Autor Thema: [TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?  (Read 82924 times)

unwissender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Ich bin ganz neu hier und kann nur sagen, dass auch bei uns noch keine Musterschreiben bezüglich der Höhergruppierung vorliegen. Ich möchte auch den Antrag in 2020 stellen, habe aber dazu eine meiner Meinung nach berechtigte Frage.

Mein Arbeitsvertrag begann am 01.01.2017 und ich wurde in Stufe 3 eingruppiert. Somit dürfte ich ab 01.01.2020 in die Stufe 4 wechseln. Aber was passiert nach der Bewilligung der Höhergruppierung?
Ist der Stufenwechsel damit in hinfällig und wird rückwirkend nicht vollzogen? Da die Höhergruppierung ab dem 01.01.2020 und auch der Stufenwechsel ab dem 01.01.2020 stellt sich mir hier die Frage wie es sich dann verhält.
Sollte zuerst die Höhergruppierung wirksam werden, müsste ich ja nochmal 3 Jahre in der Stufe 3 verweilen  :-[

ein Unwissender

Spid

  • Gast
Eine Höhergruppierung auf Antrag wird nicht bewilligt, sie geschieht im Moment des Eingangs des Antrags beim AG.

Der Stufenaufstieg geschieht in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung.

unwissender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Danke Spid für die schnelle Antwort. Eine Höhergruppierung geschieht also im Moment des Eingang beim AG, aber sie gilt dann rückwirkend zum 01.01.2020. Ich nehme mal an, du wolltest nur korrekt ausdrücken, was mir nicht so gelungen ist  ;D
Dein zweiter Satz ist interessant. Woher weißt du, dass vor der Höhergruppierung eine juristische Sekunde eingeschoben wird? Kann man das in irgendeiner Form nachlesen?

ein Unwissender

Spid

  • Gast
Da wird nichts eingeschoben. Mit Ablauf der Stufenlaufzeit erfolgt der Stufenaufstieg. Aufgrund der Formulierung liegt diese vor einer Höhergruppierung zum Datum des Folgetages. Entspricht auch der ständigen Rechtsprechung wie auch der gesamten Kommentarliteratur.

unwissender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Okay, danke Spid!
Deine Aussage leuchtet ein - ich hoffe nur, dass die Praxis hier bei uns nicht anders aussieht.
Wenn es irgendwann so weit ist, werde ich hier berichten.

ein Unwissender

vader19

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Der 01.01.20 und somit der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Zulage liegt ja in der Zukunft.

Hallo zusammen,
tritt die Fachkräftezulage insgesamt außer Kraft, auch wenn man sich nicht höher gruppieren lassen will oder hat man die Möglichkeit in seiner aktuellen EG zu bleiben und weiterhin die Fachkräftezulage zu beziehen?

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
spid ? Ich denke, sie tritt vollkommen außer Kraft.

Spid

  • Gast

vader19

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Ok, danke.
Dann bin ich mal auf die Gehaltsabrechnung im Januar gespannt.

unwissender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Also bei meiner Januarabrechnung ist die Fachkräftezulage noch wie vorher aufgeführt.

unwissender

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Ich habe heute ein internes Schreiben vom September 2019 bekommen. Darin geht es unter anderem um die Höhergruppierung für Ingenieure. Anbei mal ein Auszug:

"So werden die allermeisten Ingenieurinnen und Ingenieure in der E11 und der E12 ihre Höhergruppierung in die E12 bzw. E13 beantragen können.... Allerdings sind Ingenieurinnen und Ingenieure in der Landespflege sowie Gartenbau- und Vermessungstechniker/innen hiervon nicht erfasst."


Demnach gehen die Kollegen aus der Landespflege leer aus. Aber warum werden Gartenbau- und Vermessungstechniker/innen erwähnt? Es geht um die Höhergruppierung von Ingenieurinnen und Ingenieure.
Vielleicht ist es auch ein Fehler und dort sollte statt Techniker Ingenieur stehen? Dann würden Gartenbau - und vielleicht auch Vermessungsingenieure auch keine Höhergruppierung bekommen.
Unser Personalrat hält sich wie immer bedeckt und weiß von nichts...

ein Unwissender

Durcheinander

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Bei der GEW kann der aktuelle TV-H heruntergeladen werden: https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/tarif_besoldung/tarif_land/200101_tarifvertraege_hessen.pdf

Allerdings scheinen mir unter 21.1 der Anlage A Teil II die Fehler noch enthalten zu sein:
- Unter der neuen EG 13 FG 2 müsste nach meinem Verständnis die bisherige EG 12 FG 1 (anstatt FG 2) stehen.
- Unter der neuen EG 12 FG 2 müsste die bisherige EG 11 FG 1 (anstatt EG 10) stehen.

Durcheinander

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Allerdings scheinen mir unter 21.1 der Anlage A Teil II die Fehler noch enthalten zu sein:
- Unter der neuen EG 13 FG 2 müsste nach meinem Verständnis die bisherige EG 12 FG 1 (anstatt FG 2) stehen.
- Unter der neuen EG 12 FG 2 müsste die bisherige EG 11 FG 1 (anstatt EG 10) stehen.


Möglicherweise stimmt's doch/ ist's doch schlüssig, weil es eine neue Zuordnung ist, welche EG bei welchen Tätigkeitsmerkmalen gilt (und keine Gegenüberstellung 'wenn alt' -> 'dann neu')?

Durcheinander

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Was ich jedoch noch nicht verstanden habe: Wenn sich meine Tätigkeit bzw. Tätigkeitsmerkmale an sich nicht ändern sondern 'nur' die Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zur EG - ich also nach wie vor das selbe mache, warum verliere ich dann an Erfahrung, sprich Stufenlaufzeit, wenn ich nach der geänderten Zuordnung der Tätigkeitsmerkmale zu den EG einer anderen (höheren) EG zugeordnet bin?
- Eine 'echte' Höhergruppierung, bei der mir eine andere/ schwierigere Tätigkeit übertragen wird, scheint mir das nicht zu sein.

Spid

  • Gast
Weder Stufen noch Stufenlaufzeit der Stufen der Entgelttabelle bilden Erfahrung an oder erheben den Anspruch, dies zu tun.