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Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)

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MoinMoin:

--- Zitat von: Nordlicht am 12.03.2019 17:05 ---Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...

--- End quote ---
Nein, in der freien Wirtschaft bzw. bei einem Forschungsinstitut.

Nordlicht:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 21:11 ---
--- Zitat von: Nordlicht am 12.03.2019 17:05 ---Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...

--- End quote ---
Nein, in der freien Wirtschaft bzw. bei einem Forschungsinstitut.

--- End quote ---

Ah, okay. Denn dieses System der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen in ein und derselben Behörde kenne ich nämlich auch. Und finde es unfassbar dämlich.

Sorry für off topic...

MoinMoin:

--- Zitat von: Nordlicht am 13.03.2019 07:54 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.03.2019 21:11 ---
--- Zitat von: Nordlicht am 12.03.2019 17:05 ---Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...

--- End quote ---
Nein, in der freien Wirtschaft bzw. bei einem Forschungsinstitut.

--- End quote ---

Ah, okay. Denn dieses System der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen in ein und derselben Behörde kenne ich nämlich auch. Und finde es unfassbar dämlich.

Sorry für off topic...

--- End quote ---
Jein, wenn es Bereiche mit z.B. Publikumsverkehr, Aussenkontakten gibt, benötigt man sicherlich eine andere Regelung als in reinen "Verwaltungsbereichen".

off topic off

Mithrode:
Wie einige schon ausgeführt haben sind Arzttermine ausserhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu legen. Medizinisch notwendige Arzttermine dürfen, sofern nicht anders möglich, auch während der Arbeitszeit stattfinden.

Wer feste Arbeitszeiten hat (z.B. 7:30 - 16 Uhr) wird für notwendige Untersuchungen sofern diese nicht ausserhalb der Arbeitszeit liegen können (weil der Arzt nur um 13 Uhr einen Termin frei hatte) freigestellt.

Wer Gleitzeit mit Kernarbeitszeit hat (z.B. Gleitzeit 6:30 - 20 Uhr mit Kernarbeitszeit von 9 - 15 Uhr), bekommt nur eine Zeitgutschrift, wenn der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit liegt.

Wer Gleitzeit hat (wie bei mir 6:30 - 20 Uhr), der bekommt garkeine Zeitgutschrift.

Eine Freistellung bekommt man natürlich nur zu den Zeiten, in denen man Anwesenheitspflicht hat (z.B. Kernarbeitszeit).

In deinem Fall ist die Untersuchung medizinisch notwendig. Aber da dein Termin in der Gleitzeit und nicht in der Kernarbeitszeit liegt, bekommst du natürlich keine Gutschrift, da in der Zeit keine Anwesenheitspflicht durch festgelegte Arbeitszeiten bestand.

Dein Vor- und auch Nachteil ist halt, das du eine Gleitzeit hast.

lisa:
Die Möglichkeiten des Nacharbeitens sind bei Schwangeren aber auch eingeschränkt, da sie vom Gesetzgeber her nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten dürfen.
Wenn dazu dann häufigere Arzttermine kommen, dann verstehe ich schon dass das schwierig werden kann. Insbesondere, wenn man dann noch ab und zu unter Übelkeit leidet und deshalb später zur Arbeit kommt. Hier hat allerdings der Arbeitnehmer den Spielraum zu entscheiden, wann er sich krank meldet und wann er einfach später zur Arbeit kommt und das übers Gleitzeitkonto regelt. Und wenn das Gleitzeitkonto durch Arzttermine geplündert ist, dann schwindet hier der Spielraum. Insofern kann es durchaus sein, dass der Arbeitgeber sogar davon profitieren würde, wenn er sich kulant zeigt.

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