Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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Capo

Bin mal gespannt ob man im Rahmen der Redaktionsverhandlungen die Eingruppierungsmerkmale so lässt wie Sie sind und nur den neuen Endgeldgruppen zuweist oder sie auch Verändert/Verschlechtert.
So ist ja momentan die Voraussetzung für Techniker in der Fallgruppe 1 z.B. "schwierige Arbeiten" und in der Fallgruppe 2 "Selbstständiges Arbeiten".

TV-Ler

Zitat von: Capo in 16.05.2019 12:42
... und in der Fallgruppe 2 "Selbstständiges Arbeiten".
Nein.

Capo

Ok,

die selbstständig tätig sind. Nicht "Arbeiten"




2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die selbständig tätig sind

TV-Ler

Zitat von: Capo in 16.05.2019 13:41
Ok,

die selbstständig tätig sind. Nicht "Arbeiten"
Eben, "selbständig arbeiten" ist Umgangssprache, "selbständig tätig" hingegen tarifsprech und damit inhaltlich etwas völlig anderes.

Im Übrigen ist es eher unwahrscheinlich das an den Tätigkeitsmerkmalen herumgeschraubt wird, da dies über den Rahmen der Redaktion doch deutlich hinausgeht.

Der Kanzler

Wenn viele in die 9b kommen, dann müsste man doch nicht in a und b unterscheiden sondern nur eine 9 und fertig

sigma5345

Zitat von: Der Kanzler in 16.05.2019 16:13
Wenn viele in die 9b kommen, dann müsste man doch nicht in a und b unterscheiden sondern nur eine 9 und fertig
Die Unterscheidung, erst in der Stufenlaufzeit, und nun in 9a und 9b ist ja historisch aus dem BAT entstanden. in die E9k ist man aus der BAT5C und BAT5B gekommen, in die E9 aus der BAT4B. Das war damals meines Erachtens schon der Sprung, also BAT5b->BAT4b, vom mittleren in den gehobenen Dienst. Man hätte nur schon 2006 auf die Idee kommen können das sauber zu trennen....

carlos1977

wenn es die unterschiedlichen fallgruppen gibt bei der E9k, dann muss es doch bei der Überleitung unterschiede geben, oder nicht? die Tätigkeitsmerkmale sind ja auch unterschiedlich beschrieben bis jetzt.

TV-Ler

Zitat von: carlos1977 in 17.05.2019 11:28
wenn es die unterschiedlichen fallgruppen gibt bei der E9k, dann muss es doch bei der Überleitung unterschiede geben, oder nicht? die Tätigkeitsmerkmale sind ja auch unterschiedlich beschrieben bis jetzt.
Siehe anderen Diskussionsstrang.

Master090387

Hallo,

ich lese immer wieder nur eine Verbesserung für den Techniker was ist denn mit dem Meister.

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89

Kann der also 2020 nicht in die 9b kommen ???

Oder wird das noch in den Redaktionsverhandlungen mit den Meister geregelt.

Gruß

Master090387

Spid

Da derlei offenkundig nicht vereinbart worden ist, gibt es auch kein Mandat dafür, derlei in Redaktionsverhandlungen zu verhandeln. Dort soll nur die Tarifeinigung in Änderungstarifverträge umgesetzt werden.

QuietscheEnte

Gibt es hier Kollegen, die als staatl. geprüfter Techniker, ab 2020 in die E9b kommen könnten?
Diese sind ja derzeit in die E9k mit einer Technikerzulage und Fallgruppe 1 eingruppiert, richtig?
Darf ich Fragen, was eure Tätigkeiten sind?

Mir wurde von unserer Personalabteilung gesagt, das eine Eingruppierung in die E9b, als Techniker kaum bis gar nicht möglich sei. Habe hier aber schon von mehreren gelesen, das sie derzeit schon in die E9k mit der Fallgruppe 1+Zulage eingruppiert sind und die können aber doch ab 2020 in die E9b?

Wäre euch dankbar für Info´s.

Geist

In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht eine Menge spezifisches Zeugs, prozentual aufgeteilt, drin, dass sehr stark auf unseren Wirkungsbereich zugeschnitten ist. Ich glaube nicht, dass sich das so einfach auf Dich übertragen lässt.
Es sind ebenfalls keinerlei Angaben zur selbstständigen Tätigkeit enthalten.
Wie man dann auf die Fallgruppe 1 + Zulage gekommen ist, weiß ich nicht.
Hab nicht gefragt. War ja auch nicht wichtig.
Tut mir leid Dir nicht weiterhelfen zu können.

Blume

Zitat von: QuietscheEnte in 04.06.2019 11:16
Gibt es hier Kollegen, die als staatl. geprüfter Techniker, ab 2020 in die E9b kommen könnten?
Diese sind ja derzeit in die E9k mit einer Technikerzulage und Fallgruppe 1 eingruppiert, richtig?
Darf ich Fragen, was eure Tätigkeiten sind?

Mir wurde von unserer Personalabteilung gesagt, das eine Eingruppierung in die E9b, als Techniker kaum bis gar nicht möglich sei. Habe hier aber schon von mehreren gelesen, das sie derzeit schon in die E9k mit der Fallgruppe 1+Zulage eingruppiert sind und die können aber doch ab 2020 in die E9b?

Wäre euch dankbar für Info´s.

Warum sollte das nicht möglich sein? Bin genauso eingruppiert wie du geschrieben hast.

Es wurde diese Verbesserung für Techniker in den Tarifverhandlungen erreicht.

Deine Personalabteilung kann auch noch nichts davon wissen, es gibt ja noch keine unterschriebene Änderungstarifverträge.

Ich arbeite an einer Hochschule und hoffe schwer, das des zum 1.1 2020 problemlos mit Antrag die Höhergruppierung klappt. Das Ministerium muss ja auch diese 9B Stellen zur Verfügung stellen nach dem Tarifabschluss.

Xelatra

Also ich habe hier die E9k Fg1 mit Zulage und 9 Jahren Wartezeit in der Stufe 3 als Gruppenleiterin.

Auch ich hoffe auf den Höhergruppierungsantrag in die neue 9b.

Aber...wenn alles so kommt...kann dieser "Antrag" auch einfach von der Personalabteilung abgelehnt werden?

Ah....und ich bin staatl. gepr. Technikerin. Also kein Bachelor oder so.

Spid

Sofern es wie bei Bund und Kommunen geregelt wird, entfaltet der Antrag eine unmittelbare Wirkung und dem AG kommt keine Entscheidung darüber zu.