Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Höhergruppierung? 2 Gruppen
WasDennNun:
--- Zitat von: wide am 25.08.2019 10:20 ---Okay, danke erstmal für deine Antwort. Lieb das du das so erklärst.
Ich habe es jetzt mal geschätzt, denke aber das es auch so hinkommt.
Es ist zwar von Tag zu Tag unterschiedlich aber zusammengefasst ist es ungefähr so:
- Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit sind 80% meiner Tätigkeit
- Wartungsberichte etc (s.o) sind ungefähr 5%
- Recnungen kontieren und anweisen auch 5%
- Freistellungen prüfen etc. 10%
Zusätzlich kamen ja jetzt noch die komplette Stelle/Tätigkeiten von Kollegin 2 hinzu:
- Assistenz der Geschäftsführung (Termine vereinbaren, Schreiben rausschicken oder abtippen, Termine/ Sitzungsräume vorbereiten) 50%
- Krankmeldungen 5%
- Postverteilung 25%
- Aufträge schreiben 20%
Ich hoffe jetzt einfach mal dass das jetzt genauer war.
Es variert insbesondere die oberen Tätigkeiten aber auch. Es kommt auch mal vor das zwei Wochenlang keine Ausschreibung reinkommt und ich dann mehr Wartungen mache.... aber in der Regel ist es so wie oben geschrieben und so wird auch gearbeitet.
--- End quote ---
Zu nächst einmal hast du dann ja 200%, dass heißt da müßtest du die tatsächlichen Zeitanteile mal ermitteln/schätzen.
So etwas machen einige in dem sie mal 3 Monate lang es notieren, was sie wielange gemacht haben.
Bei dem unteren Block sehe ich nur eine EG5
Postverteilung ist eher Richtung eg3
Ein Paar Regeln zur Eingruppierung im TV:
Auch wenn du der Meinung bist, dass du identische Tätigkeiten ausübst, so kann durch unterschiedliche Zeitanteile es sein, dass du in einer niedrigeren Entgeltgruppe bist.
Ebenso ist nicht wichtig was du machst (als ausgeübte Tätigkeiten), sondern das was deine auszuübenden Tätigkeiten sind (also was dein AG dir übertragen hat, und dazu ist in der Regel der Vorgesetzte nicht befugt)
Und selbst wenn du zu 100% die gleichen Dinge machst und mit identlschen Zeitanteilen, so bedeutet es nicht, dass du die gleiche EG bekommst. Denn a) es kann sein das die Kollegen falsch bezahlt werden, weil der AG sich irrt, oder weil er sie nicht herabgruppieren will.
oder b) weil sie aufgrund von Überleitungen o.ä. Besitzstände haben.
Es bleibt für dich also als einzige Möglichkeit schriftlich vom AG einzufordern/bekommen was deine auszuübende Tätigkeiten sind. Hiefür die Zeitanteile ermitteln.
oder alternativ dieses selber aufschreiben und den AG bitten zu betätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und dann von fachkundiger Seite eine Einschätzung bekommen, in welcher EG du dann bist und wie der AG dich zu bezahlen hat.
Da hat er dann keine Wahl, denn die Tarifautomatik sorgt dafür, dass man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten bezahlt wird.
Spid:
Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.
wide:
--- Zitat von: Spid am 25.08.2019 11:52 ---Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.
--- End quote ---
Ich entscheide selbst um was für eine Ausschreibung es sich handelt, freihändig, beschränkt, mit Interessenbekundung, europaweit etc... bei freihändigen/ beschränkten ist kein weiteres grossartiges Mitdenken erforderlich da alles über Formulare läuft und ich aller höchstens 1-2 Firmen raussuchen muss wenn überhaupt. Da mussich nur schauen das die Fristen passen
Bei Interessenbekundungen oder europaweiten Ausschreibungen bekomme ich lediglich vorgegeben welche Leistungen erbracht werden müssen und zwar in Stichpunkten mit Schäatzkosten so dass ich dann entscheiden kann umn was für eine Ausschreibung es sich handelt. Da muss ich dann selbst schauen was wir genau wann und wie ausschreiben. Die Auswertung hinterher mache ich bis zu dem Zeitpunkt wo fachliche Dinge die z.B. nur ein Architekt auswerten kann gemacht werden müssen.
wide:
Wäre es also auch sinnvoll das Gespräch mit der Geschäftsführung zu suchen und erstmal zu hören was er sich Gehaltsmässig vorstellt. Denn soweit ich weiss ist er durchaus bereit etwas an meiner Gruppe zu ändern. Die Frage ist eben nur was.
Ich möchte ungern mit dem Argument Kollegin 1 bekommt aber bei gleicher Aufgabenwahrnehmung mehr (denn das ist kein Argument) noch möchte ich auf einmal mit der 8 anfangen und die EG 8 ist völlig utopisch.
Spid:
--- Zitat von: wide am 25.08.2019 12:01 ---
--- Zitat von: Spid am 25.08.2019 11:52 ---Angesichts der Schilderung dürfte zweierlei mit einiger Gewißheit feststehen: erstens wird es sich mutmaßlich mindestens um eine E6 handeln (g+vFK wegen der Breite des Aufgabenspektrums), zweitens kommt es mutmaßlich vor allem auf "Ausschreibungen für Bauleistungen etc durchführen national/ europaweit" an. Hier wäre wichtig, was sich genau dahinter verbirgt: reihst Du nur Textbausteine aneinander oder steckt dahinter eine geistige Arbeit, in der Du Ermessens- und Entscheidungsspielräume hast.
--- End quote ---
Ich entscheide selbst um was für eine Ausschreibung es sich handelt, freihändig, beschränkt, mit Interessenbekundung, europaweit etc... bei freihändigen/ beschränkten ist kein weiteres grossartiges Mitdenken erforderlich da alles über Formulare läuft und ich aller höchstens 1-2 Firmen raussuchen muss wenn überhaupt. Da mussich nur schauen das die Fristen passen
Bei Interessenbekundungen oder europaweiten Ausschreibungen bekomme ich lediglich vorgegeben welche Leistungen erbracht werden müssen und zwar in Stichpunkten mit Schäatzkosten so dass ich dann entscheiden kann umn was für eine Ausschreibung es sich handelt. Da muss ich dann selbst schauen was wir genau wann und wie ausschreiben. Die Auswertung hinterher mache ich bis zu dem Zeitpunkt wo fachliche Dinge die z.B. nur ein Architekt auswerten kann gemacht werden müssen.
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Gibt es denn einen tatsächlichen Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Art der Ausschreibung oder ist in Gesetzen, Richtlinien usw. festgelegt, welche Art der Ausschreibung erfolgen muß?
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