Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Verbeamtung und chronische Erkrankung

<< < (3/5) > >>

Kingrakadabra:
Auf jeden Fall versuchen die 50 % zu erlangen. Der Amtsarzt hat dann nur zu prognostizieren, ob du innerhalb von 5 Jahren DU werden könntest. Dies dürfte ggf. durch Gutachten von Fachärzten widerlegt werden können.
Leider sehen die "Gesunden" diese Sachen immer als Vorteile der Behinderten an, dabei handelt es sich um Nachteilsausgleiche.

livani:
Ich danke euch ganz herzlich :-).

@clarion: Was die PKV angeht, habe ich Glück: Da ich dort bereits eine Zusatzversicherung habe, werde ich ohne Gesundheitsprüfung/Risikozuschläge übernommen.

@kigrakadabra: So sehe ich das auch. Ich würde liebend gerne auf diese "Vorteile" verzichten, wenn ich dafür gesund wäre.

Ich habe gerade ein Gerichtsurteil gefunden, wo ein Lehrer erfolgreich die Gleichstellung eingeklagt hat, um verbeamtet zu werden. Ich denke, dann versuche ich das als Erstes, dürfte schneller gehen als eine erneute Beurteilung. Ich bin nämlich etwas spät dran, habe schon die Aufforderung bekommen, mich vom Amtsarzt checken zu lassen...

Kingrakadabra:
Auf jeden Fall. Der Antrag auf Gleichstellung gilt ja ab dem Tag des Eingangs bei der zuständigen Stelle. Der Schwerbehindertenbeauftragte der Behörde hilft sicher gerne.

Alles Gute!

livani:
Hallo,

ich nochmal. Ich habe heute endlich den Gleichstellungsantrag von der Arbeitsagentur bekommen und fülle ihn gerade aus. Dort wird u.a. danach gefragt, wie sich meine Erkrankung auf meine derzeitige Tätigkeit auswirkt und ob bzw. weswegen ich in laufender ärztlicher Behandlung bin. Nun ist es ja so, dass mein Arbeitgeber den Antrag zu Gesicht bekommt, deshalb tue ich mich schwer damit, zu den o.g Punkten ehrliche Angaben zu machen. Ich möchte ja keine schlafenden Hunde wecken, nicht, dass man auf die Idee kommt, ich sei gesundheitlich überhaupt nicht für den Job geeignet, den ich nun schon seit 2 Jahren mache. Es geht mir ja nur darum, bei der gesundheitlichen Eignungsuntersuchung weniger strenge Bedingungen erfüllen zu müssen. Kann es Nachteile für mich haben, wenn ich ehrliche Angaben in dem Gleichstellungsantrag mache? Bzw. kann es nachteilig sein, wenn ich zu diesen Punkten im Antrag keine Angaben mache?

Landsknecht:
Bist du dir sicher, das dein AG den Antrag zu Gesicht bekommt? Warum sollte er?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version