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Wahlhelfer aus der Behörde

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RsQ:
Wie soll das plausibel argumentiert werden können? Bei JEDER Gemeindegröße gibt es eine zahlenmäßige Grundlage, um ausreichend (eigene) Bewohner verpflichten zu können.

Ich verstehe


--- Zitat ---nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde
--- End quote ---

eher so, dass Ehrenamtler (per Verpflegungsgeld) die bevorzugte Variante sind - ggf. eben auch per Verpflichtung -, bevor dienstlich abgeordnete Personen zum Einsatz kommen. Es schiene mir jedenfalls total absurd, dass man (ehrenamtliche) Wahlhelfer aus anderen Orten (und danach dann die eigenen Angestellten) verpflichten kann, bevor nicht der letzte eigene Einwohner mit aktivem Wahlrecht als "verpflichtungsfähig" ausgeschieden ist.

In der Praxis weiß man ja, dass primär freiwillige Ehrenamtler per Aufruf gesucht werden. Anschließend werden die Angestellen zum Ehrenamt aufgerufen bzw. aufgefordert (meine Frau - Lehrerin - erhielt vor einer LTW-Wahl mal ein Anschreiben ... leider war sie verhindert  8) ) - ob/inwiefern wirklich mal Leute zwangsverpflichtet werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Spid:
Ich sehe es auch so, daß es regelmäßig an der Unmöglichkeit, Wahlberechtigten der Gemeinde zu ernennen, scheitern wird - und eine solche wäre die Voraussetzung zur Verpflichtung von Nichtgemeindeangehörigen.

Badener:
Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet und dann noch ein paar bekannte Freiwillige dazu nimmt.

Das ist natürlich für das Wahlamt der einfachste Weg, aber dann sollen sie doch einfach Dienst anordnen.
Mich stört mehr, dass man die ehrenamtliche Tätigkeit dann noch als Sparmaßnahme nutzt.

Spid:
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, gegen die Berufung in den Wahlvorstand zu klagen, wenn man kein Gemeindeangehöriger ist und die Vermutung besteht, die Gemeinde habe ihre Möglichkeiten, Gemeindeangehörige zu berufen, nicht ausgeschöpft. Sofern sie erst gar keine Anstrengungen dazu unternimmt, dürfte der Ausgang recht klar sein.

RsQ:

--- Zitat von: Badener am 29.05.2019 14:33 ---Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet

--- End quote ---
Wie wird das im Detail (formell) ausgestaltet? Werden die Leute zum dienstlichen Einsatz zitiert? Oder wird in besonderer Weise appelliert (gedrängt, ...), das "freiwillig" zu machen? Oder wird tatsächlich jemand (formell) zwangsverpflichtet?

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