Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung von EG8 in EG9a
Spid:
Wenn die Tarifparteien derlei hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan. Haben sie aber nicht, siehe dieser Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111571.msg134737.html#msg134737
Squix:
Ja diese Meinung (bzw. den Thread) zum Thema kenne ich. Teile die Auffassung nur nicht.
Was die Tarifparteien gemacht haben oder nicht bzw. was sie grundsätzlich hätten machen sollen - wissen diese i. d. R. selbst nicht.
Spid:
Es ist unerheblich, ob die Tarifparteien wissen, was sie getan haben. Sie haben Tätigkeitsmerkmale vereinbart und eine Voraussetzung definiert, unter der sie gelten. Das BAG hat bereits geurteilt, wie diese Voraussetzung zu interpretieren ist. Die Kommentarmeinung von Haufe und die Rechtsmeinung mehrerer KAV sind unvereinbar mit dem Urteil und damit falsch, solange das BAG seine Rechtsprechung nicht ändert, was nicht zu erwarten ist.
Squix:
Jap und unter den Bestimmungen 1998 war das auch absolut korrekt und daher in einigen Bundesländern nach wie vor eindeutig. Leider hat es diese Frage bisher nur bis zum LAG geschafft. Daher werde ich es zweifelsohne drauf ankommen lassen.
Spid:
Es hat sich seitdem nichts relevantes geändert.
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