Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung von EG8 in EG9a
Squix:
Keine Ahnung wer festlegt was relevant ist und was nicht.
Texter:
Die Arbeitsgerichte
Spid:
Naja, in erster Linie die Tarifparteien im Tarifvertrag. Diese haben sich nunmal für das Kriterium „Kasse nach KuRVO“ entschieden. Das BAG hat entschieden, wie das Kriterium auszulegen ist. Solange das BAG seine Rechtsprechung nicht ändert, zeigen abweichende Kommentarmeinungen und Rechtsauffassungen von KAVen von unzureichender Durchdringung der Materie, miserabler Recherche und/oder einem gerüttelt Maß an Unfähigkeit.
Squix:
Dann wird diese Unfähigkeit maßgeblich durch diverse KAV und entsprechende Kommentierungen gestützt. An der Stelle muss ich dann einfach sagen, dass mir derren Expertise näher liegt als die zweifelsohne weitreichende Fachkenntnis hier. Das Urteil ist von 1998 - unter gänzlich anderen Bedingungen gesprochen worden. Wenn ein Irrtum meinerseits vorliegen sollte, lass ich das sehr gerne auf dem Klageweg klären (auch auf die Gefahr hin, dass alle sich o. g. geirrt haben) - bisher war das nie nötig. Gern setze ich ein entsprechendes Urteil dann um.
Spid:
Solange man sich im Widerspruch zur BAG-Rechtsprechung befindet, irrt man - so einfach ist das.
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