[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?

Begonnen von archybald, 11.06.2019 14:09

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alterschlingel

Würde für mich Sinn machen. Bin im Dezember 2019 dran mit Stufenaufstieg, also noch vor dem 01.01.2020. Des Weiteren habe ich noch 19 Jahre bis zum Erreichen der Rente (wenn ich diese erlebe)  ::)

alterschlingel

Es gibt da noch eine Fachkräftezulage nach §18 TV-H. Würde die dann wegfallen bei einer Eingruppierung in EG 13 ? Das wäre der einzige Grund , der mir einfiele, sich gegen eine EG 13 zu entscheiden. Konnte hierzu nicht wirklich was finden...,

Spid

Die fällt doch durch die Neuregelung des Abschnitts 21.1 der EGO weg, siehe §18 Satz 2 TV-H.

alterschlingel

Na wie toll, die habe ich jetzt seit 4 Monaten. Da steigt die Motivation gleich an  >:(

...vielleicht geben sie sie mir dann ja erneut.

Wastelandwarrior

oder sie warten bis zur Rezession und stellen Ingenieure mit EG 10 ein. :-)

Spid

Zitat von: alterschlingel am 20.08.2019 14:11
Na wie toll, die habe ich jetzt seit 4 Monaten. Da steigt die Motivation gleich an  >:(

...vielleicht geben sie sie mir dann ja erneut.

Du mißverstehst mich: die Zulage und die Möglichkeit, sie innerhalb der tariflichen Regelungen zu gewähren, entfällt für alle.

alterschlingel

Weshalb entfällt diese Möglichkeit ?
Entfällt der § 18 im TV-H ?

Entschuldigt - jetzt komme ich nicht mehr mit.

Das eine "Neuauflage" der EGO den Dienstherrn dazu berechtigt, sämtliche Zulagen außer Kraft zu setzen, dass habe ich gelesen. Aber warum er sie mir nicht wieder zuteilen kann -so er denn möchte- dass weiß ich nicht.

Spid

TB haben keinen Dienstherrn.

Ich habe doch bereits auf §18 Satz 2 TV-H verwiesen: ,,Die Zulage ist befristet und tritt mit Inkrafttreten einer Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil I oder Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Teils II der Anlage A oder für Beschäftigte nach Abschnitt 11 Unterabschnitt 1 bis 4 oder Abschnitt 21 Unterabschnitt 1 des Teils II der Anlage A insgesamt ohne Nachwirkung außer Kraft."

alterschlingel

....jaja, das habe ich ja gelesen. Bedeutet dieses "ohne Nachwirkung" jedoch, eine §18 Zulage kann nicht erneut (ein zweites mal !) zugeteilt werden ?

Spid

Die Zulage insgesamt trifft außer Kraft. Das ergibt sich aus ,,Die Zulage [...] tritt [...] insgesamt [...] außer Kraft."

WasDennNun

also bekommt man sie auch nicht mehr. Und man sollte sein Mund halten wenn man sie doch bekommt, da der AG sie bis zu 6 Monaten rückwirkend zurückfordern kann?
Oder kann er sie noch länger zurückfordern?

Spid

Fordern kann er das sicher - durchsetzen aber nicht, da nach 6 Monaten die Ansprüche verfallen sind.

alterschlingel

Boooaaaahhh Spid, schön, dass Du mir so haargenau die Herleitung des "Außer-Kraft-Tretens" darstellst und mir damit eine Lektion in Sachen Worterkennung zuteilst.   ;D

Das würde aber im Umkehrschluss heißen, ein §18 TV-H findet keine erneute Anwendung. Und das weißt Du schon ?

@WasDennNun: Warum sollte ich meinen Mund halten ? Ich denke nicht daran...

Spid

Du doch auch. Abschnitt 21.1 EGO wird ja neu gefaßt, das ist ja die Anlage 4 zur Tarifeinigung, mit der wir uns ja hier intensiv auseinandergesetzt haben. Mithin tritt die Voraussetzung des §18 Satz 2 TV-H ein. Eine Neufassung des §18 ist gem. Einigungspapier nicht vereinbart worden.

alterschlingel

okay..... ich unterstelle Dir eine wesentlich höhere Sachkompetenz in Sachen Tarifverträge etc....
Ich verstehe Dinge nur gerne, weswegen ich auch nachfrage, wenn mit etwas unklar ist.

Ja, ich habe verstanden, dass wir lange über Eingruppierungen , EGO und Tätigkeitsmerkmale etc. geschrieben haben.
Wenn ich mir das Einigungspapier nochmal betrachte, sind einige Punkte aufgeführt , die geändert oder ergänzt werden. Vom §18ist keine Rede, weswegen ich davon ausgehe, dass dieser weiterhin im TV-H existieren wird.
Bitte korrigiert mich bei Falschdenken.