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[TH] GKV wird für Beamte geöffnet
was_guckst_du:
--- Zitat von: Karsten am 01.04.2019 17:01 ---Wohl wirklich ein Aprilscherz des zweiten Vorsitzende des dbb Herrn Schäfer. Weshalb sollen Beamte durch die mehrmaligen Öffnungsaktionen der PKV die Wahl zwischen GKV und PKV gehabt haben? Wohl eher war das ein Lockmittel in die PKV ...
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hier hilft selektives Lesen nicht weiter...du hast die Aussage nicht verstanden...
...die Öffnungsaktionen dienten dazu, Personen, denen die PKV aufgrund von individuellen Risikofaktoren den Beitritt verweigert hat und die deshalb "zwangsweise" in die (für sie teurere) GKV mussten, nun trotz der bestehenden Risiken in die PKV dürfen...
Karsten:
--- Zitat von: was_guckst_du am 02.04.2019 15:43 ---
--- Zitat von: Karsten am 01.04.2019 17:01 ---Wohl wirklich ein Aprilscherz des zweiten Vorsitzende des dbb Herrn Schäfer. Weshalb sollen Beamte durch die mehrmaligen Öffnungsaktionen der PKV die Wahl zwischen GKV und PKV gehabt haben? Wohl eher war das ein Lockmittel in die PKV ...
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hier hilft selektives Lesen nicht weiter...du hast die Aussage nicht verstanden...
...die Öffnungsaktionen dienten dazu, Personen, denen die PKV aufgrund von individuellen Risikofaktoren den Beitritt verweigert hat und die deshalb "zwangsweise" in die (für sie teurere) GKV mussten, nun trotz der bestehenden Risiken in die PKV dürfen...
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Ich habe das schon richtig "zu Ende" gelesen. Die Öffnungsaktion hat den Beamten nur die Möglichkeit gegeben ohne Nachteile in die PKV zu wechseln, nicht aber in der GKV zu verbleiben. Wenn die PKV ab 2020 mit der Öffnungsaktion günstiger ist für den Beamtenanwärter, kann dieser doch jederzeit zur PKV wechseln. Ist aber ab 2020 ein bisher gesetzlich versicherter Angestellter mit seiner GKV zufrieden, so kann er trotz Verbeamtung in der GKV verbleiben.
Es besteht erstmals Wahlfreiheit und somit Wettbewerb zwischen PKV und GKV. In der GKV kann der Beamte zudem immer die Versicherung ohne Nachteile wechseln, in der PKV ohne Verlust von Altersrückstellungen nicht möglich.
Karsten:
--- Zitat von: Feidl am 02.04.2019 15:11 ---Die Angst besteht darin, dass Beamtentum an sich zu schwächen, bis hin zur faktischen Abschaffung des Berufsbeamtentums.
Und die Pauschalbeihilfe ist ein Schritt dahin, weil sie ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung ist (was Herr Schäfer auch angesprochen hat). Und wenn diese eingeführt wird, dann fragt man sich, wieso nicht auch bei der Alterssicherung eine Bürgerversicherung und schwupps, war die Pension flöten.
Die Besonderheiten und eventuellen Vorteile des Beamtenseins werden so nach und nach abgeschafft, wo sich am Ende nicht nur der Anwärter, sondern auch der Dienstherr fragt, wieso überhaupt noch Beamte.
Das hier der dbb schon beim ersten Schritt Gegenwehr leistet, finde ich vollkommen richtig.
Genauso könntest du fragen, wieso der dbb das Streikverbot vehement verteidigt, obwohl es eine Benachteiligung seiner Mitglieder bedeutet. Es dient eben auch zur Sicherung des Berufsbeamtentums.
Während die eben genannten Punkte eher abstrakt sind, ist das Argument, dass ein Dienstherrenwechseln für die GKV Versicherten deutlich erschwert wird, sehr konkret.
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Dass alle Beamtenanwärter zukünftig die Wahl zwischen GKV oder PKV haben ist doch eine Bereicherung des Berufsbeamtentums. Der normale Tarifangestellte hat diese Wahlfreiheit erst bei einem Verdienst über der JAEG von 60.750,00 €.
Und den Dienstherrenwechsel sehe ich auch unkritisch, hier muss die PKV einfach die Öffnungsaktion dauerhaft anbieten und nicht nur 6 Monate ab Verbeamtung. Wechselt also eine Beamter von Thüringen in ein Bundesland ohne Pauschalzuschuss zur GKV, so muss die Öffnungsaktion greifen. Zufällig hat die PKV ja vor kurzen die Öffnungsaktion auch für Beamtenanwärter eingeführt. Das war der erste Erfolg des Wettbewerbsdrucks im Sinne der Versicherten.
was_guckst_du:
...also hier wird Halbwissen tüchtig mit Beamtenrecht (das den einzelnen Ländern obliegt) und den privatrechtlichen unternehmerischen Entscheidungen der Krankenversicherungen gemixt und alles auch noch gewürzt mit einer Prise Beamtenbashing... ::) ::) ::)
Feidl:
--- Zitat von: Karsten am 02.04.2019 17:23 ---Und den Dienstherrenwechsel sehe ich auch unkritisch, hier muss die PKV einfach die Öffnungsaktion dauerhaft anbieten und nicht nur 6 Monate ab Verbeamtung. Wechselt also eine Beamter von Thüringen in ein Bundesland ohne Pauschalzuschuss zur GKV, so muss die Öffnungsaktion greifen.
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Dann wird es aber trotzdem oft teurer für ihn, auch weil er dann erst im höheren Alter in die PKV einsteigt. Somit wird der Dienstherrrenwechsel nur wegen der Krankenversicherung unattraktiv für ihn.
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