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Wahlhelfer aus der Behörde

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Andre As:
Vielen Dank für die  Antworten - auch wenn mein Beitrag mit "mangelnder Präzision" ausgestattet war.
Mir helfen die vorliegenden Antworten weiter.

Badener:

--- Zitat von: RsQ am 29.05.2019 15:27 ---
--- Zitat von: Badener am 29.05.2019 14:33 ---Bei uns ist es so, dass man zuerst die Beschäftigen zwangsverpflichtet

--- End quote ---
Wie wird das im Detail (formell) ausgestaltet? Werden die Leute zum dienstlichen Einsatz zitiert? Oder wird in besonderer Weise appelliert (gedrängt, ...), das "freiwillig" zu machen? Oder wird tatsächlich jemand (formell) zwangsverpflichtet?

--- End quote ---

Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.

Spid:
Warum nicht einfach mal den Rechtsbehelf nutzen, der in der Rechtsbehelfsbelehrung erläutert wird?

RsQ:

--- Zitat von: Badener am 29.05.2019 18:33 ---Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.

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Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?

MoinMoin:

--- Zitat von: RsQ am 29.05.2019 19:50 ---
--- Zitat von: Badener am 29.05.2019 18:33 ---Die Beschäftigen werden nicht auf dem dienstlichen Weg verpflichtet, sondern wie normale Bürger auch als Wahlhelfer berufen, Verweis auf mögliches Bußgeld inklusive. Ob das jemand freiwillig machen will wird nicht gefragt. Die Beschäftigten erhalten direkt ein entsprechendes Schreiben, dessen Empfang zu quittieren ist.

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Gibt es einen Grund, warum die Beschäftigten da offenbar vorrangig angesprochen werden? Weil man deren Daten hat und ein besonderes Pflichtgefühl erwartet? Mit Blick auf die ehrenamtliche "Verpflichtung" dürften sie doch gleichrangig zu "normalen Bürgern" sein?

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Das wäre ja eine Diskriminierung der öD Angestellten. 8)

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