Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wahlhelfer aus der Behörde
Badener:
--- Zitat von: Spid am 29.05.2019 11:54 ---Eine Gemeinde kann nur ihre Einwohner zum Wahlhelfer verpflichten.
--- End quote ---
Nach §14 I KomWG BW kann die Kommune auch ihre Bediensteten als Wahlhelfer berufen.
Ist auch eine super Sparmaßnahme, da man diese dann mit einem Erfrischungsgeld abspeisen kann und sich die reguläre Entlohnung spart. Bei uns werden nicht einmal die zustehenden Fahrtkosten erstattet.
Von daher kann man froh sein, wenn der Wahldienst als Arbeitszeit gilt.
Spid:
Stimmt, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen waren ja auch Kommunalwahlen. Sofern das jeweilige Kommunalwahlgesetz/die jeweilige Kommunalwahlordnung dies vorsieht, konnten die Beschäftigten natürlich für die jeweiligen Kommunalwahlvorstände verpflichtet werden - nicht jedoch für die Vorstände der Europawahl.
Badener:
Kannst du mir sagen woraus sich ergibt, dass bei der Europawahl keine Verpflichtung besteht und ob dies auch für die Bundestagwahl gilt?
Hab nämlich keine Lust mich in zwei Jahren wieder als billige Arbeitskraft missbrauchen zu lassen.
Spid:
Es bedarf dazu einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage. Diese fehlt. Es geht mithin nicht darum, wo derlei steht, sondern daß es nirgendwo steht. Das KomWG BW gilt nur für die in diesem geregelten Wahlen.
Badener:
Das ist klar.
In § 6 I BWO steht folgendes:
"Vor jeder Wahl sind, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorsteher und sein Stellvertreter, im Falle des § 46 Abs. 2 mehrere Wahlvorsteher und Stellvertreter zu ernennen."
Nach der Argumentation unserer Wahlbehörde lässt der Formulierung "nach Möglichkeit" die Möglichkeit offen auch Wahlhelfer zu verpflichten, welche nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnhaft sind. Müsste die Gemeinde dann nachweisen bzw. darlegen, dass die nötigen Wahlhelfer nicht aus den Bürgern der Gemeinde rekrutiert werden können?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version