 5 statt 4 Stufen für die "9kk"  aber das wird erst die Redaktionsverhandlung zeigen.


MaryPoppins

@MoinMoin
Hier die "Geschichte" der Zulage:

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Entgeltgruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Einige wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.

Die Bezeichnung "kleine E 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5 (manchmal auch Stufe 4+ genannt).
Daher wurde mit der Tarifrunde TV-L 2017 dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe auf vielfachen Wunsch hin als E 9k aufgenommen.

Warum soll man sich sicher sein, dass dieser Sonderfall bestehen bleibt, wenn die EG 9 klein zur EG 9 a wird und noch nicht feststeht, wie genau das laufen soll.

carlos1977

Zitat von: MaryPoppins in 14.03.2019 07:34
@MoinMoin
Hier die "Geschichte" der Zulage:

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Entgeltgruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Einige wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.

Die Bezeichnung "kleine E 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5 (manchmal auch Stufe 4+ genannt).
Daher wurde mit der Tarifrunde TV-L 2017 dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe auf vielfachen Wunsch hin als E 9k aufgenommen.

Warum soll man sich sicher sein, dass dieser Sonderfall bestehen bleibt, wenn die EG 9 klein zur EG 9 a wird und noch nicht feststeht, wie genau das laufen soll.

In der alten E9 klein gibt es aber auch eine Entgeltgruppenzulage in der Fallgruppe I. Die Fallgruppe II hat keine Entgeltgruppenzulage. Die Tätigkeitsmerkmale unterscheiden sich auch in beiden Fallgruppen.
Da bin ich gespannt wie die Unterschiede der Tätigkeitsmerkmale beider Fallgruppen bei der Überleitung in die E9a bzw. E9b berücksichtigt werden. Plus die Laufzeiten....

Dies hat nichts mit der Zulage zu der Stufe 4 (Stufe 4+) die du MaryPoppins beschreibst zu tun.

bob25248

Hallo zusammen...meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
,,Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L......."
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8) eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus

PhoenixDea

hallo ihr Lieben,

ich hätte auch noch mal eine Frage,
bitte seht mir meine Unwissenheit nach...

Welche Vergütungsgruppen wurden vom BAT in den TV-L in die große E9 übergeleitet und welche in die kleine?

ich finde nur einige alte Tabellen, aus denen ich einfach nicht schlau werde. Ich bin seit 7 Jahren im öD und hatte mit dem BAT nie etwas zu tun, daher steige ich da nicht so ganz durch.

vielen Dank
VG

carlos1977

Zitat von: bob25248 in 15.03.2019 10:22
Hallo zusammen...meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
,,Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L......."
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8) eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus

Ich würde sagen nach Abschnitt 22.8 EG9 keine Entgeltgruppenzulage!