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Technisches Personal

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Spid:
Es ist pauschal eben nicht so, daß AG über Tarif zahlen könnten - ganz gleich, ob sie den Tarifvertrag nur anwenden oder tarifgebunden sind. In mindestens einem Bundesland ist den Kommunen übertarifliche Bezahlung durch Landesrecht untersagt, zudem wird bei institutionellen Zuwendungsempfängern regelmäßig das Besserstellungsverbot in den ANBest oder BesNBest vom Zuwendungsgeber festgeschrieben. Es bedarf also tariflicher Öffnungsklauseln, die dem AG überhaupt erst die Möglichkeit einräumen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 14.08.2019 08:05 ---Es ist pauschal eben nicht so, daß AG über Tarif zahlen könnten - ganz gleich, ob sie den Tarifvertrag nur anwenden oder tarifgebunden sind. In mindestens einem Bundesland ist den Kommunen übertarifliche Bezahlung durch Landesrecht untersagt, zudem wird bei institutionellen Zuwendungsempfängern regelmäßig das Besserstellungsverbot in den ANBest oder BesNBest vom Zuwendungsgeber festgeschrieben. Es bedarf also tariflicher Öffnungsklauseln, die dem AG überhaupt erst die Möglichkeit einräumen.

--- End quote ---
Oder eine Änderung am Landesrecht etc.

Spid:
Die ja nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien steht.

Controller:
Ich denke, dass sich das mit der mauen Bewerberlage bald erledigt hat, wenn erst genug Firmen ihre Mitarbeiter auf Kurzarbeit setzen, abbauen oder in Tochtergesellschaften abschieben. Kapitalismus läuft halt zyklisch und gerade bei einem Wirtschaftsabschwung drängen auch Flexible und Hochqualifizierte in die Sicherheit des Öffentlichen Dienstes; so war es doch immer.

Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall und manch ein Jungingenieur, der jetzt noch sein Vorstellungsgespräch bei der Mitteilung des künftigen Entgelts lachend verlässt, wird das noch bitterlich bereuen.

JahrhundertwerkTVÖD:
Vieles was von einigen AN gewollt ist kann und darf nicht umgesetzt werden.

Ist es nicht paradox dass die AN mehr bezahlen wollen, als der Tarifvertrag vorsieht?
Normalerweise sollte es doch genau andersrum sein. AN jammern über den ach so überzogenen Tarifvertrag und über die böse Gewerkschaft die völlig maßlose Forderungen stellt.
Da dem nicht so ist, folgere ich hieraus dass die Gewerkschaft, mal wieder, keinen guten Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Bei Gewährung von außertariflichen Zulagen kann der AN ernsthaft Probleme bekommen. So können z.B. auch verschiedene Förderungen nicht mehr gewährt werden.
Natürlich führt die Gewährung von Zulagen auch zu einer Unzufriedenheit der restlichen Belegschaft und es erfolgt eine Flut an Anträgen.

Ein relativ einfacher Schritt wäre ja die Jahressonderzahlung anzugleichen und für alle EG´s einheitlich auf 100% zu erhöhen.
Dies hätte den Vorteil dass Höhergruppierungen auch tatsächliche Höhergruppierungen sind und nicht über die niedrigere Jahressonderzahlung wieder minimiert werden.
Würde auch zu einer Motivation führen.

Klassisches Beispiel:
Laut Tabelle beträgt der monatliche Unterschied zwischen E12/ 5 und E13/5:            121,43 €
Unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung beträgt der monatliche Unterschied: 42,42 €

Ist das wirklich sinnvoll und motivierend für letztendlich 42,42 € brutto/ Monat mehr Verantwortung zu übernehmen?

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